Unterhaltung
Der Unterhaltungsbegriff wird aus einer traditionell ästhetischen Kritik
am Fernsehen seit langem mit primär negativen Konnotationen verbunden.
Dabei wird eine Differenz zwischen E und U, also ernsthaften und anspruchsvollen
Inhalten im Gegensatz zu unterhaltenden Darstellungen vorgenommen, an
die sich zugleich eine entsprechende Bewertung anschließt. Legitimiert
wird Unterhaltung an dem Punkt, wo sie dem Interesse des Zuschauers
als Grundlage für die Erzeugung von Aufmerksamkeit entgegenkommt.
Hier gilt: Unterhaltung müsse sein, beim Fernsehen vor allem
als Vergnügen, Zerstreuung, Ablenkung [...] Die Menschen wollen sich
entspannen, erholen, den Streß kompensieren, mit scheinbar natürlichem
Bedürfnis: und insofern ist Unterhaltung legitim und selbstverständlich
[...] Entlastung, Bestätigung, Zerstreuung, Sicherheit das
sind typische Motivationen, die beim Fernsehabend gesättigt werden
sollen" (Faulstich 1982, S. 15).
Die Unterhaltungsfunktion von Programmen ist
in einer Reihe von Landesrundfunkgesetzen, Staatsverträgen und Landesmediengesetzen
und Verträgen zur Kommunikationspolitik verankert. In den Richtlinien
für die Sendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens von 1989 heißt es:
Das Programm soll umfassend informieren, anregend unterhalten
und zur Bildung beitragen" (zit. nach Klaus 1996, S. 404). Die
Trennung zwischen Information und Unterhaltung läßt sich dahingehend
klassifizieren, daß Information als kontextorientiertes Datenmaterial
bezeichnet werden kann, während Unterhaltungselemente als Verpackung"
von Informationen dienen können, um sie attraktiv zu vermarkten. In
einer kommerziell ausgerichteten Medienlandschaft unter Konkurrenzbedingungen
kann die Information als Ware" bezeichnet werden, die unter
dem Primat der Aktualität die Aufmerksamkeit der Rezipienten und Werbekunden
erreichen will.
Der Großteil der in der Medienpraxis
unter dem Begriff der Information gefaßten Medienangebote, so die Kritik
von Weiß und Trebbe (1994), ist weit entfernt von dem, was aus der normativen
Perspektive von Verfassung und Gesetzgebung als politisch-gesellschaftlich
relevanter Kernbereich der Rundfunkinformation zu bezeichnen wäre. Vielmehr
ist der Anteil von Unterhaltungselementen gestiegen, während die Informationsvermittlung
kontinuierlich abnimmt. Unterhaltung gehört innerhalb der Fernsehforschung
zu dem Bereich, der sich zunächst klar von Information, Beratung oder
Bildung abgrenzen läßt. Unterhaltung und Information gelten auf den
ersten Blick als gegensätzliche Genres, obwohl eine Reihe von Informationsvermittlungen
mit unterhaltenden Komponenten verknüpft werden. Aus den Richtlinien
des ZDF, der Landesrundfunkgesetze, Staatsverträge oder Landesmediengesetze
geht hervor, daß selbst Informationsprogramme anregend unterhalten und
zur Bildung beitragen sollen. Die Aufgabe der Meinungsbildung so das
BVerfG, kann nicht nur in Nachrichtenprogrammen erfolgen, es werden
explizit auch Hör- und Fernsehspiele, musikalische Darbietungen und
Unterhaltungssendungen mit dieser Aufgabe in Zusammenhang gebracht.
Insgesamt werden Unterhaltungsprogramme für die öffentliche Meinungsbildung
aber als wenig wertvoll" erachtet. Unterhaltung löst ihrem
Anspruch zufolge zwar eine direkte Problemlösung" in bezug
auf die unmittelbaren Emotionen des Rezipienten aus. Information hingegen
stellt Wissen bereit, das der Rezpient bearbeiten und verstehen muß.
Unterhaltungselemente, die im Rahmen von Informationen auftreten, werden
als angemessen erachtet, sofern sie unterstützend und motivierend dazu
beitragen, sich mit Informationen auseinanderzusetzen.
Rund drei Viertel der Sendezeit im Fernsehen bestehen
aus unterhaltenden Produktionen, während die traditionellen Informationssendungen
zunehmend in den Hintergrund gedrückt werden. Auch das Zuschauerinteresse
im Informationsbereich nimmt stetig ab. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter
haben nach wie vor einen Vorsprung an Informationssendungen im Vergleich
zu den privaten Veranstaltern, die z.T. einen verschwindend geringen
Anteil an Nachrichtensendungen besitzen (z.B. RTL 2, Kabel1) oder sich
aufgrund ihrer Definition als Spartenkanal im Sport- oder Musikbereich
von vornherein von jeglichem Informationsanspruch außerhalb ihres spezifischen
Themas verabschiedet haben. Da die Zuschauerakzeptanz bei den Informationssendungen
der öffentlich-rechtlichen in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen
ist und Marktführer RTL seit 1994 mehr Zuschauer an seine Hauptnachrichten
bindet als das ZDF, versuchen auch die öffentlich-rechtlichen Programmacher,
ihre Nachrichten oder politischen Magazine unterhaltsamer zu gestalten.
Aber auch klassische Magazine wie Monitor" im ersten Programm
setzen Unterhaltungselemente in Form von Satiren ein. Obwohl Information
und Unterhaltung also zunächst zwei völlig unterschiedliche Bereiche
darstellen, gibt es Überschneidungen. So können Spielshows, bei denen
Wissensgebiete abgefragt werden, durchaus auf Bildungs- und Informationselementen
aufbauen, während reine Unterhaltungsprogramme diese Ansprüche nicht
verfolgen. Die Grenzen sind jedoch fließend auch im politischen
Informationsangebot. Mischformen aus Information und Unterhaltung finden
sich in den verschiedenen Infotainment"-Produktionen. In
Talkshows mit Confrontainment"-Charakter werden Argumente
und Informationen zugunsten von darstellenden und polarisierenden Unterhaltungselementen
aufgegeben. Gerade die privaten Rundfunkanbieter versuchen mit Human-Touch"-Berichten
das Bedürfnis der Menschen nach Klatsch, Katastrophen, Unglücken und
Verbrechen zu befriedigen. Dabei werden die als Information deklarierten
Programminhalte ihrem eigenen Anspruch immer weniger gerecht.