2.7
Ethische Aspekte
Die
Erhaltung der natürlichen Umwelt für nachfolgende Generationen ist,
so Busch-Lüthy (1992), bereits innerhalb der Forstwirtschaft zu einem
ethischen Prinzip geworden. Als "Waldgesinnung" wird das
Verhalten bezeichnet, bei dem das "Unterlassen" bei Eingriffen
in den Naturhaushalt im Vordergrund steht. Henning formuliert die Erhaltung
der Gesamtnatur als das höchste ethische Ziel einer Nachhaltswirtschaft.
Im aktuellen Umweltgutachten des
vom Bundesumweltministerium beauftragten Rates von Sachverständigen
für Umweltfragen (1994) stehen ethische Fragen einer dauerhaft-umweltgerechten
Entwicklung im Mittelpunkt. Es wird ein "Sustainability-Ethos als
Ethos integrierter Verantwortung" gefordert, auf dessen normativer
Grundlage Prinzipen entwickelt werden sollen, um den ökonomischen,
ökologischen und sozialen Anforderungen gerecht zu werden. Klare ethische
Richtlinien müssen Radermacher zufolge hingegen erst geschaffen werden:
"Es
bleibt festzuhalten, daß "nachhaltige Entwicklung" eine
normative, politische Orientierungs- und Zielgröße ist, deren Bedeutung
im einzelnen diskutiert und festgelegt werden muß" (Radermacher
1993, S. 331).
Worster
(1994) bemängelt, daß es in der Diskussion noch keine "tiefgreifende
moralische Analyse" des "Schlagwortes" Nachhaltigkeit
gegeben habe.
In den folgenden Abschnitten werden zwei ethische Themenfelder angesprochen,
die eng mit Fragen der Nachhaltigkeit verbunden werden. Während innerhalb
der ökologischen Ethik konkurrierende Ansätze vorliegen, die unterschiedliche
Verantwortungsbereiche des Menschen definieren, um die ökologische Bewußtseinsbildung
zu fördern, versuchen zukunftsethische Konzeptionen allgemeine Prinzipien
zu entwickeln, die die Interessen zukünftige Generationen stärker berücksichtigen
sollen.
Weber (1993) fordert die Berücksichtigung
von "Eigenrechten für die Natur" als Voraussetzung einer nachhaltigen
Konzeption. Wie er plädiert auch der Rechtswissenschaftler Bosselmann
(1992) für einen ökologischen Rechtsstaat bzw. die Schaffung einer Rechtsgemeinschaft
mit der Natur. Die Autoren erhoffen sich durch die menschliche "Vormundschaft"
gegenüber der Natur eine stärkere Berücksichtigung von Umweltbelangen.
Auch Nil (1990) plädiert dafür, daß die Natur und "Zukünftige"
in den demokratischen Entscheidungsprozeß einzubeziehen sind, da sie
zur Zeit über keine Lobby verfügen. Altner (1991) vertritt gar die These,
daß sich durch eine entsprechende Rechtsordnung einen "völlig veränderter
Kulturzustand" zugunsten der Natur ergeben könne.
Das Problem dieser umfassenden Ausweitung naturrechtlicher Ansprüche
liegt meiner Ansicht nach in der Tendenz zur Überforderung, denn wenn
alles schütztenswert ist, gibt es keine Leitbilder und Eckpfeiler, die
Eingriffe in die Natur überhaupt rechtfertigen können.
Bei umweltorientierten Handlungen
in der modernen Industriegesellschaft seit langem nicht mehr um den
Umgang mit der unberührten Natur, sondern um das Spannungsfeld zwischen
Ökologie und Ökonomie im Zusammenhang mit knappen und bedrohten Umweltgütern
geht. Auch Stitzel (1991) bestreitet, daß die Orientierung an biozentrischen
und holistischen Positionen konsensfähig und praktikabel ist. Er vertritt
eine weitreichende Antropozentrik, die global ausgerichtet ist und zukünftige
Generationen einbezieht, um einen adäquaten Schritt zur Eindämmung der
Umweltproblematik zu erreichen. Ebenso weisen Reiche und Fülgraf darauf
hin, daß ein nicht-anthropozentrisch ausgerichteter Umweltschutz zwar
moralisch stark sein kann, jedoch politisch und praktisch nicht durchsetzbar
ist" (Reiche/Fülgraf 1987, S. 248).
Der Erhalt der Existenzgrundlagen
unter Berücksichtigung der Verteilungsgerechtigkeit in Bezug auf gegenwärtige
und zukünftige Generationen bietet m.E. eine moralische Forderung, bei
der auf den "Überbau" von Naturrechten verzichtet werden kann.
Innerhalb der Diskussion um eine
nachhaltige Entwicklung wird zunehmend der Anspruch laut, zukünftige
Generationen in den Verantwortungsbereich der heute existierenden mit
einzubeziehen. Solche mit einer "Sollensforderung" verbundenen
moralischen Normen beziehen sich, im Gegensatz zu moralischen Werturteilen,
grundsätzlich auf Zukünftiges.
Das Konzept der Nachhaltigkeit soll
auch Partei für die Nachzügler ("late comer") und Benachteiligten
der Gegenwart sowie der Nachkommen einnehmen. Daher sollen die natürlichen
Lebensgrundlagen von den jetzt existierenden nur in dem Maß in Anspruch
genommen werden, daß ihre dauerhafte Nutzung durch folgende Generationen
nicht über die Regenerationsfähigkeit hinaus beeinträchtigt wird.
Gefordert wird eine "begrenzende
Ethik der Bewahrung" für zukünftige Generationen, die die Funktionen
der natürlichen Umwelt aufrecht erhält und nicht die Substanz des Naturvermögens
angreift (vgl. Grossmann 1992, S. 24).
Die intergenerative Frage wird innerhalb
der philosophischen Ethik seit langem diskutiert. Kavka (1981) greift
einige Thesen von Locke auf, der davon ausgegangen ist, daß die Aneignung
von Land nur dann moralisch zu rechtfertigen ist, wenn der Umgang mit
diesem Kapital sorgfältig erfolgt und den Nachkommen ein qualitativ
gleichwertiges Stück Land zur Verfügung gestellt wird, wie das, das
von den Vorfahren weitergegeben worden ist. Analog zu diesem Postulat
des "Lockeschen Standard" überträgt Kavka diese Forderung
auf die Verteilung von Ressourcen. Unter der Prämisse, daß Gegenwärtige
und Zukünftige gleichgestellt sein sollten, vertritt er die Auffassung,
daß der Verbrauch von Ressourcen nur dann gerechtfertigt ist, wenn keine
"Verschmutzung" der natürlichen Umwelt vorgenommen wird und
Zukünftigen genügend qualitativ hochwertige Güter zur Verfügung stehen.
Insofern vertritt Kavka genau eine
Forderung einer nachhaltigen Entwicklung, bei der davon ausgegangen
wird, daß kommende Generationen nicht schlechter gestellt werden dürfen
als bereits existierende.
Die aufgeführten zukunftsethischen
intergenerativen Postulate orientieren sich ebenso wie intragenerative
Ansprüche am Grundverständnis der Gerechtigkeit. Das Prinzip der Gerechtigkeit
wird hierbei als eine soziale Tugend verstanden, um soziale Interessenskonflikte
zu schlichten; wobei "Gerechtigkeitsregeln" dazu führen sollen,
soziale Kooperation zu ermöglichen und zu stabilisieren.
Feinberg (1980) konstatiert, daß
die Erhaltung der Umwelt eine moralische Forderung gegenüber Zukünftigen
"um ihrer selbst willen" darstellt. Er meint, daß die Tatsache,
daß Zukünftige mit Sicherheit Interessen haben, dazu motivieren sollte,
diese Interessen zu schützen. Doch wie sollen wir Interessen schützen,
die wir inhaltlich nicht bestimmen können? Ott merkt in diesem Zusammenhang
an, daß zukünftige Generationen mit Sicherheit spezifische Bedürfnisse
haben werden, die unabhängig von religiösen, politischen und regionalen
Einflüssen vorherrschen. Dazu rechnet der Autor einige Grundbedürfnisse
in Form einer intakten Umwelt, gesunder Luft, unbelastetem Boden und
einem ausreichenden Kontingent an Nahrung (vgl. Ott 1994, S. 118).
Auf die Nachhaltigkeitsdebatte zurückkommend stehen in Hinblick auf
intergenerative Fragen eine Reihe normativer Ansprüche im Raum, die
auch im Brundtland-Bericht zum Ausdruck kommen. Brown-Weiss geht grundsätzlich
davon aus, daß es kein moralisch-fundiertes Argument gibt, warum eine
Generation gegenüber einer anderen bevorzugt werden sollte. Naturvermögen
sollte daher treuhänderisch verwaltet werden. Generationsübergreifende
Gerechtigkeit beruht der Autorin zufolge auf drei Prinzipien:
1) Erhalt des Möglichen.
Damit wird jede Generation in die Pflicht genommen, natürliche und kulturelle
Ressourcen in dem Umfang zu wahren, daß nachfolgende Generationen ihre
Bedürfnisse im Vergleich zu den jetzt existierenden adäquat befriedigen
können. Brown-Weiss fordert keine Erhaltung "um jeden Preis",
sondern präferiert Möglichkeiten der Substituierbarkeit für verlorengegangene
Güter. Daly nennt als exemplarische Maßnahmen die Neupfanzung von Bäumen
für Holz-Alkohol, um Ölförderungen zu kompensieren. Weiterhin stellt
sich die Frage, ob eine ausgestorbene Tier- oder Pflanzenart überhaupt
substituiert werden kann. Minsch (1993) stellt daher die Norm auf, daß
der Ersatz ökologischer Funktionen durch technische Problemlösungen
nicht die Regel sondern nur die Ausnahme sein sollte.
2) Bewahrung der Qualität.
Brown-Weiss (1993) fordert ebenso wie Kavka, daß jede Generation die
Erde in dem gleichen qualitativen Zustand hinterlassen muß, in dem sie
sie vorgefunden hat. Es stellt sich die Frage, was unter "Qualität"
verstanden werden soll. Ist damit ausschließlich der Zugang zu Ressourcen
gemeint oder werden auch ästhetische Kategorien einbezogen?
3) Erhalt der Verfügbarkeit.
Jede Generation hinterläßt, so eine weitere Forderung der Autorin,
den Nachkommen das "gleiche Recht auf Zugang zur Hinterlassenschaft".
Als Maßstab werden die Güter vorausgesetzt, die von den Vorfahren an
die existierenden Generation übertragen wurde (vgl. Brown-Weiss 1993,
S. 32f). Eine strenge Interpretation dieser Regel könnte jedoch m.E.
dazu führen, daß menschliche Eingriffe in den Naturhaushalt grundsätzlich
untersagt bleiben müssen, da jede Nutzung eine Veränderung impliziert,
die die Möglichkeiten des "gleichen Zugangs" einschränken
könnte.
Ähnliche Probleme sind im Zusammenhang mit der Frage nach einem Safe
Minimum Standard (SMS) diskutiert worden. Dort wird die Forderung vertreten,
daß keine Spezies völlig ausgelöscht werden darf.
Wie dieses Prinzip in der Praxis
realisiert werden soll, bleibt offen. Gesetzt den Fall, eine bestimmte
Region würde als Anbaugebiet zur Produktion von Nahrungsmitteln genutzt.
Dieser Eingriff würde dazu führen, daß eine seltene Pfanzenart ausstirbt.
Ohne die landwirtschaftliche Nutzung dieser Region würden jedoch die
Bewohner unter Armut und Hunger leiden. Sollte dennoch die Forderung
nach dem Artenerhalt aufrecht erhalten werden?
Die Erhaltung des SMS soll zukünftigen
Generationen grundsätzlich die Optionen offenlassen, die Gestaltungsmöglichkeiten
der Welt ihren Bedürfnissen gemäß zu gestalten. Hampicke räumt an, daß
dieses allgemeine Postulat weitere Konsequenzen nicht beantworten kann.
Unklar ist z.B., auf welchem Anspruchsniveau sich diese Forderungen
bewegen sollen. Soll der Lebensstandard einer Industrieregion oder eines
Entwicklungslandes als Maßstab gelten?