1.2.2 Gerechtigkeitsethik
In
der Moralphilosophie sind immer wieder idealtypische Modelle von Unparteilichkeit
entwickelt worden, um ethische Positionen gegen partikuläre Ansätze
und Einstellungen zu stützen und Unparteilichkeit zu gewährleisten (vgl.
Sturmka 1992).
Der spezifische Ansatz von Rawls
wählt dabei ein Begründungsverfahren moralischer Normen nach dem Kriterium
der Übereinkunft.
Seine Ausgangsfrage besteht darin,
in welcher Gesellschaftsform vernünftige Menschen leben wollen. Die
Theorie der Gerechtigkeit ist als Vertragstheorie mit Hilfe einer hypothetischen
Konstruktion entwickelt worden, um eine allgemeine Zustimmungsfähigkeit
zu fundamentalen normativen Gültigkeitskriterien zu erreichen.
Der utilitaristische Ansatz wird
von Rawls (1979), dem maßgeblichen Vertreter der Gerechtigkeitsethik
kritisiert, indem er darauf hinweist, daß das utilitaristische Prinzip
die Gewinn- und Verlustrechnung über eine große Anzahl von Menschen
anstellt, ohne die Präferenzen des einzelnen angemessen zu berücksichtigen.
Der Utilitarismus begeht seiner Ansicht nach den Fehler, die verschiedenartigen
Bedürfnisse der einzelnen Individuen nicht ernstzunehmen (vgl. ebd.,
S. 45).
Die Gerechtigkeit stellt für Rawls
eine Tugend sozialer Institutionen wie der Verfassung und der wichtigsten
wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse dar. Unter Gesellschaft versteht
er eine "Kooperation zum wechselseitigen Vorteil" (ebd., S.
23), die sich mit der Verteilung von Rechten, Pflichten und Gütern bei
gleichzeitig vorliegenden Interessenskonflikten auseinanderzusetzen
hat. Das Kernelement seiner "Theorie der Gerechtigkeit"
wird durch das Modell eines gesellschaftlichen "Urzustandes"
(ebd., S. 28) entwickelt, bei dem niemand seine Rasse, Klasse, Charakter,
Fähigkeiten und gesell-schaftliche Stellung kennt und daher keine Vor-
oder Nachteile zu erwarten hat. In der Modellvorstellung des Urzustandes
herrschen absolut gerechte Verhältnisse. Gesellschaftliche Kräfteverhältnisse
sind ebenso wenig vorhanden wie willkürliche Entscheidungen. Die im
Urzustand getroffenen Vereinbarungen sind daher fair (vgl. Rawls 1979,
S. 142).
Die Prinzipien, die diese Gesellschaft
für ihr Zusammenleben wählen würde, bezeichnet er als "Theorie
der Gerechtigkeit als Fairneß" (ebd.), da jeder Beteiligte sich
hinter dem "Schleier des Nichtwissens" (ebd., S. 29) befindet
und daher seine eigenen egoistischen Motive nicht kennt.
Rawls geht in seinem Modell davon
aus, daß die Menschen im Urzustand die gleichen Rechte haben, Argumente
vorzuschlagen, deren Annahme oder Ablehnung dann einstimmig beschlossen
wird. Aufgrund veränderter Erkenntnisse sind die im "Urzustand"
getroffenen Entscheidungen reversibel und können neuen Gegebenheiten
angepaßt werden.
Ein wesentlicher Faktor der Rawlschen
Theorie liegt im Grundsatz der Verteilungsgerechtigkeit.
Zudem sollen diejenigen, die am
schlechtesten gestellt sind, den größtmöglichen Vorteil an Einkommen
und Vermögen erzielen. Die Gerechtigkeitsprinzipien müssen allgemein
und universell anwendbar sein, zudem öffentliche Ansprüche regeln und
als letzte Berufungsinstanzen bei konfligierenden Ansprüchen gelten.
In der Praxis existieren Interessenskonflike
und konkurrierende Ansprüche bei der Verteilung gesellschaftlich knapper
Güter. Insofern sind konfliktregulierende Normen und Verfahren erforderlich,
um eine Verteilungsordnung für Freiheiten, natürliche Ressourcen und
gesellschaftliche Güter zu gewährleisten. Rawls zufolge können Vergesellschaftungsverhältnisse
nur im Rahmen einer vom Menschen selbst ersonnenen künstlichen Ordnung
gewährleistet werden. Er bezeichnet diese Gründe als "die Anwendungsverhältnisse
der Gerechtigkeit".
Rawls formuliert in seiner auf Überlegung
basierenden Konzeption natürliche positive Pflichten in Form der Wahrung
der Gerechtigkeit, gegenseitiger Hilfe und gegenseitiger Achtung. Zugleich
werden Pflichten der Nichtschädigung formuliert.
Seine Grundidee liegt darin, daß
gerechte und objektiv verbindlich Prinzipien der Gerechtigkeit identisch
sind mit den Prinzipien, die freie und rationale Personen wählen würden,
sofern sie in einen ursprünglichen Zustand der Gleichheit versetzt würden
und die Aufgabe bekämen, die Form, die Grundstruktur und die fundamentalen
alle Folgegesetzte bindenden Normen ihrer zukünftigen Gesellschaft zu
bestimmen. Die Aufgabe einer Gerechtigkeitstheorie liegt darin, die
Voraussetzungen eine gerechte Verteilung herauszuarbeiten und darüber
hinaus eine Rechtfertigung entsprechender Grundsätze zu entwickeln.
Der Urzustand symbolisiert eine
intuitive Vorstellung von Gerechtigkeit und setzt vernünftige Lebenspartner
voraus, die über einen Gerechtigkeitssinn verfügen.
Der Schleier der Unwissenheit gilt
als metaphorische Ausdruck eines Informationsdefizit. Hierbei werden
genau die Eigenschaften in Form unterschiedlicher Voraussetzungen und
Machtverhältnisse ausgeblendet, die bei politischen Prozessen in der
Praxis zugrunde gelegt werden müssen. Hinter dem Schleier des Nichtwissens
verbirgt sich ein spezifisches "Entindividualisierungsverfahren",
durch das partikulare Einzelinteressen in Form von Egoismus, Myopie
oder Zeitpräferenz ausgeblendet werden (vgl. Sturmka 1992). Der erweiterter
Schleier der Unwissenheit setzt voraus, daß nicht nur sozioökonomische
Position unbekannt ist, sondern auch der zeitliche und sozialer Ort,
an dem sich die beteiligten Akteure befinden. Alle für eine Strategie
konkreter Vorteilssuche notwendigen Informationen sollen kognitiv unzugänglich
gemacht werden, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden.
Insofern sind Einzeltatsachen der
Individuen verborgen, da niemand seine Klasse, die Schichtzugehörigkeit
sowie die Vorstellung vom Guten kennt. Des weiteren liegen keine spezifischen
Informationen über die natürliche Umwelt, die Bevölkerungsdichte, den
Wohlstand sowie technologische Errungenschaften vor. Menschen wissen
im Urzustand nichts über natürliche, psychische, moralische und soziale
Eigenschaften. Was sie wissen sind allgemeine Tatsachen. Niemand kann
seine eigene Intelligenz, Körperkraft, Gesundheit und psychische Besonderheiten
einschätzen; er weiß nicht, zu welcher Generation er angehört.
Somit würden voraussichtlich Idealbedingungen
einer konstanten Umweltqualität gewählt, die eine Schonung der Ressourcen
gewährleisten würden.
Nur aufgrund dieser im Gedankenexperiments
gesetzten Voraussetzungen würden in einer hypothetischen Situation die
Prinzipien vermieden, die individuelle und klassenspezifische Präferenzen
zuließen. Die Gerechtigkeitsprinzipien würden ansonsten egoistischen
Präferenzen weichen. Rawls bezeichnet die Zeitpräferenz als Quelle der
Ungerechtigkeit. Es geht ihm darum, die Zeitpräferenz gerechtigkeitstheoretisch
zu neutralisieren, um ein Verteilungsprinzip zu finden, daß die Nachkommen
vom Nachteilsautomatismus befreit. Durch diese Konstruktion werden zudem
vermeintliche und faktische Sachzwänge in der Praxis ausgeklammert.
Da diese in der Praxis auftretenden Einschränkungen in dem Modell ausgeschaltet
werden, können tragfähige Aussagen entwickelt werden, die sich an Gerechtigkeitskriterien
orientieren.
Der Schleier des Nichtwissens läßt
dennoch Raum für die Kenntnis grundlegender sozialer und psychologische
Zusammenhänge sowie Tatsachen, die zur Fundierung von Gerechtigkeistgrundsätzen
erforderlich sind. Jeder Akteur besitzt, analog zu einem diskursethischen
Verfahren, das gleiche Recht Vorschläge zu machen sowie Argumente und
Gründe innerhalb der Debatte einzubringen.
Sogenannte Grundsätze einer Gerechtigkeit
als Fairneß sind also in einer fairen Ausgangsposition auszuhandeln.
Dabei wird vorausgesetzt, daß nur diejenige Grundordnung gerecht ist,
auf die sich ihre Teilnehmer unter fairen Bedingungen im Urzustand geeinigt
hätten. Es handelt sich um Prinzipien, auf die sich gleiche, freie und
rationale aneinander interessierte und hinsichtlich ihrer je individuellen
Fähigkeiten, Neigungen, Interessen und gesellschaftliche Position und
Lebensaussichten unwissende Menschen einigen würden.
Rawls differenziert in seiner Konzeption
zwischen der formalen Gerechtigkeit und der Verteilungsgerechtigkeit.
Während die formale Gerechtigkeit auf dem Gleichheitsgrundsatz basiert,
motiviert der Grundsatz der Verteilungsgerechtigkeit zur Folgenabschätzung,
zur Güterabwägung und zur Berücksichtigung aller möglichen Betroffenen.
Aufgrund dieser Voraussetzungen sind Kosten, Nutzen und Risiken adäquat
zu beurteilen und zu verteilen. Aus diesen Überlegungen ergibt sich
eine Gleichbehandlung in vergleichbaren Fällen und die Fairneß gegenüber
den Schwachen und Benachteiligten.
Setzt man das skizzierte Modell
voraus, so würden sich, so Rawls, bei freien und vernünftigen Menschen
soziale Gerechtigkeitsgrundsätze einer gesellschaftlichen Grundstruktur
bestimmen lassen. Aufgrund der skizzierten Bedingungen würden sich
zwei Prinzipien für ein menschliches Zusammenleben ergeben, die als
allgemeine faire Bedingungen und als Organisation einer Gesellschaft
anerkannt werden. Das Freiheitsprinzip setzt voraus, daß jedes Individuum
die gleichen Rechte an maximaler persönlicher Freiheit besitzen sollen,
sofern sie nicht mit der ebenso weitgehenden Freiheit anderer unvereinbar
sind. Soziale und ökonomische Ungleichheiten sind, dem Differenzprinzip
zufolge, nur dann gerechtfertigt, wenn diese zum Vorteil aller Mitglieder
in der Gesellschaft existieren. Soziale und ökonomische Ungleichheiten
müssen zum größten Vorteil der am wenigsten begünstigten Gesellschaftsmitglieder
dienen.
Aus dieser Konzeption der Gerechtigkeitsgrundsätze
würde sich die Forderung nach einer gerechten Umverteilung gesellschaftlicher
Güter wie Vermögen oder Einfluß im inter- und intratemporalen Kontext
ergeben.