Information


In einem trivialen Verständnis bedeutet Information, daß jemand über ein Geschehnis oder einen Sachverhalt unterrichtet wird. Es wird Initialität indiziert, dadurch erweitert sich der Kenntnisstand des Rezipienten. Information wird durch Veränderung erzeugt und erfordert eine Integrationsleistung in Form einer Anpassung, da neue Informationen den Wissensstand des Rezipienten verändern. Eine Mitteilung wird erst dann zur Information, wenn neues Wissen vermittelt wird. Eine notwendige Bedingung von Information ist in diesem Kontext der Neuigkeitswert, der beim Rezipienten zur Verringerung von Unwissenheit beiträgt. Der Informationswert kann nicht getrennt werden vom Informationsstand des Rezipienten. „Objektiv" vermittelte Information kann nur abhängig vom persönlichen Wissen Ungewißheiten beseitigen. Der konkrete Informationszuwachs ist daher immer subjektiv. Information gilt in diesem Sinne als Parameter für die Unvorhersehbarkeit und/oder Überraschungsoption eines Sachverhaltes oder Wissensbestandes bzw. für die Fortexistenz oder das Beseitigen von Ungewißheit (vgl. Kübler 1994). Durch die Reduktion der Unwissenheit erfolgt eine „Strukturveränderung" beim Empfänger. Im Verständnis dieser Vorstellung wird durch den Informationsprozeß etwas an den Rezipienten herangetragen, das von ihm verarbeitet wird.
      Mit dem Informationsprozeß werden eine Reihe normativer Ansprüche verknüpft. Bei der Mitteilung von Tatbeständen wird die Richtigkeit und Zuverlässigkeit einer Information erwartet. Die Vermittlung von Informationen unterliegt dem Anspruch der Sachbezogenheit durch die korrekte Wiedergabe eines Sachverhalts (vgl. von Weizsäcker 1974). Weitere Forderungen liegen in der praktischen Wichtigkeit und Nützlichkeit für den Rezipienten (vgl. Seiffert 31971).

Information setzt sich Hund zufolge (1970) aus drei Komponenten zusammen. Dazu gehören die Innovation (Neuigkeitswert), der Kontext (Handlungsbezug) sowie die Redundanz. Der in einer Nachricht enthaltene Redundanzfaktor enthält Merkmale, die transportiert werden, jedoch zum unmittelbaren Verständnis der Information nicht notwendig wären. Dazu gehören z.B. Höflichkeitsfloskeln und Wiederholungen. Ob diese Merkmale tatsächlich als Information bezeichnet werden können, ist umstritten. Cobabus (1992) schließt Redundanz als Bestandteil der Information explizit aus. Darüber hinaus wird auch ein Überfluß an Informationen als Redundanz bezeichnet. Eine zentrale Größe für die Bestimmung des Redundanzgrades liegt im Informationsbestand des Rezipienten. Ein Informationszuwachs tritt nämlich erst dann auf, wenn ihm tatsächlich neue Tatbestände vermittelt werden, die unbekannt sind, nicht vorhersehbar sind und keiner allgemeinen Regelhaftigkeit entsprechen (vgl. Seiffert 31971). Während der mit einem beliebigen Thema wenig vertraute Akteur selbst durch eine einfache Schlagzeile einen für ihn hohen Informationsgehalt erlangen kann, ist für den in ein Thema eingearbeiteten Betrachter eine noch so detailliert dargestellte Hintergrundinformation wenig informativ, wenn er die Fakten bereits alle kennt. Als zentrales Merkmal einer Information gilt demzufolge ihr Neuigkeitswert als Nutzen- und Relevanzfunktion in Abhängigkeit vom Vorwissen des Rezipienten. „Nun gilt Information als Parameter für die Unvorhersagbarkeit und/oder Überraschungsoption eines Sachverhaltes oder Wissensbestandes bzw. für die Fortexistenz oder das Beseitigen einer Ungewißheit." (Kübler 1994, S. 84) Der Informationsgehalt einer Nachricht hängt demzufolge zentral von der Verstehensleistung des Rezipienten ab.

Das sozialwissenschaftliche Verständnis von Informationen geht davon aus, daß Informationen nicht von ihrer Verwendung, ihrer Relevanz und ihrem Neuigkeitswert abstrahiert werden können, weil es keine reine Information geben kann, da neben politischen und ökonomischen Faktoren auch das individuelle Interesse und der Wissensstand des Rezipienten relevant sind. Jede Information muß in einen sozialen Beziehungskontext von Vorgeschichte, Hintergrund, Entwicklung und möglichen Konsequenzen eingeordnet werden.
      Bei einer semantischen Zentrierung des Informationsverständnisses stehen die Wahrnehmungskapazitäten und kognitiven Voraussetzungen der Rezipienten im Mittelpunkt. Informationen stellen keine Repräsentationen der Außenwelt dar und entsprechen nicht dem klassischen „Sender-Empfänger-Modell" (vgl. Beck 1994). Die Auffassung, daß die Information nicht „kanalorientiert", sondern als Bedeutung oder Inhalt einer Botschaft fungiert, hat sich in den Sozialwissenschaften durchgesetzt. Information bezieht sich auf gedankliche Stoffe, die sich als Tatsachen oder Meinungsäußerungen konkretisieren. Die Bezeichnung Information wird daher häufig synomym zu den Begriffen Nachricht, Mitteilung oder Auskunft verwandt (vgl. Capurro 1978). Information läßt sich formal als Vermittlungsprozeß von Daten und Tatbeständen klassifizieren. Dazu gehört die Transportfunktion, die durch den Inhalt einer Mitteilung, Nachricht oder Sendung beschritten wird. Die Nutzenfunktion der Information umfaßt auf einer Rezipientenebene die Verstehensleistung. Als kulturspezifische Ausrichtung trägt sie zur Schulung des Denkens und Fühlens im Verständnis der Bildungsvermittlung, der Meinungsbildung sowie der fachlichen Schulung bei. Damit verknüpft wird die Ausprägung von Wertmaßstäben und Verhaltensweisen. Insofern dient Information als Faktor der Einflußnahme von Meinungen und wird auch strategisch eingesetzt.

Zu den demokratischen Aufgaben der Massenmedien wird generell die „Informationsfunktion" gerechnet. Mitte der sechziger Jahre haben Wildenmann und Kaltefleiter (1965) diese Forderung als Transparenz bei der Berichterstattung formuliert. Informationen seien demnach vollständig, vielfältig, objektiv und verständlich zu vermitteln, auch die Thesen von Glotz und Langenbucher (1969) gehen in eine ähnliche Richtung. Die Autoren fordern, daß die Vermittlung politischer Informationen so überschaubar wie möglich gestaltet werde. Nur das könne gewährleisten, daß der Staatsbürger eine Kritik- und Kontrollkompetenz erlangen könne, die es ihm ermögliche, aktiv am politischen Prozeß zu partizipieren. Eine zentrale Funktion der Information auf dieser Vermittlungsebene hängt so mit der Meinungsbildung der Öffentlichkeit zusammen. Politische Informationsangebote sind danach für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung unverzichtbar. Information dient der Herstellung von Öffentlichkeit und der Reduktion der Komplexität, indem sie die Ungewißheit von Sachverhalten auflöst. Sie trägt aus dem Blick eines entwicklungsspezifischen Ansatzes zur politischen Sozialisation bei. Aus diesen Grundannahmen begründet sich die Notwendigkeit des freien „Informationsflusses", der als Qualitätsmerkmal freiheitlich demokratischer Gesellschaften gilt. Die Informationsfreiheit wird als Recht des Bürgers gegenüber dem Staat klassifiziert, seinen Freiheitsspielraum auszuloten. Insofern ist der Staat verpflichtet, Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, um diesen Ansprüchen gerecht zu werden.

In seinen Urteilen zur Kommunikationspolitik rekurriert das Bundesverfassungsgericht immer wieder auf den Begriff der Information, der seit der Aufklärung als Grundbedingung demokratisch legitimierter Partizipation erachtet wird. Die Freiheit einer nicht zensierten Presse, die durch die Beschaffung von Informationen als Garant für die Meinungs- und Informationsfreiheit steht, bildet die Grundlage einer funktionierenden Demokratie. Die Informationsvermittlung gehört zu den „essentiellen Funktionen" der demokratischen Ordnung und kann letztlich als „die zentrale Aufgabe des Rundfunks" bezeichnet werden, um den Bürgern die notwendigen Kenntnisse über das politische Zeitgeschehen zu vermitteln. Information wird demzufolge als „gesellschaftspolitisches Orientierungsmittel" (Enderwirt 1996, S. 35) klassifiziert. Nach diesem Verständnis geht es bei der Informationsvermittlung nicht primär um die Erweiterung des Wissensstandes einzelner Individuen, sondern vielmehr um die Übertragung von Fakten gesellschaftlicher Bedeutung. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge ist eine möglichst breite und vollständige Informationsvermittlung unverzichtbar, um den Prozeß der Meinungsbildung voranzutreiben. Es stellt sich die Frage, in welcher Form Informationen für den Rezipienten relevant werden können und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um eine Information adäquat zu verarbeiten.
      Als zentrales Merkmal der Informationsweitergabe gilt die Orientierungsfunktion für die Gesellschaft. In diesem emanzipatorischen Verständnis nutzt Information nicht nur dem privaten Individuum, sondern ist für das öffentliche Wohl von gesellschaftlicher Bedeutung (vgl. Enderwirt 1996). Durch Informationen sollen Interessen, Probleme und politische Ansprüche thematisiert werden. Aus politikwissenschaftlicher Perspektive erfolgt durch die Informationsvermittlung und -verarbeitung eine Beobachtungsfunktion durch den Rezipienten. Informationen sorgen für die Transparenz, die notwendig ist, um Entscheidungen zu legitimieren. In diesem Modell bedeuten mehr Informationen für den Rezipienten auch mehr Partizipation, sofern die angebotenen Informationen seine politische und gesellschaftliche Kompetenz verstärken.

Die Informationsvermittlung wird in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. November 1996 thematisiert. Dort heißt es, daß die Rundfunkfreiheit „der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung" zu dienen habe, wobei dem Rundfunk die Aufgabe zufällt „in möglicher Breite und Vollständigkeit zu informieren". Von Information wird nur dann gesprochen, wenn tatsächlich ein innovativer Gehalt im Rahmen der Berichterstattung festzustellen ist. Verlautbarungsjournalismus oder Hofberichterstattung gelten als wenig informativ. Der Gesamtbereich informierender Programmangebote stellt idealtypisch den Zentralbereich der tagesaktuellen Berichterstattung dar. Journalisten sollen dem Publikum einem idealen Anspruch zufolge möglichst aktuell, präzise und neutral komplexe Sachverhalte vermitteln (vgl. Klaus 1996). Von ihnen wird neben journalistischer Sorgfalt absolute Objektivität, Wahrhaftigkeit, Vielfalt und Ausgewogenheit erwartet (vgl. Stober 1992). Diesem Anspruch soll vor allem der Informationsjournalismus folgen, der neben dem anwaltschaftlichen Journalismus, dem Meinungs-, Präzisions- und Bildungsjournalismus seine zentrale Aufgabe darin sieht, die Urteilsfähigkeit der Bürger anzuregen (vgl. Wallisch 1995).

Der Informationsgehalt einer Nachricht wird im Rahmen der politischen Berichterstattung als das zentrale Qualitätsmerkmal klassifiziert. Der alltagssprachliche Informationsbegriff enthält eine positive Konnotation und wird mit dem Kriterium der Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit assoziiert (vgl. Capurro 1978). Auf einer ersten Ebene ermöglicht die Information eine umfassende Beschreibung eines spezifischen Sachverhalts, daß der Rezipient seinen Kenntnisstand über das Ereignis erhöht. Die Bewertung des Sachverhaltes etwa in Form eines Kommentars erlaubt darüber hinaus eine zusätzliche Verstehens- und Reflexionsleistung. Für eine angemessene Informationsverarbeitung ist eine spezifische Rangordnung der Informationsvermittlung erforderlich: Zunächst steht eine Aussage über einen Sachverhalt im Raum, die plakativ, etwa in Form einer Schlagzeile, über ein Ereignis berichtet. Im folgenden werden zusätzliche Quellenangaben über die skizzierten Ereignisse erwartet, um eine kontextuelle Einordnung des Sachverhaltes zu ermöglichen. Die Anreicherung mit zusätzlichen Zusatz- und Hintergrundinformationen bietet weitere Optionen, um den Kenntnisstand des Rezipienten zu erhöhen. Obwohl die Qualität einer Information auch anhand ihres quantitativen Umfangs gemessen wird, also hinsichtlich der Fülle des zur Verfügung stehenden Informationsmaterials, scheint das primäre Qualitätskriterium die kontextuelle Adäquatheit zu sein. Eine Vielzahl von Informationen trägt nicht zwingend zu einer besseren Informiertheit bei, sie kann gar kontraproduktiv im Sinne einer „Informationsüberflutung" wirken. Als relevantes Merkmal der Bewertung gilt ein möglichst geringer Grad an Redundanz in Abhängigkeit vom Kenntnisstand des Rezipienten.
      Normative Ansprüche an die Informationsvermittlung liegen im Spektrum der korrekten Darstellung und Relevanz. Überflüssige (redundante) Informationen hingegen werden diesen Ansprüchen nicht gerecht, wobei - wie bereits skizziert worden ist – das Hintergrundwissen des Rezipienten den „Wert" der Information ausmacht. Insofern ist es problematisch einen „objektiven Informationsgehalt" unabhängig vom „Empfänger" festlegen zu wollen. Gleichwohl können Kriterien ermittelt werden, wie informativ z.B. ein Beitrag in den Fernsehnachrichten sein kann. Hierbei wäre zu prüfen, ob eine politische Hintergrundinformation erfolgt, ob Kontextbezüge hergestellt werden und welche Rolle die entsprechenden Akteure einnehmen.

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