2.6 Wachstum versus Entwicklung

Im Brundtland-Bericht wird an mehreren Stellen auf die ungerechtfertigte Benachteiligung der Länder in der Dritten Welt verwiesen. Es stellt sich die Frage, durch welche Maßnahmen das Wohlstandsgefälle in den Industrienationen abzubauen ist, um den Entwicklungsländern einen gewissen Mindesstandard zu ermöglichen.
      Dem Brundtland-Report liegt eine Wachstumsstrategie zugrunde, die den Durchbruch zu einer nachhaltigen Entwicklung erreichen soll. Durch Energieeinsparung, Substitutions- und Umweltschutztechnologien soll dafür gesorgt werden, daß die Entwicklungsländer einen adäquaten Lebensstandard erreichen, ohne daß die globale Umweltzerstörung wächst.
      Diese Thesen sind nicht unumstritten geblieben. Minsch (1993) kritisiert den "normativen Optimismus" der den Aussagen im Brundtland-Bericht  zugrundeliegt, da dort keine konkreten Strategien für die Durchsetzbarkeit eines wachstumgestützten Nachhaltigkeitskonzepts geliefert werden. Diese Konzeption wird auch als "ökologische Modernisierung" verstanden. Es wird davon ausgegangen, daß eine nachhaltige Entwicklung durch eine Reform im Umweltbereich, etwa durch den Einsatz umweltfreundlicher Technologien, bewerkstelligt werden kann. Dabei wird jedoch von einem Wachstums- und Zivilisationsmodell ausgegangen, daß von Vertretern einer "strukturellen Ökologisierung" abgelehnt wird. Diese fordern einen grundsätzlichen Umdenkungsprozeß und stellen den "Wachstumsmythos" der westlichen Zivilisation generell in Frage (vgl. Stahl 1992, S. 468). 
      Auch Daly (1992) begreift "Wachstum" und "Nachhaltigkeit" grundsätzlich als unüberbrückbare Gegensätze. Er vertritt die Auffassung, daß die Forderung nach einem nachhaltigen Wachstum als Paradoxie zurückgewiesen werden sollte. Die traditionelle Auffassung, daß Wachstum gleichgesetzt werden kann mit einer Zunahme an Reichtum, hält der Autor für überholt. Vielmehr trägt Wirtschaftswachstum dazu bei, die Umweltverschmutzung voranzutreiben.  Während eine nachhaltige Entwicklung "eine qualitative Verbesserung oder Ausschöpfung von Potentialen" umfaßt, setzt das "Wachstum" auf eine rein quantitative Zunahme durch das "Hinzufügen von Material mittels Assimilation oder Aneignung".
      Auch Goodland u.a. halten die Idee des "Sustainable Growth", für kontraproduktiv. Die Autoren plädieren vielmehr für einen abnehmenden pro Kopf-Ressourcenverbrauch bei sinkender Bevölkerungszahl und fordern die reichen Industrienationen auf, die Entwicklungsländer beim Aufbau eines Lebensstandards zu unterstützen, der eine gerechtere Verteilung vorsieht.
      Von Weizsäcker (1990) vertritt die These, daß weltweite Wachstumsorientierungen  am Vorbild der Industrieländer zugleich eine effektive Umweltzerstörung nach sich ziehen würden. Sofern die Weltbevölkerung den Pro-Kopf-Verbrauch in den Industrieländern aufholen würde, ergäbe sich weltweit ein etwa ein 5-facher Verbrauch. Auch Harborth nimmt eine kritische Haltung gegenüber den Wachstumsbestrebungen in den Entwicklungsländern ein. Eine Orientierung an dem Lebensstandard der Industrienationen, den zahlreiche Dritt-Welt-Staaten anstreben, würde vielmehr den sicheren ökologischen "Untergang der Menschheit" nach sich ziehen.
      Dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung liegt eine umfassende ökologische Betrachtungsweise zugrunde, bei der die Ausblendung von  relevanten Umweltaspekten untersagt wird. Die Bemühungen verlaufen dahingehend, konkrete Handlungskonzepte zu erarbeiten, aus denen Handlungen und Unterlassungen resultieren, die der Erhaltung eines zuträglichen Lebensraums dienen. Im folgenden soll aufgezeigt werden, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den angestrebten Zielen näher zu kommen. Zunächst ist eine länderübergreifende Koordination interdisziplinärer Zusammenarbeit unverzichtbar, um die anstehenden Aufgaben zu bewältigen.
      Auf der institutionellen Ebene kann die Berufung von "Langzeitverantwortlichen" bzw. eines Rates für Sachverständigen für Zukunftsfragen dazu beitragen, den entsprechenden Aufgaben nachzukommen. Daneben sollen die betroffenen Akteure möglichst umfassend an der Entscheidungsgebung an den für sie relevanten ökologischen Fragen beteiligt werden (Partizipationsprinzip) (vgl. Busch-Lüthy 1992, S. 50).
      Die Orientierung an einem "Vorsichtsprinzip" soll durch strenge Grenzwerte, Schaffung eines Klagerechtes für Umweltschutzverbände sowie Umkehr der Beweispflicht erreicht werden (vgl. Leipert 1990, S.42). Dabei ist nachzuweisen, daß Eingriffe in den Naturhaushalt keine dauerhaften Schäden verursachen. Es sind nicht nur diejenigen Arten zu erhalten, deren Nützlichkeit feststeht, vielmehr ist einer irreversible Ausrottung nur dann zuzustimmen, wenn die Schädlichkeit für den Menschen eindeutig belegt werden kann, etwa bei einem  pathogenem Bakterium (vgl. Hampicke 1992, S. 310).
      Für die Nutzung von Ressourcen gilt, daß regenerative Fähigkeiten bei erneuerbaren Ressourcen erhalten bleiben sollten (z.B. Wald als Holzlieferant, Wasser als Trinkwasserressource).
      Als konkrete Maßnahmen werden exemplarisch genannt: Wiederaufforstung, Erhalt von Landschaftspufferzonen, selektive Nutzung von Pestiziden und Kunstdüngern, Bau von Aufbereitungsanlagen, Einführung von erneuerbarer Energie, Förderung öffentlicher Verkehrsmittel, Recycling  u.v.m. (vgl. Timbergen/Huetin 1992, S.55). 
      Auf der Produktebene soll die Recyclingfähigkeit und ein möglichst geringer Ressourcenverbrauch angestrebt werden.
      Die Förderung von Technologien, die eine bessere Ressourcen-Produktivität ermöglichen, hält Daly (1992) neben Maßnahmen zur Energieeinsparung weiterhin für unverzichtbar.
      Hierbei stellt sich die Frage, über welche Technologien zukünftige Generationen verfügen, um die heute entstandenen ökologischen Schäden einzudämmen.
      Eine meiner Auffassung tragfähige Maßnahme in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung liegt in der monetären Bewertung von Naturgütern. Die ökologische Ineffektivität des Marktes kommt u.a. deshalb zustande, weil ein großer Teil der natürlichen Güter, wie saubere Luft, reines Wasser und intakte Atmosphäre keinen  Eingang in den Markt finden. Für den einzelnen ist es ökonomisch irrational, sich in der möglichst extensiven Nutzung öffentlicher Güter (z.B. Fischbestände) zurückzuhalten, sofern sich andere nicht ebenso verhalten. Die Ausbeutung von Naturgütern, etwa bei Bodenschätzen und fossilen Brennstoffen erfolgt marktorientiert.
      Obwohl es in vielen Bereichen problematisch ist, Natur und  damit verbundene Merkmale wie Erholung oder ästhetische Kategorien in Preise umzusetzen, kann auf eine Bewertung von Naturgütern nicht verzichtet werden. Grundsätzliche Fragen stellen sich hingegen bei der Frage der Bewertungsmaßstäbe. Während der Asthmakranke der schadstoffarmen Luft eine hohe Bedeutung zumißt, besitzt die Luftqualität für den Gesunden zunächst einen untergeordneten Wert. Diese Frage läßt sich auch auf die Alterstruktur übertragen. Während Säuglinge und Alte sensibler auf Umweltbelastungen reagieren, messen junge gesunde Menschen diesen Faktoren in der Regel eine geringere Bedeutung beimessen. Das Problem besteht darin, daß das Eingreifen in den Naturhaushalt in vielen Bereichen nahezu kostenfrei erfolgt. Wenn man von den Förder- und Erntekosten einmal absieht, gelten natürliche Ressourcen als freie Güter, obwohl sie inzwischen zu knappen Gütern geworden sind. Auf der ökonomischen Ebene gibt es oftmals für Naturgüter keine Marktpreise, die in die betriebliche Kalkulation einbezogen werden, obwohl neben den gewünschten Effekten der Rentabilität und Produktivität durch den Eingriff in den Naturhaushalt auch negative Effekte entstehen - etwa Luft- und Wasserverschmutzung - sogenannte "soziale Kosten", die vom Verursacher nicht monetär getragen werden, sondern auf die Allgemeinheit und zukünftige Generationen abgewälzt werden. Da sich diese Kosten nicht in den Preisen widerspiegeln, entstehen gravierende gesamtwirtschaftliche Fehlsteuerungen, die von Weizsäcker (1990) zufolge durch eine umfassende Preis- und Steuerreform behoben werden sollten.
      Eine Untersuchung des Umwelt- und Prognose-Institutes Heidelberg beziffert  die ökologischen und sozialen Kosten in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1989 auf 475,5 Mrd. DM, was einer Größenordnung von 20% des Bruttosozialproduktes entspricht. In dieser Kostenrechnung werden u.a. die  Luft-, Lärm- und Wasserbelastung einbezogen, wobei psychosoziale Kosten der Luftverschmutzung und die Kosten des Aussterbens von Arten und die Zerstörung von Ökosystemen nicht berücksichtigt worden sind.  
      Trotz der ökologischen Problematik  wird immer noch das Bruttosozialprodukt (BSP)  als das primäre wirtschaftliche Ziel der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung betrachtet. In das BSP fließen alle wirtschaftlichen Leistungen, unabhängig von ihrer Qualität für den Menschen und die natürliche Umwelt in die Kalkulation mit ein. Autounfälle, Reparaturen von Umweltschäden, die Versorgung von Unfallopfern gelten ebenso als Erfolgsgröße wie die Produktionen beliebiger Produkte sowie andere Wirtschafts- und Dienstleistungen.
      Die wachstumsorientierte Ausrichtung beim Instrument des BSP wird als überholter Gradmesser in Hinblick auf die Lebensqualität der Menschen und die Erhaltung der natürlichen Umwelt abgelehnt.  Gefordert wird statt dessen die Errichtung eines "Ökosozialproduktes", das Umweltschäden und den Abbau von Naturreserven in die Kalkulation einbezieht (vgl. Leipert 1990, S. 45, Halbritter 1994, S. 45)
      Die Übertragung des Nachhaltigkeitsprinzips auf die Gesamtwirtschaft würde es erforderlich machen, daß bisherige Ziel der Einkommensmaximierung (Gewinnmaximierung) zugunsten der Ziele einer Bestanderhaltung von Naturvermögen aufzugeben. Radermacher (1993) fordert als grundlegende Randbedingung die Funktion von Preisen als Knappheitsindikatoren. Pearce u.a. (1990) schlagen als Instrument die Bereitstellung von "Kompensationsinvestitionen" vor, wobei die Idee von der Erhaltung des natürlichen Kapitalstocks berücksichtigt werden soll. Da für eine Vielzahl von Naturgütern keine Marktpreise existieren, sind ökonomische Projekte durch sogenannte Schattenpreise  zu ergänzen, um die entsprechenden langfristigen Umweltschäden in den Blickpunkt zu rücken. Da nicht alle Schäden finanziell ausgeglichen werden können und z.B. der Verlust für den Lebensraum für Pflanzen und Tiere nicht substituierbar ist, werden weitergehende Regeln, Ge- und Verbote, Anreize und Steuern gefordert.  


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