Information
In einem trivialen Verständnis bedeutet Information, daß jemand über
ein Geschehnis oder einen Sachverhalt unterrichtet wird. Es wird Initialität
indiziert, dadurch erweitert sich der Kenntnisstand des Rezipienten.
Information wird durch Veränderung erzeugt und erfordert eine Integrationsleistung
in Form einer Anpassung, da neue Informationen den Wissensstand des
Rezipienten verändern. Eine Mitteilung wird erst dann zur Information,
wenn neues Wissen vermittelt wird. Eine notwendige Bedingung von Information
ist in diesem Kontext der Neuigkeitswert, der beim Rezipienten
zur Verringerung von Unwissenheit beiträgt. Der Informationswert kann
nicht getrennt werden vom Informationsstand des Rezipienten. Objektiv"
vermittelte Information kann nur abhängig vom persönlichen Wissen Ungewißheiten
beseitigen. Der konkrete Informationszuwachs ist daher immer subjektiv.
Information gilt in diesem Sinne als Parameter für die Unvorhersehbarkeit
und/oder Überraschungsoption eines Sachverhaltes oder Wissensbestandes
bzw. für die Fortexistenz oder das Beseitigen von Ungewißheit (vgl.
Kübler 1994). Durch die Reduktion der Unwissenheit erfolgt eine Strukturveränderung"
beim Empfänger. Im Verständnis dieser Vorstellung wird durch den Informationsprozeß
etwas an den Rezipienten herangetragen, das von ihm verarbeitet wird.
Mit dem Informationsprozeß werden eine
Reihe normativer Ansprüche verknüpft. Bei der Mitteilung von Tatbeständen
wird die Richtigkeit und Zuverlässigkeit einer Information
erwartet. Die Vermittlung von Informationen unterliegt dem Anspruch
der Sachbezogenheit durch die korrekte Wiedergabe eines
Sachverhalts (vgl. von Weizsäcker 1974). Weitere Forderungen liegen
in der praktischen Wichtigkeit und Nützlichkeit für den
Rezipienten (vgl. Seiffert 31971).
Information setzt sich Hund zufolge (1970) aus drei
Komponenten zusammen. Dazu gehören die Innovation (Neuigkeitswert),
der Kontext (Handlungsbezug) sowie die Redundanz. Der
in einer Nachricht enthaltene Redundanzfaktor enthält Merkmale, die
transportiert werden, jedoch zum unmittelbaren Verständnis der Information
nicht notwendig wären. Dazu gehören z.B. Höflichkeitsfloskeln und Wiederholungen.
Ob diese Merkmale tatsächlich als Information bezeichnet werden können,
ist umstritten. Cobabus (1992) schließt Redundanz als Bestandteil der
Information explizit aus. Darüber hinaus wird auch ein Überfluß an Informationen
als Redundanz bezeichnet. Eine zentrale Größe für die Bestimmung des
Redundanzgrades liegt im Informationsbestand des Rezipienten. Ein Informationszuwachs
tritt nämlich erst dann auf, wenn ihm tatsächlich neue Tatbestände vermittelt
werden, die unbekannt sind, nicht vorhersehbar sind und keiner allgemeinen
Regelhaftigkeit entsprechen (vgl. Seiffert 31971). Während
der mit einem beliebigen Thema wenig vertraute Akteur selbst durch eine
einfache Schlagzeile einen für ihn hohen Informationsgehalt erlangen
kann, ist für den in ein Thema eingearbeiteten Betrachter eine noch
so detailliert dargestellte Hintergrundinformation wenig informativ,
wenn er die Fakten bereits alle kennt. Als zentrales Merkmal einer Information
gilt demzufolge ihr Neuigkeitswert als Nutzen- und Relevanzfunktion
in Abhängigkeit vom Vorwissen des Rezipienten. Nun gilt Information
als Parameter für die Unvorhersagbarkeit und/oder Überraschungsoption
eines Sachverhaltes oder Wissensbestandes bzw. für die Fortexistenz
oder das Beseitigen einer Ungewißheit." (Kübler 1994, S. 84) Der
Informationsgehalt einer Nachricht hängt demzufolge zentral von der
Verstehensleistung des Rezipienten ab.
Das sozialwissenschaftliche Verständnis von Informationen
geht davon aus, daß Informationen nicht von ihrer Verwendung, ihrer
Relevanz und ihrem Neuigkeitswert abstrahiert werden können, weil es
keine reine Information geben kann, da neben politischen und ökonomischen
Faktoren auch das individuelle Interesse und der Wissensstand des Rezipienten
relevant sind. Jede Information muß in einen sozialen Beziehungskontext
von Vorgeschichte, Hintergrund, Entwicklung und möglichen Konsequenzen
eingeordnet werden.
Bei einer semantischen Zentrierung des
Informationsverständnisses stehen die Wahrnehmungskapazitäten und kognitiven
Voraussetzungen der Rezipienten im Mittelpunkt. Informationen stellen
keine Repräsentationen der Außenwelt dar und entsprechen nicht dem klassischen
Sender-Empfänger-Modell" (vgl. Beck 1994). Die Auffassung,
daß die Information nicht kanalorientiert", sondern als Bedeutung
oder Inhalt einer Botschaft fungiert, hat sich in den Sozialwissenschaften
durchgesetzt. Information bezieht sich auf gedankliche Stoffe, die sich
als Tatsachen oder Meinungsäußerungen konkretisieren. Die Bezeichnung
Information wird daher häufig synomym zu den Begriffen Nachricht, Mitteilung
oder Auskunft verwandt (vgl. Capurro 1978). Information läßt sich formal
als Vermittlungsprozeß von Daten und Tatbeständen klassifizieren.
Dazu gehört die Transportfunktion, die durch den Inhalt einer
Mitteilung, Nachricht oder Sendung beschritten wird. Die Nutzenfunktion
der Information umfaßt auf einer Rezipientenebene die Verstehensleistung.
Als kulturspezifische Ausrichtung trägt sie zur Schulung des Denkens
und Fühlens im Verständnis der Bildungsvermittlung, der Meinungsbildung
sowie der fachlichen Schulung bei. Damit verknüpft wird die Ausprägung
von Wertmaßstäben und Verhaltensweisen. Insofern dient Information als
Faktor der Einflußnahme von Meinungen und wird auch strategisch eingesetzt.
Zu den demokratischen Aufgaben der Massenmedien wird
generell die Informationsfunktion" gerechnet. Mitte der sechziger
Jahre haben Wildenmann und Kaltefleiter (1965) diese Forderung als Transparenz
bei der Berichterstattung formuliert. Informationen seien demnach vollständig,
vielfältig, objektiv und verständlich zu vermitteln, auch die Thesen
von Glotz und Langenbucher (1969) gehen in eine ähnliche Richtung. Die
Autoren fordern, daß die Vermittlung politischer Informationen so überschaubar
wie möglich gestaltet werde. Nur das könne gewährleisten, daß der Staatsbürger
eine Kritik- und Kontrollkompetenz erlangen könne, die es ihm ermögliche,
aktiv am politischen Prozeß zu partizipieren. Eine zentrale Funktion
der Information auf dieser Vermittlungsebene hängt so mit der Meinungsbildung
der Öffentlichkeit zusammen. Politische Informationsangebote sind danach
für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung unverzichtbar.
Information dient der Herstellung von Öffentlichkeit und der Reduktion
der Komplexität, indem sie die Ungewißheit von Sachverhalten auflöst.
Sie trägt aus dem Blick eines entwicklungsspezifischen Ansatzes zur
politischen Sozialisation bei. Aus diesen Grundannahmen begründet
sich die Notwendigkeit des freien Informationsflusses", der
als Qualitätsmerkmal freiheitlich demokratischer Gesellschaften gilt.
Die Informationsfreiheit wird als Recht des Bürgers gegenüber dem Staat
klassifiziert, seinen Freiheitsspielraum auszuloten. Insofern ist der
Staat verpflichtet, Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, um diesen
Ansprüchen gerecht zu werden.
In seinen Urteilen zur Kommunikationspolitik rekurriert
das Bundesverfassungsgericht immer wieder auf den Begriff der Information,
der seit der Aufklärung als Grundbedingung demokratisch legitimierter
Partizipation erachtet wird. Die Freiheit einer nicht zensierten Presse, die durch die
Beschaffung von Informationen als Garant für die Meinungs- und Informationsfreiheit
steht, bildet die Grundlage einer funktionierenden Demokratie. Die Informationsvermittlung
gehört zu den essentiellen Funktionen" der demokratischen
Ordnung und kann letztlich als die zentrale Aufgabe des Rundfunks"
bezeichnet werden, um den Bürgern die notwendigen Kenntnisse über das
politische Zeitgeschehen zu vermitteln. Information wird demzufolge
als gesellschaftspolitisches Orientierungsmittel" (Enderwirt
1996, S. 35) klassifiziert. Nach diesem Verständnis geht es bei der
Informationsvermittlung nicht primär um die Erweiterung des Wissensstandes
einzelner Individuen, sondern vielmehr um die Übertragung von Fakten
gesellschaftlicher Bedeutung. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge ist
eine möglichst breite und vollständige Informationsvermittlung unverzichtbar,
um den Prozeß der Meinungsbildung voranzutreiben. Es stellt sich die
Frage, in welcher Form Informationen für den Rezipienten relevant werden
können und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um eine Information
adäquat zu verarbeiten.
Als zentrales Merkmal der Informationsweitergabe
gilt die Orientierungsfunktion für die Gesellschaft. In diesem
emanzipatorischen Verständnis nutzt Information nicht nur dem privaten
Individuum, sondern ist für das öffentliche Wohl von gesellschaftlicher
Bedeutung (vgl. Enderwirt 1996). Durch Informationen sollen Interessen,
Probleme und politische Ansprüche thematisiert werden. Aus politikwissenschaftlicher
Perspektive erfolgt durch die Informationsvermittlung und -verarbeitung
eine Beobachtungsfunktion durch den Rezipienten. Informationen sorgen
für die Transparenz, die notwendig ist, um Entscheidungen zu legitimieren.
In diesem Modell bedeuten mehr Informationen für den Rezipienten auch
mehr Partizipation, sofern die angebotenen Informationen seine politische
und gesellschaftliche Kompetenz verstärken.
Die Informationsvermittlung wird in einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 4. November 1996 thematisiert. Dort heißt
es, daß die Rundfunkfreiheit der Gewährleistung freier individueller
und öffentlicher Meinungsbildung" zu dienen habe, wobei dem Rundfunk
die Aufgabe zufällt in möglicher Breite und Vollständigkeit zu
informieren". Von Information wird nur dann gesprochen, wenn tatsächlich
ein innovativer Gehalt im Rahmen der Berichterstattung festzustellen
ist. Verlautbarungsjournalismus oder Hofberichterstattung gelten als
wenig informativ. Der Gesamtbereich informierender Programmangebote
stellt idealtypisch den Zentralbereich der tagesaktuellen Berichterstattung
dar. Journalisten sollen dem Publikum einem idealen Anspruch zufolge
möglichst aktuell, präzise und neutral komplexe Sachverhalte vermitteln
(vgl. Klaus 1996). Von ihnen wird neben journalistischer Sorgfalt absolute
Objektivität, Wahrhaftigkeit, Vielfalt und Ausgewogenheit erwartet (vgl.
Stober 1992). Diesem Anspruch soll vor allem der Informationsjournalismus
folgen, der neben dem anwaltschaftlichen Journalismus, dem Meinungs-,
Präzisions- und Bildungsjournalismus seine zentrale Aufgabe darin sieht,
die Urteilsfähigkeit der Bürger anzuregen (vgl. Wallisch 1995).
Der Informationsgehalt einer Nachricht wird im Rahmen
der politischen Berichterstattung als das zentrale Qualitätsmerkmal
klassifiziert. Der alltagssprachliche Informationsbegriff enthält eine
positive Konnotation und wird mit dem Kriterium der Sachlichkeit und
Wahrhaftigkeit assoziiert (vgl. Capurro 1978). Auf einer ersten Ebene
ermöglicht die Information eine umfassende Beschreibung eines spezifischen
Sachverhalts, daß der Rezipient seinen Kenntnisstand über das Ereignis
erhöht. Die Bewertung des Sachverhaltes etwa in Form eines Kommentars
erlaubt darüber hinaus eine zusätzliche Verstehens- und Reflexionsleistung.
Für eine angemessene Informationsverarbeitung ist eine spezifische Rangordnung
der Informationsvermittlung erforderlich: Zunächst steht eine Aussage
über einen Sachverhalt im Raum, die plakativ, etwa in Form einer Schlagzeile,
über ein Ereignis berichtet. Im folgenden werden zusätzliche Quellenangaben
über die skizzierten Ereignisse erwartet, um eine kontextuelle Einordnung
des Sachverhaltes zu ermöglichen. Die Anreicherung mit zusätzlichen
Zusatz- und Hintergrundinformationen bietet weitere Optionen, um den
Kenntnisstand des Rezipienten zu erhöhen. Obwohl die Qualität einer
Information auch anhand ihres quantitativen Umfangs gemessen wird, also
hinsichtlich der Fülle des zur Verfügung stehenden Informationsmaterials,
scheint das primäre Qualitätskriterium die kontextuelle Adäquatheit
zu sein. Eine Vielzahl von Informationen trägt nicht zwingend zu einer
besseren Informiertheit bei, sie kann gar kontraproduktiv im Sinne einer
Informationsüberflutung" wirken. Als relevantes Merkmal der
Bewertung gilt ein möglichst geringer Grad an Redundanz in Abhängigkeit
vom Kenntnisstand des Rezipienten.
Normative Ansprüche an die Informationsvermittlung
liegen im Spektrum der korrekten Darstellung und Relevanz. Überflüssige
(redundante) Informationen hingegen werden diesen Ansprüchen nicht gerecht,
wobei - wie bereits skizziert worden ist das Hintergrundwissen
des Rezipienten den Wert" der Information ausmacht. Insofern
ist es problematisch einen objektiven Informationsgehalt"
unabhängig vom Empfänger" festlegen zu wollen. Gleichwohl
können Kriterien ermittelt werden, wie informativ z.B. ein Beitrag in
den Fernsehnachrichten sein kann. Hierbei wäre zu prüfen, ob eine politische
Hintergrundinformation erfolgt, ob Kontextbezüge hergestellt werden
und welche Rolle die entsprechenden Akteure einnehmen.