2.3
Die 'gesellschaftliche Betriebsgenehmigung':
Legitimation durch Diskurs
Wie bereits angedeutet, stellt die Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeit
ein normativ-ethisches Problem dar. Dabei geht es darum, zu definieren,
welche gesellschaftlichen Bedürfnisse befriedigt werden können und wer
Verantwortung für die Gewährleistung der Möglichkeit zur Bedürfnisbefriedigung
trägt. Beispielsweise: In welchem Maße dürfen Unternehmer natürliche
Ressourcen in Anspruch nehmen und wie viel Verantwortung tragen sie
für bestimmte soziale (Fehl-)Entwicklungen? Welche unternehmerischen
Verhaltensweisen, Technologien und Produkte finden langfristig Akzeptanz
in der Gesellschaft? Der Ökoeffizienz-Ansatz findet keine Antworten
auf diese Fragen, da er ein rein umweltschutztechnisches Denken verkörpert.
Das prozedurale Verständnis von Nachhaltigkeit setzt dagegen auf der
Ebene diskursiver Prozesse an, durch die ein normativer Rahmen für die
Auseinandersetzung über die (noch zu definierende) Nachhaltigkeit geschaffen
werden kann.
In der aktuellen
unternehmensethischen Debatte wird über die Legitimität des Handelns
wirtschaftlicher Akteure nachgedacht, da diese oft in Frage gestellt
wird - und das nicht erst seit Beginn der Antiglobalisierungsbewegung.
Hintergrund ist, dass Ansprüche aus der Gesellschaft mit den Gewinninteressen
der Unternehmen zunehmend konfligieren. Deshalb wird aus Sicht vieler
Unternehmensethiker gefordert, Unternehmen müssten ihre ‚gesellschaftliche
Betriebsgenehmigung' ("license to operate"[55]) erst
erlangen und unter Beweis stellen.
Ulrich
bezieht die Forderung nach gesellschaftlicher Legitimation auf das Verhältnis
zwischen Natur und Unternehmen: Bei der ökologischen Nachhaltigkeits-Herausforderung
ginge es demnach nicht nur um eine "ökoeffiziente Wirtschafts- und Lebensform,
sondern wesentlich auch um die moralische Legitimität unseres Umgangs
mit der Natur."[56] Für Ulrich besteht Legitimität
aus "wechselseitigen zwischenmenschlichen Verbindlichkeiten, die prinzipiell
für jedermann ohne Ansehen der Person gelten." Legitimität ist demnach
"eine vernunftethisch einsehbare, moralische Pflicht für jedermann".
Aus dieser moralischen Pflicht erwächst gleichzeitig das moralische
Recht für die Bürger, "als kritische Öffentlichkeit argumentativen Legitimationsdruck
auf alle relevanten Akteure auszuüben"[57]. Während
die kritische Öffentlichkeit (die Stakeholder[58])
Legitimation einfordern soll, besteht die Verantwortung der Unternehmensführung
laut Ulrich darin, alle legitimen Ansprüche an das Unternehmen einer
argumentativen und diskursiven Prüfung im Hinblick auf ihre Verallgemeinerungsfähigkeit
zu unterziehen.[59]
Der Legitimationsdruck auf Unternehmen
ist tatsächlich bis heute stark gestiegen und zeigt sich in den Partizipationsansprüchen
der Anspruchsgruppen und Betroffenen von Unternehmensaktivitäten, die
zu einem Anstieg der Interessenkonflikte im unternehmerischen Umfeld
geführt haben: Zerfaß und Scherer weisen deshalb darauf hin, dass sich
Unternehmen vor allem auch situationsspezifisch legitimieren sollten:
"Unternehmen
sehen sich immer häufiger gezwungen, die Legitimität ihres Handelns
in der direkten Auseinandersetzung mit ihren Bezugsgruppen zu rechtfertigen.
[...] Die zunehmenden Akzeptanzprobleme in der Praxis verweisen also
letztlich darauf, dass ein erfolgreiches Management heute vor allem
vor der Aufgabe steht, die ökonomischen Zielsetzungen des Unternehmens
mit den Interessen des gesellschaftlichen Umfelds abzustimmen."[60]
Wenn
sich ein Unternehmen entgegen dieses Ratschlages nicht durch Kommunikation
legitimiert und wenn es zu Themen der Nachhaltigkeit gegenüber der Öffentlichkeit
sprachlos bleibt, erweckt es schnell den Verdacht, etwas verbergen zu
wollen.[61]
Zusammenfassend
lässt sich erkennen, dass auch vom unternehmensethischen Standpunkt
her ein öffentlicher Diskurs zur Erreichung von Nachhaltigkeit notwendig
ist, und zwar über die Legitimität von Unternehmen in spezifischen Situationen,
in denen gesellschaftliche und unternehmerische Ansprüche in Konflikt
miteinander stehen. Ein "zeitgemäßes unternehmerisches Verantwortungsverständnis"
ist für die dabei notwendigen Abwägungsprozesse zwischen ökologischen,
sozialen und betriebswirtschaftlichen Aspekten, also für Nachhaltigkeit,
von äußerster Wichtigkeit."[62]
Das Beispiel Brent Spar
Beispiele
wie der Konflikt um die Versenkung der Bohrinsel Brent Spar der Royal
Dutch/Shell Group (im Folgenden: Shell) in der Nordsee 1995 beweisen,
dass sich eine kritische Weltöffentlichkeit herausbildet und dass die
Unternehmen ihr Handeln zunehmend begründen und legitimieren lassen
müssen.[63]
"Die
weltweite öffentliche Empörung über die Absicht der Firma Shell, ihre
ausgediente Erdölplattform in der Nordsee zu versenken, beruhte darauf,
dass die kritische Öffentlichkeit der Firma schlicht prinzipiell und
kategorisch das moralische Recht absprach, die Natur willentlich, vorsätzlich
in einer nicht universalisierbaren Form in Anspruch zu nehmen. Und dies,
obwohl die Firmenvertreter unermüdlich nicht nur auf die Legalität,
sondern auch auf die verhältnismäßig geringe, aus ihrer Sicht vernachlässigbare
zusätzliche Belastung der Nordsee und die technischen Vorzüge dieser
Entsorgungsmethode hinwiesen, aber niemand hörte hin; weil die Firma
nur umweltschutztechnisch über objektive naturgesetzliche Wirkungszusammenhänge
und über Nutzen, Kosten und Risiken sprach."[64]
So
sehr Shell auch glaubte, die besten Wissenschaftler und Juristen auf
seiner Seite zu haben[65], die die ökologische und
juristische Unbedenklichkeit der Versenkung der Plattform attestierten,
konnte Greenpeace doch die grundsätzliche Legitimität erfolgreich in
Frage stellen, in dem der einfache Slogan in den Medien lanciert wurde:
"Das Meer ist keine Müllkippe!"[66]
Das Beispiel Nike
Seit
1996 sieht sich der Schuhhersteller Nike Vorwürfen ausgesetzt, seine
Fabriken in Asien seien ‚sweatshops', und die dortigen Arbeiter würden
unterbezahlt und misshandelt. Unter dem massiven Druck von Menschenrechtsorganisationen
sah sich die Firma gezwungen, nach und nach zu den Vorwürfen Stellung
zu nehmen, unabhängige Überprüfungen einzuleiten und schließlich auch
die Arbeitsbedingungen vor Ort zu verbessern.[67]
In
diesem Zusammenhang kam es zu einem denkwürdigen Ereignis: 1997 versammelten
sich elf- bis dreizehnjährige Kinder aus dem New Yorker Stadtteil Bronx
vor dem Erlebnissupermarkt Nike Town und schütteten dort ihre alten
Sportschuhe aus. Einige Zeit zuvor hatten sie sich noch um die neuesten
Modelle der Nike-Turnschuhe gerissen, dann hatten sie erfahren, wie
es um die Herkunft ihrer Turnschuhe bestellt war. Ihr Slogan lautete:
"Nike, wir haben dich gemacht, wir können dich auch vernichten".[68]
55
Tell Münzing/Peter Zollinger: "Kritische Stakeholder
einbinden", zit. n.:
Schönborn/Steinert
(2001), S. 24.
56 Ulrich (2001):
S. 5f.
57 Ulrich (2001):
S. 9f.
58 Im Folgenden
sollen die Begriffe "Anspruchsgruppen" und "Stakeholder"
als
synonym betrachtet werden. - Zum Stakeholder-Begriff: Edvard R.
Freeman
definiert in seinem Aufsatz "Strategic Management - A Stake-
holder
Approach" (1984, S. 41) den Begriff wie folgt: "A stakeholder
can
be any group or individual who can affect or is affected by the
achievement
of the organisation's objectives. [...] Those groups without
whose
support the organisation would cease to exist." Effektiv wurde
damit
das Verständnis von "Anspruchsgruppen" des Unternehmens über
die
finanziellen Anteilseigner (Shareholder) hinaus erweitert. Freeman
fordert
weiter den Einbezug von Stakeholdern in unternehmerische
Entscheidungen.
- Peter Ulrich plädiert in Wofür sind Unternehmen
verantwortlich?
(St. Gallen 1998, S. 14 u. 21) für eine normativ-
legitimatorische
Definition des Stakeholders und gegen eine macht-
strategische
Interpretation. So werden auch Stakeholder ohne
Drohpotential
gegenüber dem Unternehmen einbezogen, es kommt
lediglich
auf die moralische Vertretbarkeit ihres Anspruches an.
"Stakeholder
eines Unternehmens ist [...] prinzipiell jedermann, der
legitime
Ansprüche (moralische Rechte) gegenüber dem Unternehmen
hat."
- In der vorliegenden Arbeit sollen nur diejenigen Stakeholder
berücksichtigt
werden, die nicht in einem marktlichen Austausch-
verhältnis
mit dem Unternehmen stehen, da es bei der Diskussion um
Nachhaltigkeit
im Verständnis dieser Arbeit um das Aushandeln von
Konflikten
geht. Dabei geht es letztendlich auch um die Internalisierung
von
externen Effekten, die über Marktsteuerung nicht geregelt werden
und
von denen oft nicht-marktliche Stakeholder betroffen sind.
Demgegenüber
werden Beziehungen zu Kunden, Kapitalgebern, etc.
durch
den Preismechanismus gesteuert. Diese marktlichen Stakeholder
haben
somit bereits Kommunikationskanäle, über die sie sich beim
Unternehmen
Gehör verschaffen können.
59 Vgl. Peter
Ulrich: Wofür sind Unternehmen verantwortlich?, Beiträge
und
Berichte des Instituts für Wirtschaftsethik (IWE), Nr. 80, St. Gallen
1998,
S. 11. - Unternehmerische Verantwortung wird zunehmend
eingefordert.
Die Zuschreibung gesellschaftlicher Verantwortung an
Unternehmen
ist auch empirisch feststellbar: Eine Imug-Emnid Umfrage
aus
dem Jahr 1996 zeigt, dass nur eine Minderheit der Bundesbürger
meint,
dass die Unternehmen ihrer Verantwortung gerecht werden. Nur
19%
der Befragten stimmten der Frage zu, ob Unternehmen ihrer
Verantwortung
in starkem Maße gerecht werden. Demgegenüber lag die
Zustimmung
bei gesellschaftlichen und sozialen Organisationen bei 47%.
(vgl.
Clausen et al. (2000): S.45).
60 Ansgar
Zerfaß /Georg Scherer: Die Irrwege der Imagekonstrukteure.
Ein
Plädoyer gegen die sozialtechnologische Verkürzung der Public-
Relations-Forschung,
Nürnberg 1993, S. 11.
61 Vgl. Müller-Christ/Höfer
(1998).
62 Vgl. Peter
Ulrich/Markus Kaiser: "Das Unternehmen, ein guter Bürger.
Corporate
Citizenship im Zeichen gesamtgesellschaftlicher Mitverant-
wortung",
in: new management, 12/2001, S. 25 u. 28.
63 Vgl. Ulrich
(2001): S. 7.
64 Ulrich (2001):
S. 7.
65 Vgl. Chris
Fay, Vorstandsvorsitzender von Shell UK, zit. n. dem Shell
Umweltbericht
1995: "In the case of Brent Spar, we secured all
necessary
regulatory approval for deep sea disposal but were, in
retrospect,
insufficiently sensitive to public concerns. But we aim to learn
from
our experience and do better in future."
66 Greenpeace
(Hg.): "Brent Spar und die Folgen", im Internet:
http://www.greenpeace.de/GP_DOK_3P/broschue/aktion/C12IA02.htm,
(Zugriff:
16.09.02).
67 Vgl. Christopher
L. Avery: Business and Human Rights in a time of
change,
amnesty international, London 2000, S. 65 - 72.
68 Anett Keller:
"Was ein Schuh kostet", taz vom 6.5.2002, S. 5.