2.5 Prinzipien
und Postulate
Nachhaltigkeit
ist kein Begriff, der im Sinne einer allgemein akzeptierten Konvention
beschrieben werden kann. Durch den verbreiteten Gebrauch dieses modernen
Schlagwortes herrschen im Detail eine Reihe unterschiedlicher Bedeutungen
und Verständniszusammenhänge vor.
Hier nun einige Leitlinien:
1. Schutz der Ökosphäre
- Erhaltung der Pufferkapazität der Natur
- nachhaltige Nutzung erneuerbarer Ressourcen
- minimale Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen
2. Stabile wirtschaftliche Entwicklung
- Wachstum der Lebensqualität
- hoher Beschäftigungsgrad
- Preisniveaustabilisierung
- außenwirtschaftliches Gleichgewicht
3.
Gerechte Verteilung der Lebenschancen (Verteilungsproblem)
- zwischen Individuen
- zwischen Nord und Süd sowie Ost und West
- zwischen den Generationen (vgl. Hinterberger/Welfens
1993, S. 8).
Diese Forderungen berühren neben technischen, ökonomischen, und ökologischen
Komponenten auch soziale Dimensionen. Pearce, Barbier und Markandya
(1990) heben besonders die gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen
Zielkategorien bei ihrer Definition einer nachhaltigen Entwicklung hervor.
Dazu gehören:
- increases in
real income per capita,
- improvements
in health and nutritional status
- educational
achievement
- access to resources
- a fairer distribution
of income
- increases in
basic freedom
Von
einer nachhaltigen Entwicklung werden zwei Ziele erwartet. Neben ökologischen
Verbesserungen soll zugleich die Lebensqualität gesteigert werden.
"Nachhaltige
Entwicklung wird genau definiert als Entwicklungsprozeß, der die
menschliche Lebensqualität verbessert, ohne aber Ökosysteme zu zerstören
und globale Prozesse zu beeinträchtigen" (Martin 1992,
S. 9).
An
diesem Punkt stellt sich hingegen die Frage, ob ökologische Prioritäten
nicht zugleich Verzichte, zumindest in den Industrieländern erforderlich
machen. Henning (1991) merkt an, daß das Nachhaltigkeitsprinzip eine
"nicht unerhebliche Opferbereitschaft" der jetzigen für zukünftige
Generationen einschließt. Costanza (1992, S. 87f) postuliert zwar eine
Entfaltung der menschlichen Individuen unter Weiterentwicklung menschlicher
Kulturen, fordert jedoch zugleich, daß die
"[...]
Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten begrenzt bleiben, damit die
Vielfalt, Komplexität und Funktion des ökologischen Lebenserhaltungssystems
nicht zerstört wird."
Im
Gegensatz zu spontanen, kurzfristigen Hilfsmaßnahmen- etwa in Katastrophenfällen
sollen nachhaltige, langfristig wirksame und dauerhafte Maßnahmen Veränderungen
mit Breitenwirkung erreichen. Braun (1993) lehnt projektorientierte
Definitionen von Nachhaltigkeit grundsätzlich ab. Ihm zufolge muß eine
nachhaltige Strategie empirisch überprüfbar, administrativ handhabbar
und moralisch akzeptabel sein.
Im ökonomischen Verständnis gilt Nachhaltigkeit als ein Prinzip für
den wirtschaftlichen Umgang mit Vermögenswerten: Dabei sollen die in
einer Periode zu verzeichnenden Zugänge an Vermögensgütern den Abgängen
entsprechen, so daß der Vermögensbestand gewahrt bleibt. Nachhaltigkeit
liegt nur dann vor, wenn das Verhältnis vom End- zum Anfangsbestand
den Wert Eins hat. Als Beispiel nennen Olsson u.a. die in einer Periode
insgesamt getätigten (Brutto-) Investitionen, die (mindestens) so groß
sein sollen, wie der Werteverschleiß (Abschreibung), um eine Wahrung
des Kapitalbestandes zu gewährleisten (vgl. Olsson/Piekenbrock 1993,
S. 211).
Innerhalb der Umweltökonomie gilt,
daß das Naturkapital nicht abnehmen soll.
Die Lebensgrundlagen des Menschen sind so zu erhalten, daß die Produktionspotentiale
sowohl qualitativ als auch quantitativ weiter existieren. Grundsätzlich
sollen durch Produktion und Konsum keine zusätzlichen Umweltbelastungen
auftreten, um den Kapitalstand zu wahren.
Nachhaltigkeit
wird oftmals mit den Begriffen "Überleben" und "Fortbestehen"
in Verbindung gebracht. Von Nachhaltigkeit kann gesprochen werden, wenn
eine Gesellschaft so strukturiert ist, daß sie über Generationen hinweg
existenzfähig bleibt.
Wer nicht nachhaltig wirtschaftet,
lebt über seine Verhältnisse und gefährdet seinen zukünftigen Wohlstand
oder sogar seine zukünftige Existenz.
Minsch (1993) setzt im folgenden
sieben Kernpostulate voraus, die dazu beitragen sollen, den skizzierten
Aufgaben gerecht zu werden:
1) Ressourcennutzung.
Die Nutzung erneuerbarer Ressourcen ist nur in dem Maße zulässig, wenn
die Nutzungsrate nicht größer ist als die natürliche Regenerationsrate.
Erneuerbare Ressourcen sind nur soweit zu nutzen, daß die Quellen sich
nicht erschöpfen. Mai fordert Grenzen einer maximalen Ergiebigkeit (maximum
sustainable yield), die für ausgewählte Ressourcengruppen festzulegen
sind. Er nennt exemplarisch Fang-, Abholzungs- und Belastungsquoten.
2) Absorptionsfähigkeit der Ökosysteme.
Sofern die Umwelt durch Abfälle und Emissionen belastet wird, ist dafür
Sorge zu tragen, daß der Verschmutzungsgrad die Absorptionsrate der
natürlichen Umwelt nicht übersteigt.
3) Ökologische Risiken.
Risiken von Großprojekten, bei denen die Postulate der Nachhaltigkeit
verletzt oder nicht abgeschätzt werden können, sind zu vermeiden.
4) Nicht erneuerbare Ressourcen.
Hierbei vertritt Mai die Forderung nach Strategien der Sparsamkeit.
Technische Maßnahmen sollen dazu beitragen, nicht erneuerbare Ressourcen
durch erneuerbare Ressourcen zu substituieren. Eine nachhaltige Nutzung
nichtregenerierbarer Ressourcen ist strenggenommen jedoch nicht möglich.
5) Erhaltung der Biosysteme und Artenvielfalt.
Mai (1993) fordert als grundlegende Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften
die Gesunderhaltung der Biosysteme und Erhaltung der Artenvielfalt (Biodiversität).
6) Erhaltung einer lebenswerten, menschenwürdigen Kulturlandschaft.
Hier plädiert Mai für eine "Gestaltung des natürlichen Lebensraumes
für den Menschen", die sich von der "Idee der Menschenrechte
leiten lassen" soll". Er bezieht sich dabei explizit auf die
"Würde des Menschen". (Das Problem der letzten Aussage liegt
in ihrer Unbestimmtheit. In Bezug auf zukünftige Generationen ergibt
sich die Frage, welche Kulturlandschaft unsere Nachwelt anstrebt. Können
wir unsere heutigen Bedürfnisse analog übertragen? Welche Kriterien
bleiben uns heute, um die Präferenzen unserer Nachkommen adäquat einzuschätzen?)
7) Verbot der Problemverschiebung.
An diesem Punkt hebt Minsch (1993) die Verantwortung der Erzeuger von
Umweltschäden hervor. Diese Auffassung korreliert mit dem Verursacherprinzip,
das besagt, daß die Verursacher von Schäden auch für ihre Beseitigung
und Kosten aufkommen müssen. Von Weizsäcker kommt in einer Analyse zu
dem Ergebnis, daß die Umweltbelastungen nur zu rund einem Zehntel von
ihren Verursachern getragen werden. Jedoch ist es gerade bei ökologisch
komplexen Prozessen mit mehreren Verursachern von Umweltschäden problematisch,
eindeutige, zurechenbare Verantwortungsanteile zuzuschreiben. Umstritten
ist z.B., welcher Anteil der Luftverschmutzung von Kraftfahrzeugen,
bzw. durch die Industrie verursacht wird. Zur Klärung solcher Fragen
ist es hilfreich, Bilanzierungssysteme zu entwickeln, die eine genauere
Zuschreibung von Schadstoffmengen ermöglichen.
Weiterhin ergibt sich die Frage, wie streng eine nachhaltige Entwicklung
definiert sein sollte. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, daß der
Entwicklungsfaktor D (Development) einer positiven nachhaltigen Entwicklung
nicht abnehmen darf. Sofern diese Maßregel für jede Zeitperiode gilt,
sprechen Pearce, Barbier und Markandya von einer "strong substainability",
wenn eine aufgrund von Anpassungsprozessen sinkende D ausgeschlossen
ist. Bei der "weak substainibility" zählt der langfristige
Erfolg, der kurzfristige Entwicklungseinbußen toleriert. Insbesondere
bei Fragen der Substituierbarkeit von nicht regenerierbaren Ressourcen
ist m.E. eine strenge Form der Nachhaltigkeit nicht durchzuhalten, da
ansonsten jeglicher Konsum von Ressourcen verboten werden müßte, die
sich nicht selbständig regenerieren können.