Das
Spannungsfeld zwischen Ideal- und Praxisnormen wird dann relevant, wenn
eine konkrete Problemstellung zu verzeichnen ist, bei der abstrakte
Prinzipien moralischer Intuitionen nicht weiterhelfen. Es haben sich
diverse Bereichsethiken ausdifferenziert, in denen die entsprechenden
Themengebiete eingegrenzt und bearbeitet werden (vgl. Nida-Rümelin 1996).
Neben klassischen Formen, etwa der Rechtsethik, haben sich aktuelle
Ansätze herauskristallisiert, die sich speziell mit den durch den Menschen
geschaffenen Risiken im technisch-industriellen Zeitalter auseinandersetzen.
Die angewandte Ethik legt ihre Ausrichtung
bei konkreten Erfahrungen der Lebensgestaltung und den gesellschaftlichen
Erfahrungen an. Sie ist skeptisch gegenüber allgemeinen Prinzipien und
die Tendenz komplexe moralische Sachverhalte auf einige wenige idealtypische
Charakteristika zu reduzieren. Sie bleibt gegenüber allzu hoch gesteckten
Zielen kritisch und nimmt die Vielzahl moralischer Empfindungen ernst.
Eine "Tugendethik", die
allgemeine Prinzipien propagiert, indem sie die "Idee des Guten"
durch Postulate der Pflicht, Schuldigkeit Treue, Demut, Bescheidenheit,
Fleiß und Geduld fordert, hilft in konkreten Entscheidungssituationen
auf der Praxisebene nicht weiter.
Es ist zunächst unverzichtbar, gewisse
Mindeststandards im Rahmen der Begründung normativer Ethik zugrunde
zu legen, um überhaupt ein Instumentarium entwickeln zu können, das
für die Praxisebene operationalisiert werden kann.
Dazu gehört erstens die Begründung
moralischer Ansprüche unter Bezugnahme auf individuelle zugeschriebene
Rechte in Form der Menschenrechte oder Bürgerrechte im Rahmen der demokratischen
Verfassung, die etwa die Rede, Gewissens- und Versammlungsfreiheit,
das Zensurverbot, das Partizipationsrecht, die Abwehrrechte gegenüber
dem Staat sowie die Demonstrationsfreiheit einräumt.
Eine zweite Begründung moralischer
Ansprüche fußt auf eingegangene Versprechen oder Verträgen bzw. zugeschriebene
Verpflichtungen in Hinblick auf Garantenpflicht (z.B. Eltern, Ärzte,
Bergführer).
Die Begründung moralischer Ansprüche
ergibt sich drittens aufgrund von Prinzipien und fordert etwa die Hilfestellung
für Kranke, Schwache und Unterprivilegierte.
Die skizzierten drei Begründungen
lassen auf dieser pauschalen allgemeinen Ebene bei konkreten Entscheidungen
jedoch nur ein sehr grobes Orientierungsraster zu, das in der Praxis
anhand des konkreten Problemfeldes weiter ausdifferenziert werden muß.
Die sogenannten Bereichs- oder Bindestrichethiken
haben sich der Aufgabe angenommen, gesellschaftliche Subsysteme zur
Reduktion von Komplexität herauszuarbeiten, um das Wechselspiel zwischen
den Anwendungsprobleme und der theoretisch-ethischen Fundierung herauszuarbeiten.