Kapitel
3
Armutsbekämpfung
PROGRAMMBEREICH
Nachhaltige Sicherung der Existenzgrundlagen armer Bevölkerungsgruppen
Handlungsgrundlage
3.1
Die Armut stellt ein komplexes, vielschichtiges Problem dar, dessen
Ursachen sowohl im nationalen wie auch im internationalen Bereich angesiedelt
sind. Es gibt keine einheitliche Lösung, die sich für eine weltweite
Anwendung eignet. Stattdessen sind länderspezifische Programme zur Bekämpfung
der Armut und internationale Bemühungen zur Unterstützung nationaler
Anstrengungen sowie ein parallel dazu laufender Prozeß der Schaffung
günstiger internationaler Rahmenbedingungen grundlegende Voraussetzungen
für die Lösung dieses Problems. Die Ausrottung von Armut und Hunger,
eine größere Ausgewogenheit der Einkommensverteilung und die Erschließung
und Weiterentwicklung menschlicher Ressourcen bleiben weiterhin die
größten Herausforderungen überall auf der Welt. Der Kampf gegen die
Armut liegt in der gemeinsamn Verantwortung aller Länder.
3.2
Trotz nachhaltiger schonender Ressourcenbewirtschaftung muß eine Umweltpolitik,
die in erster Linie auf die Erhaltung und den Schutz der Ressourcen
ausgerichtet ist, auch in gebührender Weise auf diejenigen Menschen
Rücksicht nehmen, die zur Sicherung ihrer Existenz auf diese Ressourcen
angewiesen sind. Andernfalls könnte eine solche Politik nachteilige
Auswirkungen sowohl auf die Armut als auch auf die Chancen für eine
auf lange Sicht erfolgreiche Ressourcen- und Umwelterhaltung haben.
Ebenso wird eine Entwicklungspolitik, deren primäres Ziel die Steigerung
der Güterproduktion ist, ohne daß sie dabei die Schonung der für diesen
Zweck benötigten Ressourcen im Auge hat, früher oder später zu einem
Rückgang der Produktivität führen, was sich wiederum ebenfalls negativ
auf die Armut auswirken könnte. Eine konkrete Strategie zur Armutsbekämpfung
ist daher eine der Grundvoraussetzungen für eine gesicherte nachhaltige
Entwicklung. Eine wirksame Strategie, mit deren Hilfe Armuts-, Entwicklungs-
und Umweltprobleme zur gleichen Zeit angegangen werden können, soll
sich zuerst schwerpunktmäßig mit den Ressourcen, der Produktion und
den Menschen befassen und Bevölkerungsfragen, eine bessere Gesundheitsversorgung,
Bildung und Erziehung, die Rechte der Frau, die Rolle der Jugend und
die der indigenen Bevölkerung sowie die örtlichen Gemeinschaften und
einen demokratischen Beteiligungsprozeß in Verbindung mit guter Regierungsführung
mit einbeziehen.
3.3
Integrale Bestandteile eines solchen Vorgehens sind neben der internationalen
Unterstützung die Förderung des Wirtschaftswachstums in den Entwicklungsländern
in einer Weise, die sowohl dauerhaft als auch nachhaltig ist, ebenso
wie direkte Maßnahmen zur Ausrottung der Armut durch Schaffung neuer
Beschäftigungsmöglichkeiten sowie durch einkommenschaffende Programme.
Ziele
3.4
Das langfristig angestrebte Ziel, alle Menschen in die Lage zu versetzen,
ihre Existenz nachhaltig zu sichern, soll als integraler Faktor dienen,
der es ermöglicht, auf politischer Ebene Fragen der Entwicklung, der
nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung und der Armutsbekämpfung gleichzeitig
anzugehen. Die Ziele dieses Programmes lauten wie folgt:
a) allen Menschen mit besonderer Vordringlichkeit die Möglichkeit zur
nachhaltigen Sicherung ihrer Existenz zu geben;
b) eine Politik und Strategien umzusetzen, die eine ausreichende Bereitstellung
von Finanzierungsmitteln fördern und sich schwerpunktmäßig mit integrierten
Strategien zur Entwicklung der menschlichen Ressourcen befassen, wozu
auch die Schaffung von Einkommen, eine vermehrte Kontrolle über die
Ressourcen auf lokaler Ebene, die Stärkung örtlicher Institutionen und
der Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten sowie
die stärkere Einbeziehung von nichtstaatlichen Organisationen und kommunalen
Verwaltungsbehörden als Zuträger gehören;
c) für alle von Armut betroffenen Gebiete integrierte Strategien und
Programme für einen vernünftigen und nachhaltigen Umgang mit der Umwelt,
für die Mobilisierung finanzieller Ressourcen, die Überwindung und Bekämpfung
der Armut sowie die Schaffung von Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten
zu entwickeln;
d) in nationalen Entwicklungs- und Haushaltsplänen einen Schwerpunkt
bei Investitionen in das Humankapital zu setzen, mit speziellen politischen
Konzepten und Programmen für den ländlichen Raum, städtische Armutsgruppen,
Frauen und Kinder.
Maßnahmen
3.5
Die Maßnahmen, die zur integrierten Förderung einer nachhaltigen Existenzsicherung
und eines nachhaltigen Umweltschutzes beitragen, umfassen eine Vielzahl
sektoraler Eingriffe unter Beteiligung der verschiedensten Handlungsträger
von der lokalen bis zur globalen Ebene und sind auf jeder dieser Ebenen
unverzichtbar, insbesondere der kommunalen und lokalen Ebene. Es bedarf
nationaler und internationaler Fördermaßnahmen, in denen die regionalen
und subregionalen Gegebenheiten voll und ganz berücksichtigt werden,
um ein vor Ort gesteuertes und auf das jeweilige Land zugeschnittenes
Konzept zu entwickeln. Allgemein gesprochen sollen die Programme:
a) sich schwerpunktmäßig mit der Stärkung der Rolle lokaler und kommunaler
Gruppen durch das Prinzip der haus gerechtfertigt. Delegierung
von Befugnissen, Verantwortlichkeiten und Ressourcen auf die am besten
dafür geeignete Ebene befassen, um sicherzustellen, daß das Programm
den geographischen und ökologischen Gegebenheiten angepaßt ist;
b) Sofortmaßnahmen enthalten, um diese Gruppen in die Lage zu versetzen,
die Armut zu bekämpfen und eine größere Nachhaltigkeit zu erzielen;
c) eine Langzeitstrategie enthalten, deren Ziel die Schaffung optimaler
Bedingungen für eine nachhaltige lokale, regionale und nationale Entwicklung
ist und mit deren Hilfe die Armut ausgerottet und die Ungleichheit zwischen
unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen ausgeglichen würden. Sie soll
die am stärksten benachteiligten Gruppen - insbesondere Frauen, Kinder
und Jugendliche innerhalb dieser Gruppen - sowie Flüchtlinge unterstützen.
Zu diesen Gruppen gehören auch arme Kleinbauern, Hirten, Handwerker,
Fischergemeinschaften, Landlose, indigene Bevölkerungsgruppen, Wanderarbeiter
und der informelle städtische Sektor.
3.6 Der Schwerpunkt liegt hier auf konkreten
Querschnittsmaßnahmen - insbesondere im Bereich der Grunderziehung,
der primären Gesundheitsversorgung und der Mutter-Kind-Fürsorge sowie
der Frauenförderung.
(a) Stärkung der Rolle von Gemeinschaften
3.7 Eine nachhaltige Entwicklung muß auf
jeder Ebene der Gesellschaft verwirklicht werden. Basisorganisationen,
Frauengruppen und nichtstaatliche Organisationen sind wichtige innovations-
und aktionsfördernde Elemente auf lokaler Ebene und haben ein großes
Interesse daran und erprobte Fähigkeiten darin, die nachhaltige Sicherung
der Existenzgrundlagen zu fördern. Die Regierungen sollen in Zusammenarbeit
mit entsprechenden internationalen und nichtstaatlichen Organisationen
einen von der Gemeinschaft gesteuerten Nachhaltigkeitsansatz unterstützen,
der unter anderem folgende Punkte umfassen würde:
a) die Stärkung der Rolle der Frauen durch ihre volle Einbeziehung in
Entscheidungsprozesse;
b) die Respektierung der kulturellen Integrität und der Rechte der indigenen
Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaften;
c) die Förderung oder die Schaffung von Mechanismen an der Basis, um
den Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen zwischen Gemeinschaften
zu intensivieren;
d) die umfassende Beteiligung von Gemeinschaften an der nachhaltigen
Bewirtschaftung und dem Schutz der örtlichen natürlichen Ressourcen,
um deren Ertragsfähigkeit zu steigern;
e) die Schaffung eines Netzwerks von Bildungszentren auf Gemeinschaftsebene
zum Zwecke des Aufbaus von Kapazitäten und der nachhaltigen Entwicklung.
(b) Maßnahmen im Bereich des Managements
3.8 Die Regierungen sollen mit Unterstützung
und in Zusammenarbeit mit entsprechenden internationalen, nichtstaatlichen
Organisationen und örtlichen Gemeinschaftsorganisationen Maßnahmen ergreifen,
die mittelbar oder unmittelbar darauf ausgerichtet sind:
a) Möglichkeiten für eine Erwerbstätigkeit und eine produktive Beschäftigung
zu schaffen, die mit der Faktorausstattung des jeweiligen Landes vereinbar
sind, und dies in einem Umfang, der ausreicht, um den für die Zukunft
zu erwartenden Anstieg der Erwerbsbevölkerung und einen eventuellen
Überhang aufzufangen;
b) soweit erforderlich, mit internationaler Unterstützung eine angemessene
Infrastruktur, geeignete Vermarktungs-, Technologie- und Kreditsysteme
und ähnliches zu schaffen sowie die menschlichen Ressourcen zu entwickeln,
die für die Durchführung der obengenannten Maßnahmen und für die Schaffung
besserer Potentiale für Menschen mit geringen Mitteln notwendig sind.
Hohe Priorität soll der Grunderziehung und der Berufsbildung gegeben
werden;
c) für eine deutliche Steigerung der wirtschaftlich effizienten Ressourcenproduktivität
zu sorgen und Maßnahmen zu ergreifen, durch die sichergestellt wird,
daß die örtliche Bevölkerung in ausreichendem Maße von der Ressourcennutzung
profitiert;
d) die Rolle von Gemeindeorganisationen und der Bevölkerung zu stärken,
um ihnen die Möglichkeit der nachhaltigen Sicherung ihrer Existenz zu
geben;
e) eine jedermann zugängliche, effektiv arbeitende primäre Gesundheitsversorgung
und Mutter-Kind-Fürsorge aufzubauen;
f) die Erweiterung/Schaffung eines Rechtsrahmens für die Bodenpolitik,
den Zugang zu Bodenressourcen und Grundeigentum - insbesondere für Frauen
- sowie für den Schutz von Landpächtern zu erwägen;
g) geschädigte Ressourcen so weit wie möglich wiederherzustellen und
Grundsatzentscheidungen treffen, um eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen
zur Deckung der menschlichen Grundbedürfnisse zu fördern;
h) neue Mechanismen auf Gemeinschaftsebene zu schaffen und vorhandene
Mechanismen auszubauen, um die Gemeinschaften in die Lage zu versetzen,
sich dauerhaften Zugang zu den Ressourcen zu verschaffen, die von den
Armen zur Überwindung ihrer Armut benötigt werden;
i) Mechanismen für die Beteiligung der Bevölkerung - insbesondere von
Armen, vor allem Frauen - an örtlichen Gemeindegruppen zu schaffen,
um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern;
j) mit besonderer Vordringlichkeit und angepaßt an die Gegebenheiten
und Rechtssysteme des jeweiligen Landes Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen,
daß Frauen und Männer das gleiche Recht haben, frei und eigenverantwortlich
über die Zahl ihrer Kinder und den zeitlichen Abstand zwischen den einzelnen
Geburten zu entscheiden, und daß sie den Umständen entsprechend Zugang
zu Informations- und Bildungsmöglichkeiten und Mitteln haben, die sie
in die Lage versetzen, dieses Recht im Einklang mit ihrer Freiheit,
ihrer Würde und ihren persönlichen Wertvorstellungen und unter Berücksichtigung
ethischer und kultureller Aspekte auszuüben. Die Regierungen sollen
konkrete Schritte unternehmen, um Programme zum Auf- und Ausbau medizinischer
Einrichtungen für die präventive und kurative Medizin durchzuführen,
wozu auch eine speziell auf Frauen zugeschnittene und von Frauen geleitete
verläßliche und effiziente reproduktionsmedizinische Versorgung sowie
gegebenenfalls erschwingliche, jedermann zugängliche Dienste für eine
eigenverantwortliche Familienplanung im Einklang mit der Freiheit, der
Würde und den persönlichen Wertvorstellungen und unter Berücksichtigung
ethischer und kultureller Aspekte gehören. Solche Programme sollen schwerpunktmäßig
auf eine umfassende Gesundheitsversorgung ausgerichtet sein, wozu auch
Schwangerschaftsvorsorge, Gesundheitserziehung und Gesundheitsaufklärung
sowie Aufklärung über eine verantwortungsvolle Elternschaft gehören,
und allen Frauen die Möglichkeit zum Vollstillen, zumindest während
der ersten vier Monate nach der Geburt, geben. Die Programme sollen
die produktive und reproduktive Rolle und das Wohl der Frau uneingeschränkt
unterstützen, wobei der Notwendigkeit einer gleichwertigen und verbesserten
Gesundheitsversorgung für alle Kinder und der Reduzierung der Mütter-
und Kindersterblichkeit und der Gefahr von Erkrankungen von Mutter und
Kind besondere Beachtung gebührt;
k) eine integrierte Politik zu beschließen, die auf mehr Nachhaltigkeit
bei der Verwaltung städtischer Ballungszentren ausgerichtet ist;
l) Schritte in die Wege zu leiten, deren Ziel die Verbesserung der Ernährungssicherung
und gegebenenfalls die Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln im Rahmen
einer nachhaltigen Landwirtschaft ist;
m) die Erforschung und Einbeziehung traditioneller Produktionsverfahren
zu unterstützen, die sich als ökologisch tragfähig erwiesen haben;
n) sich aktiv zu bemühen, die im informellen Sektor ausgeübten Tätigkeiten
anzuerkennen und in die Wirtschaft zu integrieren, indem Rechtsvorschriften
und Hemmnisse, die eine Benachteiligung der Tätigkeiten in diesem Sektor
darstellen, abgebaut werden;
o) die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dem informellen Sektor Kreditlinien
und andere Möglichkeiten zugänglich zu machen und den landlosen Armen
einen besseren Zugang zu Grund und Boden zu verschaffen, damit sie sich
die erforderlichen Produktionsmittel besorgen und sich einen verläßlichen
Zugang zu natürlichen Ressourcen verschaffen können. In vielen Fällen
bedürfen Frauen einer besonderen Berücksichtigung. Für Kreditnehmer
werden präzise Wirtschaftlichkeitsanalysen zur Vermeidung einer Überschuldung
benötigt;
p) den Armen Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen zu ermöglichen;
q) den Armen Zugang zum Primar-Erziehungswesen zu verschaffen.
(c) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich und Evaluierung
3.9 Die Regierungen sollen die Erfassung
von Informationen über Zielgruppen und Zielbereiche verbessern, um den
Entwurf von Schwerpunktprogrammen und -aktivitäten zu erleichtern, die
im Einklang mit den Bedürfnissen und Wünschen der Zielgruppen stehen.
Die Prüfung dieser Programme soll geschlechtsspezifisch erfolgen, da
Frauen eine besonders stark benachteiligte Gruppe darstellen.
(d) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung
3.10 Das System der Vereinten Nationen mit
seinen einschlägigen Organen, Organisationen und Gremien soll in Zusammenarbeit
mit den Mitgliedstaaten und entsprechenden internationalen und nichtstaatlichen
Organisationen der Armutsbekämpfung besonderen Vorrang einräumen und
zu diesem Zweck:
a) Regierungen auf Anforderung bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler
Aktionsprogramme zur Bekämpfung der Armut und zur Erzielung einer nachhaltigen
Entwicklung unterstützen. Handlungsorientierten Aktivitäten, die für
die obengenannten Zielsetzungen von Bedeutung sind, wie etwa die Überwindung
der Armut, Projekten und Programmen, die erforderlichenfalls durch Nahrungsmittelhilfe
ergänzt werden, sowie der Unterstützung und der schwerpunktmäßigen Schaffung
von Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten gebührt in diesem Zusammenhang
besondere Beachtung;
b) die technische Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern im
Bereich der Armutsbekämpfung fördern;
c) vorhandene Strukturen innerhalb des Systems der Vereinten Nationen
mit Blick auf eine Koordinierung des Vorgehen bei der Armutsbekämpfung
ausbauen; dazu gehört auch die Einrichtung einer zentralen Stelle für
den Informationsaustausch und die Planung und Durchführung wiederholbarer
Pilotprojekte zur Bekämpfung der Armut;
d) im Anschluß an die Umsetzung der Agenda 21 der Erfolgskontrolle in
bezug auf die Armutsbekämpfung besonderen Vorrang einräumen;
e) die internationalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einschließlich
Ressourcenflüssen und Strukturanpassungsprogrammen prüfen, um sicherzustellen,
daß soziale und umweltspezifische Belange berücksichtigt werden; außerdem
soll in diesem Zusammenhang die von internationalen Organisationen,
Gremien und Stellen, auch Finanzierungseinrichtungen, verfolgte Politik
einer Überprüfung unterzogen werden, damit die kontinuierliche Bereitstellung
von Grundversorgungsdiensten für die Armen und Bedüftigen gewährleistet
ist;
f) die internationale Zusammenarbeit fördern, um die Ursachen der Armut
an der Wurzel anzupacken. Der Entwicklungsprozeß wird nicht genügend
Stoßkraft erhalten, wenn die Entwicklungsländer durch die Last ihrer
Auslandsschulden erdrückt werden, wenn die Finanzierung einer solchen
Entwicklung unzureichend ist, wenn der Zugang zu den Märkten durch Handelsschranken
eingeschränkt ist und wenn Rohstoffpreise und die Terms of Trade der
Entwicklungsländer auf einem niedrigen Niveau bleiben.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
3.11 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für
die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen
werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 30 Milliarden Dollar veranschlagt,
einschließlich etwa 15 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder
in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft.
Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen
noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Diese Abschätzung
überschneidet sich mit Abschätzungen in anderen Teilen der Agenda 21.
Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien
und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
(b) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
3.12 Die Schaffung nationaler Kapazitäten
für die Durchführung der obengenannten Maßnahmen ist von entscheidender
Bedeutung und bedarf einer vorrangigen Behandlung. Besonders wichtig
ist dabei, daß der Schwerpunkt auf dem Stärkung der personellen und
institutionellen Kapazitäten auf der Ebene der örtlichen Gemeinschaft
liegt, damit ein von dort aus gesteuertes Nachhaltigkeitskonzept unterstützt
und Mechanismen geschaffen und gestärkt werden, die den Austausch von
Erfahrungen und Kenntnissen zwischen Gemeindegruppen auf nationaler
und internationaler Ebene ermöglichen. Der Bedarf an solchen Aktivitäten
ist beträchtlich und ist in Verbindung mit den verschiedenen relevanten
Bereichen der Agenda 21 zu sehen, die entsprechender internationaler
finanzieller und technologischer Unterstützung bedürfen.