Unterhaltung


Der Unterhaltungsbegriff wird aus einer traditionell ästhetischen Kritik am Fernsehen seit langem mit primär negativen Konnotationen verbunden. Dabei wird eine Differenz zwischen E und U, also ernsthaften und anspruchsvollen Inhalten im Gegensatz zu unterhaltenden Darstellungen vorgenommen, an die sich zugleich eine entsprechende Bewertung anschließt. Legitimiert wird Unterhaltung an dem Punkt, wo sie dem Interesse des Zuschauers als Grundlage für die Erzeugung von Aufmerksamkeit entgegenkommt.

„Hier gilt: Unterhaltung müsse sein, beim Fernsehen vor allem als Vergnügen, Zerstreuung, Ablenkung [...] Die Menschen wollen sich entspannen, erholen, den Streß kompensieren, mit scheinbar ‚natürlichem Bedürfnis‘: und insofern ist Unterhaltung legitim und selbstverständlich [...] Entlastung, Bestätigung, Zerstreuung, Sicherheit – das sind typische Motivationen, die beim Fernsehabend gesättigt werden sollen" (Faulstich 1982, S. 15).

Die Unterhaltungsfunktion von Programmen ist in einer Reihe von Landesrundfunkgesetzen, Staatsverträgen und Landesmediengesetzen und Verträgen zur Kommunikationspolitik verankert. In den Richtlinien für die Sendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens von 1989 heißt es: „Das Programm soll umfassend informieren, anregend unterhalten und zur Bildung beitragen" (zit. nach Klaus 1996, S. 404). Die Trennung zwischen Information und Unterhaltung läßt sich dahingehend klassifizieren, daß Information als kontextorientiertes Datenmaterial bezeichnet werden kann, während Unterhaltungselemente als „Verpackung" von Informationen dienen können, um sie attraktiv zu vermarkten. In einer kommerziell ausgerichteten Medienlandschaft unter Konkurrenzbedingungen kann die Information als „Ware" bezeichnet werden, die unter dem Primat der Aktualität die Aufmerksamkeit der Rezipienten und Werbekunden erreichen will.
      Der Großteil der in der Medienpraxis unter dem Begriff der Information gefaßten Medienangebote, so die Kritik von Weiß und Trebbe (1994), ist weit entfernt von dem, was aus der normativen Perspektive von Verfassung und Gesetzgebung als politisch-gesellschaftlich relevanter Kernbereich der Rundfunkinformation zu bezeichnen wäre. Vielmehr ist der Anteil von Unterhaltungselementen gestiegen, während die Informationsvermittlung kontinuierlich abnimmt. Unterhaltung gehört innerhalb der Fernsehforschung zu dem Bereich, der sich zunächst klar von Information, Beratung oder Bildung abgrenzen läßt. Unterhaltung und Information gelten auf den ersten Blick als gegensätzliche Genres, obwohl eine Reihe von Informationsvermittlungen mit unterhaltenden Komponenten verknüpft werden. Aus den Richtlinien des ZDF, der Landesrundfunkgesetze, Staatsverträge oder Landesmediengesetze geht hervor, daß selbst Informationsprogramme anregend unterhalten und zur Bildung beitragen sollen. Die Aufgabe der Meinungsbildung so das BVerfG, kann nicht nur in Nachrichtenprogrammen erfolgen, es werden explizit auch Hör- und Fernsehspiele, musikalische Darbietungen und Unterhaltungssendungen mit dieser Aufgabe in Zusammenhang gebracht. Insgesamt werden Unterhaltungsprogramme für die öffentliche Meinungsbildung aber als wenig „wertvoll" erachtet. Unterhaltung löst ihrem Anspruch zufolge zwar eine „direkte Problemlösung" in bezug auf die unmittelbaren Emotionen des Rezipienten aus. Information hingegen stellt Wissen bereit, das der Rezpient bearbeiten und verstehen muß. Unterhaltungselemente, die im Rahmen von Informationen auftreten, werden als angemessen erachtet, sofern sie unterstützend und motivierend dazu beitragen, sich mit Informationen auseinanderzusetzen.

Rund drei Viertel der Sendezeit im Fernsehen bestehen aus unterhaltenden Produktionen, während die traditionellen Informationssendungen zunehmend in den Hintergrund gedrückt werden. Auch das Zuschauerinteresse im Informationsbereich nimmt stetig ab. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter haben nach wie vor einen Vorsprung an Informationssendungen im Vergleich zu den privaten Veranstaltern, die z.T. einen verschwindend geringen Anteil an Nachrichtensendungen besitzen (z.B. RTL 2, Kabel1) oder sich aufgrund ihrer Definition als Spartenkanal im Sport- oder Musikbereich von vornherein von jeglichem Informationsanspruch außerhalb ihres spezifischen Themas verabschiedet haben. Da die Zuschauerakzeptanz bei den Informationssendungen der öffentlich-rechtlichen in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist und Marktführer RTL seit 1994 mehr Zuschauer an seine Hauptnachrichten bindet als das ZDF, versuchen auch die öffentlich-rechtlichen Programmacher, ihre Nachrichten oder politischen Magazine unterhaltsamer zu gestalten. Aber auch klassische Magazine wie „Monitor" im ersten Programm setzen Unterhaltungselemente in Form von Satiren ein. Obwohl Information und Unterhaltung also zunächst zwei völlig unterschiedliche Bereiche darstellen, gibt es Überschneidungen. So können Spielshows, bei denen Wissensgebiete abgefragt werden, durchaus auf Bildungs- und Informationselementen aufbauen, während reine Unterhaltungsprogramme diese Ansprüche nicht verfolgen. Die Grenzen sind jedoch fließend – auch im politischen Informationsangebot. Mischformen aus Information und Unterhaltung finden sich in den verschiedenen „Infotainment"-Produktionen. In Talkshows mit „Confrontainment"-Charakter werden Argumente und Informationen zugunsten von darstellenden und polarisierenden Unterhaltungselementen aufgegeben. Gerade die privaten Rundfunkanbieter versuchen mit „Human-Touch"-Berichten das Bedürfnis der Menschen nach Klatsch, Katastrophen, Unglücken und Verbrechen zu befriedigen. Dabei werden die als Information deklarierten Programminhalte ihrem eigenen Anspruch immer weniger gerecht.

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