TEIL
I
SOZIALE UND WIRTSCHAFTLICHE DIMENSIONEN
Kapitel 2
Internationale Zusammenarbeit zur Beschleunigung nachhaltiger Entwicklung
in den Entwicklungsländern und damit verbundene nationale Politik
EINFÜHRUNG
2.1
Um den Herausforderungen, die Umwelt und Entwicklung an sie stellen,
wirksam begegnen zu können, haben sich die Staaten entschlossen, eine
neue globale Partnerschaft einzugehen. Angesichts der Notwendigkeit,
auf eine effizientere und ausgewogenere Weltwirtschaft hinzuwirken,
und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die gegenseitige Abhängigkeit
der Mitglieder der internationalen Staatengemeinschaft immer weiter
zunimmt und daß einer nachhaltigen Entwicklung auf der politischen Agenda
der Staatengemeinschaft Vorrang einzuräumen ist, verpflichtet diese
Partnerschaft alle Staaten zur Teilnahme an einem kontinuierlichen und
konstruktiven Dialog. Dabei wird anerkannt, daß eine wichtige Vorbedingung
für den Erfolg dieser neuen Partnerschaft ein Abrücken von einer Politik
der Konfrontation und die Hinwendung zu einem von aufrichtiger Zusammenarbeit
und Solidarität geprägten weltpolitischen Klima ist. Gleichermaßen wichtig
ist die Verstärkung der innen- und außenpolitischen Bemühungen und der
multinationalen Zusammenarbeit, damit eine Anpassung an die neuen Realitäten
erfolgen kann.
2.2
Sowohl die Wirtschaftspolitik einzelner Länder als auch die internationalen
Wirtschaftsbeziehungen sind für eine nachhaltige Entwicklung enorm wichtig.
Um die Entwicklung neu zu beleben und voranzutreiben, bedarf es dynamischer
und kooperativer internationaler wirtschaftlicher Rahmenbedingungen
und einer entschlossenen Wirtschaftspolitik auf nationaler Ebene. Ist
eine dieser beiden Vorgaben nicht erfüllt, sind alle Bemühungen zwecklos.
Günstige außenwirtschaftliche Rahmenbedingungen sind hierbei von entscheidender
Bedeutung. Der Entwicklungsprozeß wird nicht die nötige Stoßkraft gewinnen,
wenn es der Weltwirtschaft an Dynamik fehlt und wenn sie mit Unsicherheiten
behaftet ist. Ebensowenig wird er in Gang kommen, wenn die Entwicklungsländer
von der Last ihrer Auslandsschulden erdrückt werden, keine ausreichenden
Mittel für die Finanzierung einer solchen Entwicklung vorhanden sind,
der Zugang zu den Märkten durch Handelsschranken erschwert wird und
die Rohstoffpreise und die Austauschrelation zwischen im- und exportierten
Gütern (Terms of Trade) der Entwicklungsländer weiterhin ungünstig sind.
Die Bilanz der achtziger Jahre war für jeden dieser Posten weitgehend
negativ und muß unbedingt ins Positive gekehrt werden. Somit kommt den
erforderlichen wirtschaftspolitischen Konzepten und Maßnahmen zur Schaffung
geeigneter internationaler Rahmenbedingungen, welche die nationalen
Entwicklungsbemühungen zusätzlich unterstützen, entscheidende Bedeutung
zu. Die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich muß in den Industrie-
und den Entwicklungsländern als Ergänzung und Unterstützung - und nicht
als Schwächung oder Abwertung - einer soliden nationalen Wirtschaftspolitik
gesehen werden, wenn es tatsächlich gelingen soll, Fortschritte in Richtung
nachhaltige Entwicklung zu erzielen.
2.3
Um die gesetzten Umwelt- und Entwicklungsziele auch tatsächlich verwirklichen
zu können, soll die Weltwirtschaft ein günstiges internationales Klima
schaffen, indem sie:
a) eine nachhaltige Entwicklung durch Liberalisierung des Handels fördert;
b) dafür sorgt, daß sich Handel und Umwelt wechselseitig unterstützen;
c) ausreichende finanzielle Mittel für Entwicklungsländer und zur
Lösung der internationalen Schuldenprobleme zur Verfügung stellt;
d) sich für eine Wirtschaftspolitik einsetzt, die sowohl der Umwelt
als auch der Entwicklung zuträglich ist.
2.4
Auf Regierungsseite wird anerkannt, daß es neue globale Handlungsansätze
gibt, deren Ziel die Verknüpfung der einzelnen Elemente des Weltwirtschaftssystems
mit dem Bedürfnis der Menschen nach einer sicheren und beständigen natürlichen
Umwelt ist. Daher sind die Regierungen darauf bedacht, daß es in den
bestehenden internationalen Foren wie auch in der Innenpolitik der einzelnen
Länder zu einer Konsensbildung an der Schnittstelle zwischen den Bereichen
Umwelt, Handel und Entwicklung kommt.
PROGRAMMBEREICHE
A.
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch den Handel
Handlungsgrundlage
2.5
Ein offenes, ausgewogenes, sicheres, diskriminierungsfreies und berechenbares
multilaterales Handelssystem, das im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen
Entwicklung steht und für eine optimale Verteilung.
2.6 Die Erfahrung hat gezeigt, daß nachhaltige
Entwicklung die Verpflichtung zu einer vernünftigen Wirtschaftspolitik
und Unternehmensführung, zu einer effizienten und berechenbaren öffentlichen
Verwaltung, zur Einbeziehung von Umweltbelangen in den Entscheidungsprozeß
und zur verstärkten Hinwendung zu einer demokratischen Regierungsform
unter Berücksichtigung der im jeweiligen Land vorliegenden Gegebenheiten
voraussetzt, wodurch eine umfassende Einbeziehung aller beteiligten
Kräfte ermöglicht wird. Diese Attribute sind für die Erfüllung der nachstehend
aufgeführten grundsatzpolitischen Leitlinien und Zielvorgaben unerläßlich.
2.7 Für die Wirtschaft vieler Entwicklungsländer
ist der Rohstoffsektor, was Produktion, Beschäftigungslage und Ausfuhrerlöse
betrifft, von vorrangiger Bedeutung. Wichtige Merkmale des internationalen
Rohstoffhandels der achtziger Jahren waren das zumeist sehr niedrige
Preisniveau und der Rückgang der effektiven Preise der meisten Rohstoffe
auf den internationalen Märkten und ein daraus resultierender Rückgang
der Exporterlöse vieler Rohstofferzeugerländer. Die Möglichkeiten dieser
Länder, die erforderlichen Mittel zur Finanzierung von Investitionen
in eine nachhaltige Entwicklung über den internationalen Handel zu beschaffen,
können durch diese Entwicklung und durch tarifäre und nichttarifäre
Handelshemmnisse einschließlich Zollabstufungen beeinträchtigt werden,
wodurch ihr Zugang zu den Exportmärkten weitereingeschränkt wird. Der
Beseitigung der gegenwärtigen Verzerrungen im internationalen Handel
kommt große Bedeutung zu. Um dies erreichen zu können, bedarf es vor
allem eines massiven und kontinuierlich fortschreitenden Abbaus der
Subventionen und Hilfen für die Landwirtschaft - wozu binnenwirtschaftliche
Maßnahmen des Marktzugangs und Exportsubventionen gehören - wie auch
in der Industrie und in anderen Sektoren, um das Entstehen größerer
Verluste bei den leistungsfähigeren Erzeugern, insbesondere in den Entwicklungsländern,
zu verhindern. So gibt es im Agrarsektor, in der Industrie und in anderen
Wirtschaftsbereichen genügend Spielraum für Initiativen, die auf eine
Liberalisierung des Handels abzielen, und für eine Politik, die auf
eine stärker auf die umwelt- und entwicklungsspezifischen Bedürfnisse
eingehende Produktion ausgerichtet ist. Aus diesem Grund soll die Liberalisierung
des Handels auf globaler Grundlage und unter Einbeziehung aller Wirtschaftssektoren
erfolgen und so einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung
leisten.
2.8 Im internationalen Handel sind eine
Reihe von Entwicklungen zu verzeichnen, die neue Herausforderungen und
neue Möglichkeiten mit sich gebracht und die Bedeutung einer multilateralen
wirtschaftlichen Zusammenarbeit noch stärker herausgestellt haben. Der
Welthandel ist auch in den letzten Jahren schneller gewachsen als die
Weltproduktion. Allerdings ist die Expansion des Welt- handels ungleich
verteilt, und nur eine begrenzte Zahl von Entwicklungsländern konnte
bei ihren Ausfuhren eine spürbare Steigerung erzielen. Protektionistischer
Druck und einseitige wirtschaftspolitische Maßnahmen gefährden auch
heute noch das Funktionieren eines offenen multilateralen Handelssystems,
was sich besonders negativ auf die Exportanteile der Entwicklungsländer
auswirkt. In jüngster Zeit sind verstärkt wirtschaftliche Integrationsprozesse
zu beobachten, die dem Welthandel eine gewisse Dynamik verleihen und
die Handels- und Entwicklungsmöglichkeiten für Entwicklungsländer verbessern
dürften. In den letzten Jahren hat eine wachsende Zahl dieser Länder
mutige politische Reformen in Gang gebracht, zu denen auch ehrgeizige
eigenständige Bemühungen um eine Liberalisierung des Handels gehören.
In den mittel- und osteuropäischen Ländern vollziehen sich zur Zeit
weitreichende Reformen und tiefgreifende Umstrukturierungsprozesse,
die den Weg für die Einbindung dieser Länder in die Weltwirtschaft und
das internationale Handelssystem bereiten sollen. Vermehrte Aufmerksamkeit
wird der Stärkung der Rolle der Unternehmen und der Förderung von Wettbewerbsmärkten
durch eine wettbewerbsorientierte Wirtschaftspolitik zugewandt. Das
allgemeine Präferenzsystem hat sich als wirkungsvolles handelspolitisches
Instrument erwiesen, wenn auch seine eigentlichen Ziele noch erfüllt
werden müssen, und auf dem elektronischen Datenaustausch basierende
Strategien zur Erleichterung des Handels haben mit Erfolg dazu beigetragen,
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des öffentlichen und des privaten
Sektors zu stärken. Die Wechselwirkungen zwischen Umwelt- und Handelspolitik
sind vielfältiger Natur und sind bisher noch nicht in ihrer Gesamtheit
untersucht worden. Ein baldiges ausgewogenes, umfassendes und erfolgreiches
Ergebnis der multilateralen Verhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde
würde eine weitere Liberalisierung und Expansion des Welthandels mit
sich bringen, die Wirtschafts- und Entwicklungsmöglichkeiten der Entwicklungsländer
verbessern und das internationale Wirtschaftsgefüge sicherer und berechenbarer
machen.
Ziele
2.9 In den kommenden Jahren sollen sich
die Regierungen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der multilateralen
Wirtschaftsverhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde bemühen, folgende
Zielvorgaben zu erfüllen:
a) Förderung eines offenen, diskriminierungsfreien und ausgewogenen
multilateralen Handelssystems, das allen Ländern - insbesondere aber
den Entwicklungsländern - die Möglichkeit gibt, die Struktur ihrer Wirtschaft
und den Lebensstandard ihrer Menschen durch eine nachhaltige Entwicklung
zu verbessern;
b) Schaffung besserer Marktzugangsmöglichkeiten für Exporte aus den
Entwicklungsländern;
c) Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Rohstoffmärkte und Durchsetzung
einer vernünftigen, verträglichen und konsequenten Rohstoffpolitik auf
nationaler wie auch internationaler Ebene mit dem Ziel einer Optimierung
des Beitrags, den der Rohstoffsektor zu
(a) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung Förderung
eines internationalen Handelssystems, das die Bedürfnisse der Entwicklungsländer
berücksichtigt
2.10 Dementsprechend soll die internationale
Staatengemeinschaft:
a) dem Protektionismus Einhalt gebieten und ihn umkehren, um eine weitere
Liberalisierung und Expansion des Welthandels zum Wohle aller Länder,
insbesondere aber der Entwicklungsländer, zu bewirken;
b) für ein ausgewogenes, sicheres, diskriminierungsfreies und berechenbares
internationales Handelssystem sorgen;
c) die baldige Einbindung aller Länder in die Weltwirtschaft und das
internationale Handelssystem erleichtern;
d) sicherstellen, daß Umwelt- und Handelspolitik einander unterstützen,
damit eine nachhaltige Entwicklung herbeigeführt werden kann;
e) das internationale handelspolitische System durch ein frühzeitiges,
ausgewogenes, umfassendes und erfolgreiches Ergebnis der multilateralen
Handelsverhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde stärken.
2.11 Die internationale Staatengemeinschaft
soll nach Mitteln und Wegen für funktionsfähigere und transparentere
Rohstoffmärkte, für eine vermehrte Diversifizierung des Rohstoffsektors
in den Entwicklungsländern im Rahmen eines die Wirtschaftsstruktur,
die Ressourcenausstattung und die Marktchancen des jeweiligen Landes
berücksichtigenden makroökonomischen Gefüges und für eine bessere Bewirtschaftung
der natürlichen Ressourcen unter Berücksichtigung der Vorgaben einer
nachhaltigen Entwicklung suchen.
2.12 Daher sollen alle Länder früher eingegangene
Verpflichtungen im Hinblick auf die Beendigung und Umkehrung des Protektionismus
und die weitere Öffnung der Märkte, insbesondere in Bereichen, die für
Entwicklungsländer von Interesse sind, in die Praxis umsetzen. Eine
solche Verbesserung des Marktzutritts kann durch entsprechende Strukturanpassungen
in den Entwicklungsländern erleichtert werden. Die Entwicklungsländer
sollen von ihnen begonnene wirtschaftspolitische Reformen und Strukturanpassungen
fortsetzen. Besonders vordringlich sind demnach die Verbesserung der
Marktzugangsbedingungen für Rohstoffe, und zwar durch den stufenweisen
Abbau von Einfuhrbeschränkungen für insbesondere aus den Entwicklungsländern
kommende Primär- und Sekundärrohstoffe sowie der spürbare stufenweise
Abbau von Stützungsmaßnahmen, die zu Wettbewerbsverzerrungen im Produktionsbereich
führen, wie etwa Produktionshilfen und Exportsubventionen.
(b) Maßnahmen im Bereich des Managements Konzipierung einer binnenwirtschaftlichen
Politik, die den Nutzen einer Handelsliberalisierung zugunsten einer
nachhaltigen Entwicklung maximiert
2.13 Um Nutzen aus der Liberalisierung der
Handelssysteme ziehen zu können, sollen die Entwicklungsländer gegebenenfalls
folgende Maßnahmen ergreifen:
a) die Schaffung binnenwirtschaftlicher Rahmenbedingungen, die ein optimales
Gleichgewicht zwischen Binnen- und Exportmarktproduktion unterstützen,
die Beseitigung ungünstiger Einflüsse auf den Export und die Verhinderung
einer ineffizienten Importsubstitution;
b) die Schaffung des erforderlichen wirtschaftspolitischen Rahmens und
der erforderlichen Infrastruktur zur Verbesserung der Effizienz des
Ausfuhr- und Einfuhrhandels sowie der Funktionsfähigkeit der Binnenmärkte.
2.14 Entsprechend der Leistungsfähigkeit des Marktes soll von den Entwicklungsländern
im Rohstoffbereich folgende Politik verfolgt werden:
a) Ausbau des Verarbeitungs- und des Vertriebssektors und Verbesserung
der Absatzmethoden und der Wettbewerbsfähigkeit des Rohstoffsektors;
b) stärkere Diversifizierung, um die Abhängigkeit von Rohstoffexporten
zu verringern;
c) Berücksichtigung des effizienten und nachhaltigen Einsatzes von Produktionsfaktoren
bei der Rohstoffpreisbildung unter Berücksichtigung der Umweltkosten
und der gesellschaftlichen Kosten sowie der Kosten des Ressourcenabbaus.
(c) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich Förderung der
Datenbeschaffung und der Forschung
2.15 GATT, UNCTAD und andere einschlägige
Institutionen sollen sich auch künftig um die Beschaffung geeigneter
Daten und Informationen über den Handel bemühen. Der Generalsekretär
der Vereinten Nationen wird aufgefordert, das von der UNCTAD betreute
Trade Control Measures Information System auszubauen. Verbesserung der
internationalen Zusammenarbeit im Bereich des Rohstoffhandels und der
Diversifizierung dieses Sektors.
2.16 Was den Rohstoffhandel betrifft, sollen
die Regierungen gegebenenfalls direkt oder über die zuständigen internationalen
Organisationen:
a) versuchen, unter anderem durch eine größere Markttransparenz, zu
der auch ein Erfahrungs- und Informationsaustausch über Investitionspläne,
Absatzchancen und -märkte für einzelne Rohstoffe gehört, für eine optimale
Funktionsfähigkeit der Rohstoffmärkte zu sorgen. Außerdem sollen konkrete
Verhandlungen zwischen Erzeugern und Verbrauchern geführt werden, deren
Ziel der Abschluß tragfähiger und effizienterer internationaler, die
Markttendenzen berücksichtigender Übereinkommen oder Absprachen sowie
die Einrichtung von Arbeitsgruppen ist. Besondere Beachtung gebührt
in diesem Zusammenhang den Kakao-, Kaffee-, Zucker- und Tropenholzabkommen.
Die Bedeutung internationaler Rohstoffübereinkommen und -absprachen
wird besonders hervorgehoben. Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische
Aspekte, Technologietransfer und mit der Erzeugung und dem Absatz von
Rohstoffen und der dazugehörigen Verkaufsförderung verbundene Dienstleistungen
sowie Umweltbelange sollen ebenfalls mit einbezogen werden;
b) auch in Zukunft Ausgleichsmechanismen für Ausfälle bei den Rohstoffexporterlösen
der Entwicklungsländer anwenden, um die Diversifizierungsbemühungen
zu unterstützen;
c) den Entwicklungsländern auf Wunsch Unterstützung bei der Ausarbeitung
und Umsetzung ihrer Rohstoffpolitik und der Sammlung und Nutzung von
Informationen über Rohstoffmärkte gewähren;
d) die Bemühungen der Entwicklungsländer um Förderung des wirtschaftspolitischen
Rahmens und der Infrastruktur unterstützen, die zur Steigerung der Effizienz
von Ausfuhr- und Einfuhrhandel benötigt werden; e) die Diversifizierungsinitiativen
der Entwicklungsländer auf nationaler, regionaler und internationaler
Ebene unterstützen.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
2.17 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich
genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 8,8 Milliarden
Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer
Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich
dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und
die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen
unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen
ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
(b) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
2.18 Die vorstehenden Aktivitäten im Bereich
der technischen Zusammenarbeit sind auf den Ausbau der verfügbaren nationalen
Kapazitäten für die Konzipierung und praktische Umsetzung einer eigenen
Rohstoffpolitik, die Nutzung und Bewirtschaftung der eigenen Ressourcen
und die Erfassung und Verwertung von Informationen über Rohstoffmärkte
ausgerichtet.
B. Gegenseitige Unterstützung von Handel
und Umwelt
Handlungsgrundlage
2.19 Umwelt- und Handelspolitik sollen sich
gegenseitig unterstützen. Ein offenes multilaterales Handelssystem ermöglicht
eine effizientere Allokation und Nutzung der vorhandenen Ressourcen
und trägt damit zu einer Steigerung von Produktion und Einkommen und
einer geringeren Inanspruchnahme der Umwelt bei. So stellt es die für
Wirtschaftswachstum und Entwicklung sowie einen verbesserten Schutz
der Umwelt benötigten zusätzlichen Mittel bereit. Eine intakte Umwelt
liefert ihrerseits die erforderlichen ökologischen und sonstigen Ressourcen
zur Aufrechterhaltung des Wachstumsprozesses und zur kontinuierlichen
Expansion des Handels. Ein offenes, multilaterales Handelssystem, das
durch die Verfolgung einer vernünftigen Umweltpolitik unterstützt wird,
hätte einen positiven Einfluß auf die Umwelt und würde zu einer nachhaltigen
Entwicklung beitragen.
2.20 Die internationale Zusammenarbeit im
Umweltbereich nimmt ständig weiter zu, und in einer ganzen Reihe von
Fällen haben den Handel betreffende Bestimmungen in multilateralen Umweltabkommen
bei der Lösung globaler Umweltprobleme eine wichtige Rolle gespielt.
So sind in bestimmten besonderen Fällen, wo dies zweckdienlich erschien,
handelsbezogenen Maßnahmen dazu verwendet worden, die Wirksamkeit von
Umweltschutzvorschriften zu verstärken. Derartige Regelungen sollten
auf die Grundursachen der Umweltzerstörung zielen, damit sie nicht zu
ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen führen. Es geht darum sicherzustellen,
daß Handels- und Umweltpolitik miteinander im Einklang stehen und daß
sie den Prozeß in Richtung nachhaltige Entwicklung zusätzlich unterstützen.
Allerdings soll dabei berücksichtigt werden, daß für Industrieländer
geltende Umweltnormen möglicherweise ungerechtfertigte soziale und wirtschaftliche
Kosten in den Entwicklungsländern mit sich bringen können.
Ziele
2.21 Die Regierungen sollen sich bemühen,
im Rahmen einschlägiger multilateraler Foren wie etwa GATT, UNCTAD und
sonstiger internationaler Organisationen folgende Ziele zu verwirklichen:
a) Sicherstellung der gegenseitigen Unterstützung von Handels- und Umweltpolitik
zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung;
b) Klarstellung der Rolle des GATT, der UNCTAD und sonstiger internationaler
Organisationen bei der Behandlung von Themen mit Handels- und Umweltbezug,
wozu gegebenenfalls auch Schlichtungsverfahren und die Streitbeilegung
gehören;
c) Förderung der internationalen Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit
und der konstruktiven Rolle der Industrie im Umgang mit Umwelt- und
Entwicklungsfragen.
Maßnahmen
Ausarbeitung einer Umwelt-/Handels-
und Entwicklungsagenda
2.22 Die Regierungen sollen GATT, UNCTAD
und andere einschlägige internationale und regionale Wirtschaftsorganisationen
dazu ermutigen, ihrem jeweiligen Mandat und ihrer jeweiligen Zuständigkeit
entsprechend folgende Vorschläge und Grundsätze zu prüfen:
a) die Ausarbeitung entsprechender Studien zum besseren Verständnis
der Beziehung zwischen Handel und Umwelt im Hinblick auf die Förderung
einer nachhaltigen Entwicklung;
b) die Förderung eines Dialogs zwischen Handels-, Entwicklungs- und
Umweltgruppen;
c) die Gewährleistung der Transparenz und Vereinbarkeit umweltspezifischer
handelsbezogener Maßnahmen - sofern diese angewendet werden - mit internationalen
Verpflichtungen;
d) die Beschäftigung mit den Grundursachen von Umwelt- und Entwicklungsproblemen
in der Form, daß keine Umweltschutzmaßnahmen ergriffen werden, die zu
ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen führen;
e) die Bemühen, Handelsbeschränkungen oder -verzerrungen zu vermeiden,
die zum Ausgleich der auf unterschiedliche Umweltnormen und Umweltschutzvorschriften
zurückzuführenden Kosten dienen, da ihre Anwendung zu Handelsverzerrungen
führen und protektionistische Tendenzen verstärken könnte;
f) die Gewährleistung, daß umweltbezogene Rechtsvorschriften oder Normen,
darunter auch Gesundheits- und Sicherheitsnormen, kein Instrument willkürlicher
oder nicht zu rechtfertigenden Diskriminierung und keine verschleierte
Handelsbeschränkung darstellen;
g) die Gewährleistung, daß spezielle, die Umwelt und die Handelspolitik
berührende Faktoren in den Entwicklungsländern bei der Heranziehung
von Umweltnormen sowie bei der Anwendung irgendwelcher handelsbezogener
Maßnahmen berücksichtigt werden. Dabei ist besonders zu erwähnen, daß
Normen, die in den hochindustrialisierten Ländern gültig sind, für die
Entwicklungsländer ungeeignet sein und ungerechtfertigte gesellschaftliche
Kosten mit sich bringen können;
h) die verstärkte Beteiligung der Entwicklungsländer an multilateralen
Übereinkünften mit Hilfe bestimmter Mechanismen wie etwa besonderen
Übergangsregelungen;
i) die Vermeidung einseitiger Maßnahmen bei der Bewältigung von Umweltproblemen
außerhalb des Hoheitsbereiches des Einfuhrlandes. Umweltschutzmaßnahmen,
die grenzüberschreitende oder weltweite Umweltprobleme betreffen, sollen
möglichst auf der Grundlage eines internationalen Konsenses beschlossen
werden. Es kann sein, daß zur wirksamen Anwendung einzelstaatlicher
Maßnahmen, mit denen bestimmte Umweltziele erfüllt werden sollen, handelspolitische
Maßnahmen erforderlich sind. Sollten handelspolitische Maßnahmen zur
Durchsetzung der Umweltpolitik für notwendig erachtet werden, sollen
bestimmte Grundsätze und Regeln zugrundegelegt werden. Dazu könnten
unter anderem folgende gehören: Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung;
der Grundsatz, daß die gewählte handelsbezogene Maßnahme die am wenigsten
handelsbeschränkende sein sollte, die zur Erreichung der gesteckten
Ziele notwendig ist; die Verpflichtung, bei Verwendung umweltspezifischer
handelsbezogener Maßnahmen für Transparenz und für eine angemessene
Notifizierung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften zu sorgen; und die
Notwendigkeit, die besonderen Bedingungen und entwicklungsspezifischen
Anforderungen der Entwicklungsländer auf deren Weg zu international
vereinbarten Umweltschutzzielen zu berücksichtigen;
j) die Präzisierung - soweit erforderlich - und die Klärung des Zusammenhangs
zwischen GATT-Bestimmungen und einigen der für den Umweltschutzbereich
beschlossenen multilateralen Maßnahmen;
k) die Miteinbeziehung der Öffentlichkeit in die Erarbeitung, Aushandlung
und Umsetzung der handelspolitischen Maßnahmen als Mittel zur Förderung
einer größeren Transparenz ausgehend von den spezifischen Gegebenheiten
eines Landes;
l) die Gewährleistung, daß die Umweltpolitik für den geeigneten rechtlichen
und institutionellen Rahmen sorgt, um angemessen auf neue Anforderungen
des Umweltschutzes reagieren zu können, die sich aufgrund von Veränderungen
in der Produktion und einer Spezialisierung des Handels ergeben können.
C. Bereitstellung ausreichender finanzieller
Mittel für die Entwicklungsländer
Handlungsgrundlage
2.23 Investitionen haben entscheidenden
Einfluß auf die Fähigkeit der Entwicklungsländer, das zur Steigerung
des Wohlergehens der dort lebenden Menschen und zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse
erforderliche Wirtschaftswachstum nachhaltig zu sichern, ohne die jeder
Entwicklung zugrundeliegende Ressourcenbasis zu schädigen oder zu erschöpfen.
Nachhaltige Entwicklung setzt höhere Investitionen voraus, für die in-
und ausländische Finanzmittel benötigt werden. Ausländische Privatinvestitionen
und der Rückfluß von Fluchtkapital, die beide von einem gesunden Investitionsklima
abhängig sind, stellen eine wichtige Kapitalquelle dar. Viele Entwicklungsländer
haben jahrzehntelang eine Situation negativer Nettotransfers von Finanzmitteln
erlebt, in deren Verlauf die Kapitalzuflüsse geringer waren als die
von diesen Ländern zu leistenden Zahlungen, insbesondere im Rahmen des
Schuldendienstes. Die Folge war, daß im Inland flüssig gemachtes Kapital
ins Ausland transferiert werden mußte, anstatt vor Ort investiert und
damit zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung
genutzt werden zu können.
2.24 Weil für eine große Zahl von Entwicklungsländern
die aus ihren Auslandsschulden resultierende finanzielle Belastung ein
großes Problem darstellt, ist in vielen von ihnen eine Wiederankurbelung
der Entwicklung nicht ohne eine baldige und dauerhafte Lösung der Verschuldungsfrage
möglich. Die von diesen Ländern zu leistenden Schuldendienstzahlungen
haben ihre Fähigkeit, das Wirtschaftswachstum zu beschleunigen und die
Armut zu beseitigen, in ganz erheblichem Maße eingeschränkt und zu Kürzungen
bei den Einfuhren, bei den Investitionen und im Konsumbereich geführt.
Die Auslandsverschuldung hat sich zu einem der Hauptfaktoren des wirtschaftlichen
Stillstandes in den Entwicklungsländern entwickelt. Ziel einer kontinuierlichen
und konsequenten Umsetzung der im Entstehen begriffenen internationalen
Schuldenstrategie ist die Wiederherstellung der internationalen Zahlungsfähigkeit
der Schuldnerländer, und die Wiederbelebung von Wachstum und Entwicklung
in diesen Ländern könnte zur Verwirklichung nachhaltigen Wachstums und
nachhaltiger Entwicklung beitragen. In diesem Zusammenhang kommt der
Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Entwicklungsländer
und der effizienten Nutzung dieser Mittel große Bedeutung zu.
Ziele
2.25 Die speziellen Anforderungen, die an
die Umsetzung der in der Agenda 21 angesprochenen sektoralen und sektorübergreifenden
Programme gestellt werden, sind in den einzelnen Programmbereichen und
in Kapitel 33 (Finanzierungsmittel und -mechanismen) aufgeführt.
Maßnahmen
(a) Erfüllung der internationalen
Ziele der öffentlichen Entwicklungshilfe
2.26 Wie in Kapitel 33 ausgeführt, sollen neue und zusätzliche Mittel
zur Unterstützung der in der Agenda 21 enthaltenen Programme bereitgestellt
werden.
(b) Lösung des Schuldenproblems
2.27 Was die über kommerzielle Banken laufenden Auslandsschulden
betrifft, werden die aufgrund der erweiterten Schuldenstrategie erzielten
Fortschritte anerkannt und wird eine rasche Umsetzung der Strategie
befürwortet. Einige Länder haben bereits von der Verknüpfung einer soliden
Strukturanpassungspolitik mit dem Abbau von Schulden bei Geschäftsbanken
oder ähnlichen Maßnahmen profitiert. Die internationale Staatengemeinschaft
setzt sich dafür ein, daß
a) andere Länder mit hohen Bankschulden mit ihren Gläubigern einen ähnlichen
Abbau ihrer Schulden bei kommerziellen Banken vereinbaren;
b) die an einer solchen Vereinbarung beteiligten Parteien sowohl dem
mittelfristigen Schuldenabbau als auch dem Bedarf an Neukrediten des
Schuldnerlandes in gebührender Form Rechnung tragen;
c) direkt mit der erweiterten internationalen Schuldenstrategie befaßte
multilaterale Institutionen weiterhin Schuldenabbaupakete für kommerzielle
Schulden befürworten, um sicherzustellen, daß die Größenordnung derartiger
Finanzierungen mit der neuentwickelten Schuldenstrategie vereinbar ist;
d) sich Gläubigerbanken am Abbau der Schulden und Schuldendiensterleichterungen
beteiligen;
e) durch Stärkung der Politik Direktinvestitionen ins Land geholt, eine
auf Dauer nicht tragfähige Schuldenlast vermieden und der Rückfluß von
Fluchtkapital ermöglicht wird.
2.28 Was die Schulden bei bilateralen Gläubigern
des öffentlichen Sektors betrifft, werden die kürzlich im Rahmen des
Pariser Clubs getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf großzügiger gewährte
Schuldenerleichterung für die ärmsten, am stärksten verschuldeten Länder
begrüßt. Die derzeitigen Bemühungen, diese auf den "Trinidad-Bedingungen"
basierenden Maßnahmen so umzusetzen, daß die Zahlungsfähigkeit dieser
Länder berücksichtigt und ihnen zusätzliche Unterstützung für ihre wirtschaftlichen
Reformbemühungen gewährt wird, werden ebenfalls begrüßt. Auch die von
einigen Gläubigerländern in größerem Umfang vorgenommenen bilateralen
Schuldenerlasse werden begrüßt, und andere, die ebenfalls dazu in der
Lage sind, werden aufgefordert, es ihnen gleich zu tun.
2.29 Die Bemühungen einkommensschwacher
Länder mit hoher Schuldenbelastung, auch in Zukunft mit erheblichem
Kostenaufwand ihre Schulden zu bedienen und ihre Kreditwürdigkeit zu
erhalten, sind lobenswert. Besondere Aufmerksamkeit gebührt ihrem Bedarf
an Finanzierungsmitteln. Andere schuldengeplagte Länder, die große Anstrengungen
unternehmen, ihre Schulden auch in Zukunft zu bedienen und ihre finanziellen
Verpflichtungen gegenüber dem Ausland zu erfüllen, verdienen ebenfalls
gebührende Beachtung.
2.30 Im Zusammenhang mit multilateralen
Schulden wird dringend geraten, der Fortführung der Bemühungen um wachstumsorientierte
Lösungen für die Schwierigkeiten der mit gravierenden Schuldendienstproblemen
belasteten Entwicklungsländer - darunter auch derjenigen, die sich in
erster Linie bei öffentlichen Gläubigern oder multilateralen Finanzierungseinrichtungen
verschuldet haben - vermehrte Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Insbesondere
bei einkommensschwachen, im wirtschaftlichen Reformprozeß befindlichen
Ländern ist eine vermehrte Unterstützung durch die multilateralen Finanzierungsinstitutionen
in Form von neuen Auszahlungen und einer Bereitstellung von Mitteln
zu günstigen Bedingungen zu begrüßen. Im Falle von Ländern, die sich
einem vom IWF oder der Weltbank unterstützten radikalen Reformprogramm
unterziehen, soll bei der Beschaffung von Mitteln zur Begleichung von
Rückständen die Bildung von Unterstützungsgruppen fortgesetzt werden.
Maßnahmen der multilateralen Finanzinstitutionen wie etwa die Refinanzierung
von Zinsen für nichtkonzessionäre Kredite mit Hilfe von IDA-Rückflüssen
- "fünfte Dimension" - werden mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.
Instrumente zur Umsetzung
Finanzierung und Kostenabschätzung*
D. Unterstützung einer die nachhaltige
Entwicklung fördernden Wirtschaftspolitik
Handlungsgrundlage
2.31 Angesichts der ungünstigen außenwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen der Entwicklungsländer kommt der Mobilisierung inländischer
Finanzmittel und der effizienten Verteilung und Nutzung dieser im eigenen
Land bereitgestellten Mittel besondere Bedeutung bei der Förderung der
nachhaltigen Entwicklung zu. In einer ganzen Reihe von Ländern sind
wirtschaftspolitische Maßnahmen erforderlich, um eine fehlgeleitete
öffentliche Ausgabenpolitik, hohe Haushaltsdefizite und andere gesamtwirtschaftliche
Ungleichgewicht, wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen und Verzerrungen
in Bereichen wie den Wechselkursen, den Investitionen und der Finanzwirtschaft
sowie Faktoren, welche die Entwicklung eines freien Unternehmertums
behindern, zu korrigieren. In Industrieländern könnten mit Hilfe konsequent
durchgeführter wirtschaftspolitischer Reformen und Strukturanpassungen
sowie angemessener Sparquoten sowohl die im eigenen Land als auch die
in Entwicklungsländern benötigten Mittel zur Finanzierung des Übergangs
auf eine nachhaltige Entwicklung erwirtschaftet werden.
2.32 Ein gutes Wirtschaften, das die Verknüpfung
von wirksamer, effizienter, ehrlicher, gerechter und verantwortlicher
öffentlicher Verwaltung mit den Rechten und Möglichkeiten des Einzelnen
unterstützt, ist ein ganz wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen,
breit angelegten Entwicklung und einer stabilen ökonomischen Leistung
auf allen Ebenen der Entwicklung. Alle Länder sollen ihre Bemühungen
um Beendigung der Mißwirtschaft im öffentlichen und privaten Bereich,
unter anderem auch der Korruption, verstärken und dabei die für dieses
Phänomen verantwortlichen und daran beteiligten Faktoren berücksichtigen.
2.33 Viele verschuldete Entwicklungsländer
unterziehen sich zur Zeit im Zusammenhang mit Umschuldungsmaßnahmen
oder der Neuaufnahme von Krediten Strukturanpassungsprogrammen. Derartige
Programme sind zwar für einen besseren Haushalts- und Zahlungsbilanzausgleich
unverzichtbar, doch in manchen Fällen haben sich auch negative sozial-
und umweltpolitische Auswirkungen wie etwa Kürzungen in den Mittelzuweisungen
für die Bereiche Gesundheitsfürsorge, Erziehungswesen und Umweltschutz
ergeben. Es muß unbedingt sichergestellt werden, daß Strukturanpassungsprogramme
keine ungünstigen Auswirkungen auf die Umwelt und die soziale Entwicklung
haben und so eher mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar
sind.
Ziele
2.34 Es besteht die Notwendigkeit, ausgehend
von den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Landes, wirtschaftliche
Reformen durchzuführen, die im Rahmen einer soliden Wirtschafts- und
Sozialpolitik für eine schonende Ressourcenplanung und -nutzung im Sinne
einer nachhaltigen Entwicklung sorgen, die Bildung eines freien Unternehmertums
und die Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Kosten und der Umweltkosten
bei der Festlegung der Ressourcenpreise unterstützen und Ursachen für
Verzerrungen im Bereich des Handels und im Investitionsbereich beseitigen.
Maßnahmen
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
Förderung einer vernünftigen Wirtschaftspolitik
2.35 Die Industrieländer und andere Länder,
die ebenfalls dazu in der Lage sind, sollen ihre Bemühungen verstärken,
um:
a) stabile und berechenbare internationale wirtschaftliche Rahmenbedingungen
herzustellen, insbesondere was Währungsstabilität, Realzinsen und Wechselkursschwankungen
der wichtigsten Weltwährungen betrifft;
b) Anreize zu vermehrtem Sparen und zum Abbau der öffentlichen Haushaltsdefizite
zu schaffen;
c) sicherzustellen, daß im Rahmen der politischen Koordinierungsprozesse
auch die Interessen und Probleme der Entwicklungsländer berücksichtigt
werden, wozu auch die Förderung positiver Vorstöße in Richtung einer
Unterstützung der Bemühungen der am wenigsten entwickelten Länder (LDC)
um die Beendigung ihrer Marginalisierung in der Weltwirtschaft gehört;
d) auf nationaler Ebene geeignete makroökonomische und strukturpolitische
Maßnahmen durchzuführen, deren Ziel die Förderung von inflationsneutralem
Wachstum, der Abbau der gravierendsten außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte
und die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften
ist.
2.36 Die Entwicklungsländer sollen die Intensivierung
ihrer Bemühungen um eine solide Wirtschaftspolitik anstreben, die:
a) für die notwendige geld- und haushaltspolitische Disziplin zur Förderung
von Preisstabilität und Außenbilanz sorgt;
b) zu realistischen Wechselkursen führt;
c) die Spar- und Investitionsneigung im eigenen Land hebt und die Investitionsrentabilität
steigert.
2.37 Präziser ausgedrückt sollen sich alle
Länder für eine Politik entscheiden, die eine bessere Ressourcenallokation
gewährleistet und vollen Nutzen aus den Möglichkeiten zieht, die sich
aufgrund der sich verändernden weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen
ergeben. Insbesondere sollen die Länder gegebenenfalls unter Berücksichtigung
nationaler Strategien und Zielen:
a) die auf bürokratische Unzulänglichkeiten, administrativen Druck,
unnötige Kontrollen und die Mißachtung von Marktbedingungen zurückzuführenden
Hindernisse auf dem Weg zum Fortschritt beseitigen;
b) die Transparenz in der Verwaltung und in der Entscheidungsfindung
erhöhen;
c) den privaten Sektor und das freie Unternehmertum durch Erweiterung
der institutionellen Möglichkeiten für die Gründung von Unternehmen
und durch Verbesserung des Marktzutritts fördern. Wichtigstes Ziel wäre
die Vereinfachung oder Beseitigung der Beschränkungen, Vorschriften
und Formalitäten, welche in vielen Entwicklungsländern die Gründung
und Führung von Unternehmen erschweren, verteuern und verzögern;
d) die für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine umweltverträgliche
und nachhaltige Diversifizierung erforderlichen Investitionen und Infrastrukturmaßnahmen
fördern und vorantreiben;
e) den Boden für ein entsprechendes wirtschaftspolitisches Instrumentarium,
darunter auch Marktmechanismen, im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen
Entwicklung und der Erfüllung der Grundbedürfnisse bereiten;
f) die Einführung leistungsfähiger Steuersysteme und Finanzsektoren
vorantreiben;
g) Möglichkeiten für landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche
kleingewerbliche Betriebe und für indigene Bevölkerungsgruppen sowie
örtliche Gemeinschaften schaffen, mit all ihrer Kraft zur Verwirklichung
einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen;
h) Einflüsse beseitigen, die sich zum Nachteil von Exporten und zum
Vorteil unwirtschaftlicher Importsubstitutionen auswirken, und eine
Politik durchsetzen, die ihnen die Möglichkeit gibt, im Rahmen gesamtpolitischer,
sozialer, wirtschafts- und entwicklungspolitischer Ziele vollen Nutzen
aus dem Zustrom ausländischer Investitionen zu ziehen;
i) die Schaffung binnenwirtschaftlicher Rahmenbedingungen fördern, die
ein optimales Gleichgewicht zwischen der für den Binnenmarkt und der
für den Exportmarkt bestimmten Produktion gewährleisten.
(b) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung
2.38 Die Regierungen der Industrieländer
und die Regierungen anderer Länder, die dazu ebenfalls in der Lage sind,
sollen entweder direkt oder im Rahmen entsprechender internationaler
und regionaler Einrichtungen und internationaler Kreditinstitutionen
ihre Bemühungen um die Bereitstellung verstärkter technischer Hilfe
an die Entwicklungsländer für folgende Zwecke intensivieren:
a) auf Wunsch für die Stärkung der personellen und institutionellen
Kapazitäten zur Formulierung und Umsetzung der Wirtschaftspolitik des
jeweiligen Landes;
b) für die Konzipierung und Einführung effizienter Steuer- und Bilanzierungssysteme
und Finanzsektoren;
c) für die Förderung eines freien Unternehmertums.
2.39 Internationale Finanzierungs- und Entwicklungseinrichtungen
sollen ihre Politik und ihre Programme unter Berücksichtigung des Ziels
einer nachhaltigen Entwicklung überdenken.
2.40 Seit langem wird anerkannt, daß eine
intensivere wirtschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Entwicklungsländer
ein wichtiger Bestandteil der Bemühungen um die Förderung des Wirtschaftswachstums
und des technologischen Potentials und um die Beschleunigung der Entwicklung
in der Dritten Welt ist. Aus diesem Grund sollen die Bemühungen der
Entwicklungsländer um die Förderung dieser Zusammenarbeit verstärkt
und auch in Zukunft von der internationalen Staatengemeinschaft unterstützt
werden.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
2.41 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten
(1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich
genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 50 Millionen
Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer
Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich
dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und
die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen
unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen
ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
(b) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
2.42 Der obengenannte wirtschaftspolitische Kurswechsel in den Entwicklungsländern
setzt erhebliche Anstrengungen der einzelnen Länder für den Auf- und
Ausbau der erforderlichen Kapazitäten in der öffentlichen Verwaltung,
im Notenbankbereich, in der Steuerverwaltung, im Sparkassenwesen und
auf den Finanzmärkten voraus.
2.43 Angesichts der besonderen Dringlichkeit
der Umwelt- und Entwicklungsprobleme der am wenigsten entwickelten Länder
(LDC) sind besondere Anstrengungen bei der Durchführung der vier in
diesem Kapital umrissenen Programmbereiche durchaus gerechtfertigt.
*
Siehe
Kapitel 33 (Finanzierungsmittel und -mechanismen).