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Beantwortung
der Frage : Was ist Aufklärung ?
(5. Dezemb. 1783, S. 516)I
Immanuel Kant
A u f k l ä r u n g i s t
d e r A u s g a n g
d e s M e n s c h e n a
u s s e i n e r s
e l b s t v e r s c h u l d e t e n U n m ü
n d i g k e i t. U n m ü n d i g k e i t ist
das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu
bedienen. S e l b s t v e r s c h u l d e t ist diese
Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes,
sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung
eines andern zu bedienen. Sapere aude ! Habe Mut, dich
deines e i g e n e n Verstandes zu bedienen
! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.
Faulheit
und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Menschen,
nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen |2|
(naturaliter maiorennes), dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben
; und warum es anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern
aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch,
das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat,
einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt, u. s. w. :
so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nötig
zu denken, wenn ich nur bezahlen kann ; andere werden das
verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen. Daß der bei weitem
größte Teil der Menschen (darunter das ganze schöne Geschlecht) den
Schritt zur Mündigkeit, außer dem daß er beschwerlich ist, auch für
sehr gefährlich halte : dafür sorgen schon jene Vormünder,
die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen haben. Nachdem
sie ihr Hausvieh zuerst dumm gemacht haben, und sorgfältig verhüteten,
daß diese ruhigen Geschöpfe ja keinen Schritt außer dem Gängelwagen,
darin sie sie einsperreten, wagen durften : so zeigen sie
ihnen nachher die Gefahr, die ihnen drohet, wenn sie es versuchen, allein
zu gehen. Nun ist die Gefahr zwar eben so groß nicht, denn sie würden
durch einigemal Fallen wohl endlich gehen lernen ; allein
ein Beispiel von der Art macht doch schüchtern, und schreckt gemeiniglich
von allen ferneren Versuchen ab.
Es ist
also für jeden Menschen schwer, sich aus der ihm beinahe zur Natur gewordenen
Un|3|mündigkeit herauszuarbeiten.
Er hat sie sogar lieb gewonnen, und ist vor der Hand wirklich unfähig,
sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, weil man ihn niemals den
Versuch davon machen ließ. Satzungen und Formeln, diese mechanischen
Werkzeuge eines vernünftigen Gebrauchs oder vielmehr Mißbrauchs seiner
Naturgaben, sind die Fußschellen einer immerwährenden Unmündigkeit.
Wer sie auch abwürfe, würde dennoch auch über den schmalesten Graben
einen nur unsicheren Spring tun, weil er zu dergleichen freier Bewegung
nicht gewöhnt ist. Daher gibt es nur wenige, denen es gelungen ist,
durch eigene Bearbeitung ihres Geistes sich aus der Unmündigkeit heraus
zu wickeln, und dennoch einen sicheren Gang zu tun.
Daß aber
ein Publikum sich selbst aufkläre, ist eher möglich ; ja
es ist, wenn man ihm nur Freiheit läßt, beinahe unausbleiblich. Denn
da werden sich immer einige Selbstdenkende, sogar unter den eingesetzten
Vormündern des großen Haufens, finden, welche, nachdem sie das Joch
der Unmündigkeit selbst abgeworfen haben, den Geist einer vernünftigen
Schätzung des eigenen Werts und des Berufs jedes Menschen, selbst zu
denken, um sich verbreiten werden. Besonders ist hiebei :
daß das Publikum, welches zuvor von ihnen unter dieses Joch gebracht
worden, sie hernach selbst zwingt, darunter zu bleiben, wenn es von
einigen seiner Vormünder, die selbst aller Aufklärung unfähig sind,
dazu auf|4|gewiegelt
worden ; so schädlich ist es, Vorurteile zu pflanzen, weil
sie sich zuletzt an denen selbst rächen, die, oder deren Vorgänger,
ihre Urheber gewesen sind. Daher kann ein Publikum nur langsam zur Aufklärung
gelangen. Durch eine Revolution wird vielleicht wohl ein Abfall von
persönlichem Despotism und gewinnsüchtiger oder herrschsüchtiger Bedrückung,
aber niemals wahre Reform der Denkungsart zu Stande kommen ;
sondern neue Vorurteile werden, eben sowohl als die alten, zum Leitbande
des gedankenlosen großen Haufens dienen.
Zu dieser
Aufklärung aber wird nichts erfordert als F r e i h e i
t ; und zwar die unschädlichste unter allem, was nur Freiheit
heißen mag, nämlich die : von seiner Vernunft in allen
Stücken ö f f e n t l i c h e n G
e b r a u c h zu machen. Nun höre ich aber von allen Seiten
rufen : r ä s o n n i e r t n
i c h t ! Der Offizier sagt : räsonniert nicht,
sondern exerziert ! Der Finanzrat : räsonniert
nicht, sondern bezahlt ! Der Geistliche :
räsonniert nicht, sondern glaubt ! (Nur ein einziger Herr
in der Welt sagt : r ä s o n n i e r t, so
viel ihr wollt, und worüber ihr wollt ; aber g
e h o r c h t !) Hier ist überall Einschränkung der Freiheit.
Welche Einschränkung aber ist der Aufklärung hinderlich ?
Welche nicht, sondern ihr wohl gar beförderlich ? - Ich
antworte : der ö f f e n t l i c h e
Gebrauch seiner Vernunft muß jederzeit frei sein, und der allein
kann Aufklärung unter Menschen zu |5|
Stande bringen ; der P r i v a t g e b r a
u c h derselben aber darf öfters sehr enge eingeschränkt
sein, ohne doch darum den Fortschritt der Aufklärung sonderlich zu hindern.
Ich verstehe aber unter dem öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft
denjenigen, den jemand a l s G
e l eh r t e r von ihr vor dem ganzen Publikum der L
e s e r w e l t macht. Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen,
den er in einem gewissen ihm anvertrauten b ü r g e r l
i c h e n P o s t e n, oder Amte von
seiner Vernunft machen darf. Nun ist zu manchen Geschäften, die in das
Interesse des gemeinen Wesens laufen, ein gewisser Mechanism notwendig,
vermittelst dessen einige Glieder des gemeinen Wesens sich bloß passiv
verhalten müssen, um durch eine künstliche Einhelligkeit von der Regierung
zu öffentlichen Zwecken gerichtet, oder wenigstens von der Zerstörung
dieser Zwecke abgehalten zu werden. Hier ist es nun freilich nicht erlaubt,
zu räsonnieren ; sondern man muß gehorchen. So
fern sich aber dieser Teil der Maschine zugleich als Glied eins ganzen
gemeinen Wesens, ja sogar der Weltbürgergesellschaft ansieht, mithin
in der Qualität eines Gelehrten, der sich an ein Publikum im eigentlichen
Verstande durch Schriften wendet : kann er allerdings räsonnieren,
ohne daß dadurch die Geschäfte leiden, zu denen er zum Teile als passives
Glied angesetzt ist. So würde es sehr verderblich sein, wenn ein Offizier,
dem von seinen Oberen etwas anbefohlen wird, im Dienste |6|
über die Zweckmäßigkeit oder Nützlichkeit dieses Befehls laut vernünfteln
wollte ; er muß gehorchen. Es kann ihm aber billigemaßen
nicht verwehrt werden, als Gelehrter, über die Fehler im Kriegesdienste
Anmerkungen zu machen, und diese seinem Publikum zur Beurteilung vorzulegen.
Der Bürger kann sich nicht weigern, die ihm auferlegten Abgaben zu leisten
; sogar kann ein vorwitziger Tadel solcher Auflagen, wenn sie
von ihm geleistet werden sollen, als ein Skandal (das allgemeine Wiedersetzlichkeiten
veranlassen könnte) bestraft werden. Eben derselbe handelt demohngeachtet
der Pflicht einer Bürgers nicht entgegen, wenn er, als Gelehrter, wider
die Unschicklichkeit oder auch Ungerechtigkeit solcher Ausschreibungen
öffentlich seine Gedanken äußert. Eben so ist ein Geistlicher verbunden,
seinen Katechismusschülern und seiner Gemeine nach dem Symbol der Kirche,
der er dient, seinen Vortrag zu tun ; denn er ist auf diese
Bedingung angenommen worden. Aber als Gelehrter hat er volle Freiheit,
ja sogar den Beruf dazu, alle seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden
Gedanken über das Fehlerhafte in jenem Symbol, und Vorschläge wegen
besserer Einrichtung des Religions- und Kirchenwesens, dem Publikum
mitzuteilen. Es ist hiebei auch nichts, was dem Gewissen
zur Last gelegt werden könnte. Denn was er zu Folge seines Amts, als
Geschäftträger der Kirche, lehrt, das stellt er als etwas vor, in Anse|7|hung
dessen er nicht freie Gewalt hat, nach eigenem Gutdünken zu lehren,
sondern das er nach Vorschrift und im Namen eines andern vorzutragen
angestellt ist. Er wird sagen : unsere Kirche lehrt dieses
oder jenes ; das sind die Beweisgründe, deren sie sich
bedient. Er zieht alsdann allen praktischen Nutzen für seine Gemeinde
aus Satzungen, die er selbst nicht mit voller Überzeugung unterschreiben
würde, zu deren Vortrag er sich gleichwohl anheischig machen kann, weil
es doch nicht ganz unmöglich ist, daß darin Wahrheit verborgen läge,
auf alle Fälle aber wenigstens doch nichts der innern Religion Widersprechendes
darin angetroffen wird. Denn glaubte er das letztere darin zu finden,
so würde er sein Amt mit Gewissen nicht verwalten können ;
er müßte es niederlegen. Der Gebrauch also, den ein angestellter Lehrer
von seiner Vernunft vor seiner Gemeinde macht, ist bloß ein P
r i v a t g e b r a u c h ; weil diese immer nur eine häusliche,
obzwar noch so große, Versammlung ist ; und in Ansehung
dessen ist er, als Priester, nicht frei, und darf es auch nicht sein,
weil er einen fremden Auftrag ausrichtet. Dagegen
als Gelehrter, der durch Schriften zum eigentlichen Publikum, nämlich
der Welt, spricht, mithin der Geistliche im ö f f e n t
l i c h e n G e b r a u c h e seiner
Vernunft, genießt einer uneingeschränkten Freiheit, sich seiner eigenen
Vernunft zu bedienen und in seiner eigenen Person zu sprechen. Denn
daß die Vormünder des Volks |8| (in
geistlichen Dingen) selbst wieder unmündig sein sollen, ist eine Ungereimtheit,
die auf Verewigung der Ungereimtheiten hinausläuft.
Aber sollte nicht eine Gesellschaft
von Geistlichen, etwa eine Kirchenversammlung, oder eine ehrwürdige
Classis (wie sie sich unter den Holländern selbst nennt) berechtigt
sein, sich eidlich unter einander auf ein gewisses unveränderliches
Symbol zu verpflichten, um so eine unaufhörliche Obervormundschaft über
jedes ihrer Glieder und vermittelst ihrer über das Volk zu führen, und
diese so gar zu verewigen ? Ich sage : das
ist ganz unmöglich. Ein solcher Kontrakt, der auf immer alle weitere
Aufklärung vom Menschengeschlechte abzuhalten geschlossen würde, ist
schlechterdings null und nichtig ; und sollte er auch durch
die oberste Gewalt, durch Reichstäge und die feierlichsten Friedensschlüsse
bestätigt sein. Ein Zeitalter kann sich nicht verbünden und darauf verschwören,
das folgende in einen Zustand zu setzen, darin es ihm unmöglich werden
muß, seine (vornehmlich so sehr angelegentliche) Erkenntnisse zu erweitern,
von Irrtümern zu reinigen, und überhaupt in der Aufklärung weiter zu
schreiten. Das wäre ein Verbrechen wider die menschliche
Natur, deren ursprüngliche Bestimmung gerade in diesem Fortschreiten
besteht ; und die Nachkommen sind also vollkommen dazu
berechtigt, jene Beschlüsse, als unbefugter und frevelhafter Weise genommen,
zu verwerfen. Der Probierstein |9|
alles dessen, was über ein Volk als Gesetz beschlossen werden kann,
liegt in der Frage : ob ein Volk sich selbst wohl ein solches
Gesetz auferlegen könnte ? Nun wäre dieses wohl, gleichsam
in der Erwartung eines bessern, auf eine bestimmte kurze Zeit möglich,
um eine gewisse Ordnung einzuführen ; indem man es zugleich
jedem der Bürger, vornehmlich dem Geistlichen, frei ließe, in der Qualität
eines Gelehrten öffentlich, d. i. durch Schriften, über das Fehlerhafte
der dermaligen Einrichtung seine Anmerkungen zu machen, indessen die
eingeführte Ordnung noch immer fortdauerte, bis die Einsicht in die
Beschaffenheit dieser Sachen öffentlich so weit gekommen und bewähret
worden, daß sie durch Vereinigung ihrer Stimmen (wenn gleich nicht aller)
einen Vorschlag vor den Thron bringen könnte, um diejenigen Gemeinden
in Schutz zu nehmen, die sich etwa nach ihren Begriffen der besseren
Einsicht zu einer veränderten Religionseinrichtung geeinigt hätten,
ohne doch diejenigen zu hindern, die es beim Alten wollten bewenden
lassen. Aber auf eine beharrliche, von niemanden öffentlich
zu bezweifelnde Religionsverfassung, auch nur binnen der Lebensdauer
eines Menschen, sich zu einigen, und dadurch einen Zeitraum in dem Fortgange
der Menschheit zur Verbesserung gleichsam zu vernichten, und fruchtlos,
dadurch aber wohl gar der Nachkommenschaft nachteilig, zu machen, ist
schlechterdings unerlaubt. Ein Mensch kann zwar für seine Person, |10|
und auch alsdann nur auf einige Zeit, in dem, was ihm zu wissen obliegt,
die Aufklärung aufschieben ; aber auf sie Verzicht zu tun,
es sei für seine Person, mehr aber noch für die Nachkommenschaft, heißt
die heiligen Rechte der Menschheit verletzen und mit Füßen treten. Was
aber nicht einmal ein Volk über sich selbst beschließen darf, das darf
noch weniger ein Monarch über das Volk beschließen ; denn
sein gesetzgebendes Ansehen beruht eben darauf, daß er den gesamten
Volkswillen in dem seinigen vereinigt. Wenn er nur darauf sieht, daß
alle wahre oder vermeinte Verbesserung mit der bürgerlichen Ordnung
zusammen bestehe : so kann er seine Untertanen übrigens
nur selbst machen lassen, was sie um ihres Seelenheils willen zu tun
nötig finden ; das geht ihn nichts an, wohl aber zu verhüten,
daß nicht einer den andern gewalttätig hindere, an der Bestimmung und
Beförderung desselben nach allem seinen Vermögen zu arbeiten. Es
tut selbst seiner Majestät Abbruch, wenn er sich hierin mischt, indem
er die Schriften, wodurch seine Untertanen ihre Einsichten ins reine
zu bringen suchen, seiner Regierungsaufsicht würdigt, sowohl wenn er
dieses aus eigener höchsten Einsicht tut, wo er sich dem Vorwurfe aussetzt
: Caesar non est supra grammaticos*,
als auch und noch weit mehr, wenn er seine oberste Gewalt so weit erniedrigt,
den geistlichen Despotism einiger Tyrannen |11|
in seinem Staate gegen seine übrigen Untertanen zu unterstützen.
Wenn denn nun gefragt wird
: Leben wir jetzt in einem a u f g e k l ä r t e
n Zeitalter ? so ist die Antwort :
Nein, aber wohl in einem Zeitalter der A u f k l ä r u n
g. Daß die Menschen, wie die Sachen jetzt stehen, im ganzen genommen,
schon im Stande wären, oder darin auch nur gesetzt werden könnten, in
Religionsdingen sich ihres eigenen Verstandes ohne Leitung eines andern
sicher und gut zu bedienen, daran fehlt noch sehr viel. Allein, daß
jetzt ihnen doch das Feld geöffnet wird, sich dahin frei zu bearbeiten,
und die Hindernisse der allgemeinen Aufklärung, oder des Ausgangs aus
ihrer selbst verschuldeten Unmündigkeit, allmählich weniger werden,
davon haben wir doch deutliche Anzeigen. In diesem Betracht ist dieses
Zeitalter das Zeitalter der Aufklärung, oder das Jahrhundert F
r i e d e r i c h s.
Ein Fürst,
der es seiner nicht unwürdig findet, zu sagen : daß er
es für Pflicht halte, in Religionsdingen den Menschen nichts
vorzuschreiben, sondern ihnen darin volle Freiheit zu lassen, der also
selbst den hochmütigen Namen der T o l e r a n z
von sich ablehnt : ist selbst aufgeklärt, und verdient
von der dankbaren Welt und Nachwelt als derjenige gepriesen zu werden,
der zuerst das menschliche Geschlecht der Unmündigkeit, wenigstens von
Seiten der Regierung, entschlug, und jedem frei ließ, sich |12|
in allem, was Gewissensangelegenheit ist, seiner eigenen Vernunft zu
bedienen. Unter ihm dürfen verehrungswürdige Geistliche, unbeschadet
ihrer Amtspflicht, ihre vom angenommenen Symbol hier oder da abweichenden
Urteile und Einsichten, in der Qualität der Gelehrten, frei und öffentlich
der Welt zur Prüfung darlegen ; noch mehr aber jeder andere,
der durch keine Amtspflicht eingeschränkt ist. Dieser Geist der Freiheit
breitet sich auch außerhalb aus, selbst da, wo er mit äußeren Hindernissen
einer sich selbst mißverstehenden Regierung zu ringen hat. Denn es leuchtet
dieser doch ein Beispiel vor, daß bei Freiheit, für die öffentliche
Ruhe und Einigkeit des gemeinen Wesens nicht das mindeste zu besorgen
sei. Die Menschen arbeiten sich von selbst nach und nach aus der Rohigkeit
heraus, wenn man nur nicht absichtlich künstelt, um sie darin zu erhalten.
Ich
habe den Hauptpunkt der Aufklärung, die des Ausganges der Menschen aus
ihrer selbst verschuldeten Unmündigkeit, vorzüglich in R
e l i g i o n s s a c h e n gesetzt : weil
in Ansehung der Künste und Wissenschaften unsere Beherrscher kein Interesse
haben, den Vormund über ihre Untertanen zu spielen ; überdem
auch jene Unmündigkeit, so wie die schädlichste, also auch die entehrendste
unter allen ist. Aber die Denkungsart eines Staatsoberhaupts, der die
erstere begünstigt, geht noch weiter, und sieht ein : daß
selbst in Ansehung seiner G e |13|
s e t z g e b u n g es ohne Gefahr sei, seinen Untertanen
zu erlauben, von ihrer eigenen Vernunft ö f f e n t
l i c h e n Gebrauch zu machen, und ihre Gedanken über
eine bessere Abfassung derselben, sogar mit einer freimütigen Kritik
der schon gegebenen, der Welt öffentlich vorzulegen ; davon
wir ein glänzendes Beispiel haben, wodurch noch kein Monarch demjenigen
vorging, welchen wir verehren.
Aber auch nur derjenige,
der, selbst aufgeklärt, sich nicht vor Schatten fürchtet, zugleich aber
ein wohldiszipliniertes zahlreiches Heer zum Bürgen der öffentlichen
Ruhe zur Hand hat, - kann das sagen, was ein Freistaat nicht wagen darf
: r ä s o n n i e r t, s o v
i e l i h r w o l
l t, u n d w o r ü b e r
i h r w o l l t ;
n u r g e h o r c h t !
So zeigt sich hier ein befremdlicher nicht erwarteter Gang menschlicher
Dinge ; so wie auch sonst, wenn man ihn im großen betrachtet,
darin fast alles paradox ist. Ein größerer Grad bürgerlicher Freiheit
scheint der Freiheit des G e i s t e s des
Volks vorteilhaft, und setzt ihr doch unübersteigliche Schranken
; ein Grad weniger von jener verschafft hingegen diesem Raum,
sich nach allem seinen Vermögen auszubreiten. Wenn
denn die Natur unter dieser harten Hülle den Keim, für den sie am zärtlichsten
sorgt, nämlich den Hang und Beruf zum f r e i e n
D e n k e n, ausgewickelt hat : so wirkt
dieser allmählich zurück auf die Sinnesart des Volks (wodurch dieses
d e r F r e i h e i t
z u h a n d e l n |14|
nach und nach fähiger wird), und endlich auch sogar auf die Grundsätze
der R e g i e r u n g, die es ihr selbst zuträglich
findet, den Menschen, der nun m e h r a
l s M a s c h i n e ist, seiner
Würde gemäß zu behandeln.II
Königsberg in Preußen,
den 30. Septemb. 1784.
I. K a n t.
1 A
481
2 A
482
3 A
483
4 A
484
5 A
485
6 A
486
7 A
487
8 A
488
9 A
489
10
A 490
11
A 491
12
A 492
13
A 493
14
A 494
I Der Seitenverweis
der »Berlinischen Monatsschrift« bezieht sich auf die nachfolgende
Anmerkung in dem Aufsatz »Ist es ratsam, das Ehebündnis ferner
durch Religion zu sanzieren?« vom Hrn. Pred. Zöllner: »W
a s i s t A u f k l ä r u n g ? Diese Frage,
die beinahe so wichtig ist, als : w a s i s t
W a h r h e i t, sollte doch wohl beantwortet werden, ehe
man aufzuklären anfinge ! Und doch habe ich sie nirgends beantwortet
gefunden !«
II In den B
ü s c h i n g s c h e n wöchentlichen Nachrichten vom
13. Sept. lese ich heute den 30sten eben dess. die Anzeige der Berlinischen
Monatsschrift von diesem Monat, worin der Herrn M e n d e l s
s o h n Beantwortung eben derselben Frage angeführt wird.
Mir ist sie noch nicht zu Händen gekommen ; sonst würde sie
die gegenwärtige zurückgehalten haben, die jetzt nur zum Versuche
da stehen mag, wiefern der Zufall Einstimmigkeit der Gedanken zuwege
bringen könne.
* Übersetzung
von Prometheus Online: »Der Kaiser steht nicht über den Grammatikern«.