Kapitel
4
Veränderung der Konsumgewohnheiten
4.1 Dieses Kapitel umfaßt folgende Programmbereiche:
a) Schwerpunktmäßige Erfassung von auf eine nicht nachhaltige Entwicklung
gerichteten Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten;
b) Entwicklung einer nationalen Politik und nationaler Strategien, um
eine Änderung nicht nachhaltiger Verbrauchsgewohnheiten herbeizuführen.
4.2 Da die Frage einer Veränderung der Konsumgewohnheiten überaus vielschichtig
ist, wird sie in mehreren Teilen der Agenda 21 angesprochen, insbesondere
im Zusammenhang mit der Energie-, Verkehrs- und Abfallpolitik sowie
in den Kapiteln über das wirtschaftspolitische Instrumentarium und über
den Technologietransfer. Das vorliegende Kapitel ist außerdem in Verbindung
mit Kapitel 5 zu sehen (Bevölkerungsdynamik und nachhaltige Entwicklung).
PROGRAMMBEREICHE
A.
Schwerpunktmäßige Erfassung nicht nachhaltiger Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten
Handlungsgrundlage
4.3
Zwischen Armut und Umweltzerstörung besteht eine enge Wechselbeziehung.
Zwar bringt auch die Armut bestimmte Arten von Umweltbelastungen mit
sich, doch ist die Hauptursache für die allmähliche Zerstörung der globalen
Umwelt in den nicht nachhaltigen Verbrauchs- und Produktionsmustern
- insbesondere in den Industrieländern - zu sehen, die Anlaß zu ernster
Besorgnis geben und zunehmende Armut und Ungleichgewichte verursachen.
4.4
In den auf internationaler Ebene zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz
und zur Stärkung der Umwelt müssen die gegenwärtigen Unausgewogenheiten
der globalen Verbrauchs- und Produktionsmuster umfassend berücksichtigt
werden.
4.5 Besondere Aufmerksamkeit gebührt der durch nicht nachhaltige Verbrauchsgewohnheiten
und übermäßigen Konsum bedingten Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen
und der schonenden bzw. effizienten Ressourcennutzung im Einklang mit
dem Ziel, ihrer Verknappung soweit wie möglich entgegenzuwirken und
Umweltbelastungen zu reduzieren. Während in bestimmten Teilen der Welt
übermäßig konsumiert wird, bleiben die Grundbedürfnisse eines großen
Teils der Menschheit unbefriedigt. Dies führt zu überhöhten Ansprüchen
und einer auf Dauer nicht vertretbaren Lebensweise der wohlhabenden
Bevölkerungsanteile, was wiederum mit einer immensen Belastung der Umwelt
einhergeht. Die ärmeren Teile der Weltbevölkerung indessen sind nicht
in der Lage, ihre Bedürfnisse in bezug auf Nahrung, Gesund- heitsfürsorge,
Wohnraum, Bildung und Erziehung zu befriedigen. Eine Veränderung der
Verbrauchsgewohnheiten setzt eine aus mehreren Elementen bestehende
Strategie voraus, die sich gezielt mit den Fragen des Bedarfs und der
Deckung der Grundbedürfnisse der Armen befaßt und die dem Abbau, der
Verschwendung und der Übernutzung begrenzter Ressourcen im Rahmen des
Produktionsprozesses entgegenwirkt.
4.6 Auch wenn zunehmend anerkannt wird, welche Bedeutung der Auseinandersetzung
mit der Konsumfrage zukommt, sind die Schlußfolgerungen in bezug auf
die Konsequenzen immer noch unzulänglich. Einige Wirtschaftswissenschaftler
stellen die herkömmlichen Vorstellungen von der Bedeutung des Wirtschaftswachstums
in Frage und betonen ausdrücklich, wie wichtig es sei, bei der Festlegung
gesamtwirtschaftlicher Ziele den vollen Wert des Naturkapitals in Rechnung
zu stellen. Es bedarf einer genaueren Kenntnis der Rolle, die der Konsum
im Rahmen des Wirtschaftswachstums und der Bevölkerungsdynamik spielt,
um im internationalen und nationalen Bereich miteinander vereinbare
grundsatzpolitische Konzepte zu entwickeln.
Ziele
4.7
Handlungsbedarf besteht im Zusammenhang mit folgenden grob umrissenen
Zielvorgaben:
a) der Förderung von Verbrauchs- und Produktionsmustern, die zu einer
Verringerung von Umweltbelastungen und zur Befriedigung der menschlichen
Grundbedürfnisse führen;
b) der Vertiefung des Einblicks in die Rolle des Konsumverhaltens und
die Klärung der Frage, wie sich nachhaltige Verbrauchsgewohnheiten entwickeln
lassen.
Maßnahmen
(a)
Maßnahmen im Bereich des Managements Schaffung einer internationalen
Strategie zur Einführung nachhaltiger Verbrauchsgewohnheiten
4.8
Bei ihrer Auseinandersetzung mit der Frage des Konsumverhaltens und
der Lebensweise im Gesamtzusammenhang von Umwelt und Entwicklung sollen
die Länder von folgenden grundlegenden Zielvorgaben ausgehen:
a) Alle Länder sollen danach streben, nachhaltige Verbrauchsgewohnheiten
zu fördern;
b) die Industrieländer sollen bei der Einführung nachhaltiger Verbrauchsgewohnheiten
die Führung übernehmen;
c) die Entwicklungsländer sollen im Rahmen ihres Entwicklungsprozesses
die Verwendung nachhaltiger Verbrauchsgewohnheiten anstreben, um einerseits
die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Armen zu gewährleisten, gleichzeitig
aber die insbesondere in den Industrieländern verwendeten ökologisch
nicht vertretbaren Verbrauchsgewohnheiten, die generell als zu umweltschädlich,
ineffizient und verschwenderisch betrachtet werden, im Verlauf dieses
Prozesses zu vermeiden. Dies setzt eine verstärkte technologische und
anderweitige Hilfeleistung der Industrieländer voraus.
4.9
Im Anschluß an die Umsetzung der Agenda 21 ist der Kontrolle des Stands
der Verwirklichung nachhaltiger Verbrauchsgewohnheiten besonderer Vorrang
einzuräumen.
(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich Verbrauchsforschung
4.10
Zur Unterstützung dieser allgemeinen Strategie sollen sich die Regierungen
und/oder private Forschungseinrichtungen und Stellen, die sich mit grundsatzpolitischen
Fragen befassen, mit Unterstützung regionaler und internationaler Wirtschafts-
und Umweltorganisationen gemeinsam darum bemühen:
a) die Einrichtung oder den Ausbau von Datenbanken für produktions-
und verbrauchsspezifische Informationen zu unterstützen und Methoden
zur Analyse dieser Daten zu entwickeln;
b) den Zusammenhang zwischen Produktion und Verbrauch, Umwelt, technischer
Anpassung und Innovation, Wirtschaftswachstum und Entwicklung sowie
demographischen Faktoren herauszustellen;
c) die Auswirkungen des gegenwärtigen Strukturwandels in den modernen
Industriegesellschaften und ihrer Abwendung von einem materialintensiven
wirtschaftlichen Wachstum zu untersuchen;
d) zu prüfen, wie Volkswirtschaften bei gleichzeitiger Verminderung
des Energie- und Materialverbrauchs und der Produktion umweltschädlicher
Materialien wachsen und gedeihen können;
e)
weltweit nach ausgewogenen Verbrauchsgewohnheitenn zu suchen, die für
die Erde langfristig tragbar sind. Erarbeitung neuer Konzepte für ein
nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Wohlergehen
4.11
Berücksichtigung sollen sowohl die derzeitigen Wachstumskonzepte finden
als auch die Notwendigkeit, neue Konzepte zur Schaffung von Wohlstand
und Wohlergehen zu entwickeln, die einen höheren Lebensstandard durch
eine veränderte Lebensweise ermöglichen, in geringerem Maße auf die
erschöpfbaren Ressourcen der Erde zurückgreifen und mit der Tragfähigkeit
der Erde besser im Einklang stehen. Dies soll sich in der Entwicklung
eines neuen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (VGR) und
anderer Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung widerspiegeln.
(c) Internationale Zusammenarbeit und Koordinierung
4.12
Es gibt zwar bereits internationale Prüfverfahren zur Untersuchung wirtschafts-,
entwicklungs- und bevölkerungspolitischer Faktoren, doch sollen Fragestellungen,
die sich auf Verbrauchs- und Produktionsmuster sowie auf eine tragfähige
Lebensweise unter Berücksichtigung von Umweltbelangen beziehen, stärker
als bisher beachtet werden.
4.13
Im Anschluß an die Umsetzung der Agenda 21 ist der Überprüfung von Rolle
und Auswirkungen nicht nachhaltiger Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten
und Lebensweisen und ihrem Bezug zu einer nachhaltigen Entwicklung besonderer
Vorrang einzuräumen.
Finanzierung und Kostenabschätzung
4.14
Nach Einschätzung des Sekretariats der UNCED werden für die Durchführung
dieses Programms aller Voraussicht nach keine nennenswerten neuen Finanzierungsmittel
benötigt.
B.
Entwicklung einer nationalen Politik und nationaler Strategien, um eine
Änderung nicht nachhaltiger Verbrauchsgewohnheiten herbeizuführen.
Handlungsgrundlage
4.15
Voraussetzung für die Verwirklichung von Umweltqualität und nachhaltiger
Entwicklung ist eine größere Effizienz der Produktion und eine Veränderung
der Verbrauchsgewohnheiten, damit eine Optimierung der Ressourcennutzung
und eine Minimierung des Abfallaufkommens stärker zum Tragen kommen
kann. In vielen Fällen bedeutet dies, daß es zu einer Umorientierung
der augenblicklichen Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten kommen
muß, die sich in den Industriegesellschaften entwickelt haben und in
einem großen Teil der übrigen Welt nachgeahmt werden.
4.16
Fortschritte lassen sich durch Verstärkung aufkommender positiver Trends
und Strömungen erzielen, die Teil eines Prozesses sind, der auf tiefgreifende
Veränderungen der Verbrauchsgewohnheiten von Industrie, Staat, Haushalten
und Einzelpersonen ausgerichtet ist.
Ziele
4.17
In den kommenden Jahren sollen sich die Regierungen in Zusammenarbeit
mit entsprechenden Organisationen bemühen, folgende grob umrissenen
Zielvorgaben zu verwirklichen:
a) Förderung der Effizienz von Produktionsprozessen und Einschränkung
des verschwenderischen Verbrauchs im wirtschaftlichen Wachstumsprozeß
unter Berücksichtigung der Entwicklungsbedürfnisse der Entwicklungsländer;
b) Schaffung innenpolitischer Rahmenbedingungen, die einen Umstieg auf
nachhaltigere Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten begünstigen;
c)
Bestärkung von Werten, die nachhaltige Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten
fördern, sowie einer Politik, die den Transfer umweltverträglicher Technologien
in die Entwicklungsländer unterstützt.
Maßnahmen
(a)
Förderung einer effizienteren Nutzung von Energie und Ressourcen
4.18 Die Senkung des Energie- und Materialverbrauchs je Produktionseinheit
bei der Erzeugung von Gütern und Erbringung von Dienstleistungen kann
sowohl zu einer Verringerung der Umweltbelastungen als auch zu einer
Steigerung der wirtschaftlichen und industriellen Produktivität und
Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Regierungen sollen daher in Zusammenarbeit
mit der Industrie ihre Bemühungen um eine rationelle und umweltverträgliche
Energie- und Ressourcennutzung intensivieren, und zwar durch:
a) Unterstützung der Verbreitung vorhandener umweltverträglicher Technologien;
b) Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) im Bereich umweltverträglicher
Technologien;
c) Unterstützung der Entwicklungsländer beim effizienten Einsatz dieser
Technologien und bei der Entwicklung von Technologien, die an die jeweiligen
Gegebenheiten angepaßt sind;
d) Förderung der umweltverträglichen Nutzung neuer und erneuerbarer
Energien;
e) Förderung der umweltverträglichen und nachhaltigen Nutzung erneuerbarer
natürlicher Ressourcen.
(b) Abfallvermeidung
4.19
Gleichzeitig muß die Gesellschaft wirksame Mittel und Wege zur Lösung
des Problems der Entsorgung des steigenden Abfallvolumens finden. Die
Regierungen sollen in Zusammenarbeit mit der Industrie, den Haushalten
und der Bevölkerung gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um Abfälle
und Abfallprodukte zu vermeiden, und zwar durch:
a) Förderung des Recyclings auf Produktions- und Verbraucherebene;
b) Vermeidung aufwendiger Verpackungen;
c) Begünstigung der Einführung umweltverträglicher Produkte.
(c) Unterstützung von Verbrauchern und Haushalten bei umweltverträglichen
Kaufentscheidungen
4.20
Das in letzter Zeit in vielen Ländern gewachsene Umweltbewußtsein von
Verbrauchern im Verbund mit dem zunehmenden Interesse einiger Industriezweige,
für umweltverträgliche Konsumgüter zu sorgen, ist eine wichtige Entwicklung,
die unterstützt werden sollte. Die Regierungen und die internationalen
Organisationen sollen gemeinsam mit der Privatwirtschaft Kriterien und
Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit und des Ressourcenverbrauchs
während des gesamten Produktzyklus und des Produktionsprozesses erarbeiten.
Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen in leichtverständlichen Symbolen
und sonstigen Hinweisen, die zur Aufklärung von Verbrauchern und Entscheidungsträgern
dienen, zur Anwendung kommen.
4.21
Die Regierungen sollen in Zusammenarbeit mit der Industrie und anderen
beteiligten Gruppen die verstärkte Einführung der umweltbezogenen Produktkennzeichnung
und sonstiger umweltbezogener Produktinformationen unterstützen, um
dem Verbraucher zu helfen, eine sachgemäße Auswahl zu treffen.
4.22
Außerdem sollen sie die Herausbildung einer informierten Verbraucherschaft
unterstützen und Bürgern wie Haushalten helfen, eine umweltbewußte,
sachgemäße Auswahl zu treffen, indem sie:
a) über die Folgen von Konsumentscheidungen und Konsumgewohnheiten informieren,
um die Nachfrage nach umweltverträglichen Produkten und deren Nutzung
zu unterstützen;
b) die Verbraucher durch Instrumentarien wie Verbraucherrechte und Umweltzeichen
auf die Auswirkungen bestimmter Produkte auf Gesundheit und Umwelt hinweisen;
c) spezielle verbraucherorientierte Programme unterstützen wie z.B.
Recycling- und Pfand-/Rückgabesysteme.
(d) Übernahme einer Vorreiterrolle durch das öffentliche Beschaffungswesen
4.23 Die Regierungen sind ebenfalls als Faktor des allgemeinen Konsumverhaltens
zu betrachten, insbesondere in Ländern, in denen die öffentliche Hand
eine wichtige Rolle innerhalb der Wirtschaft spielt und erheblichen
Einfluß auf unternehmerische Entscheidungen und die Vorstellungen der
Allgemeinheit hat. Daher sollen sie das Beschaffungswesen untergeordneter
Behörden und Ministerien prüfen, um - soweit dies möglich ist - eine
verstärkte Umweltbezogenheit des öffentlichen Beschaffungswesens herbeizuführen,
ohne dabei mit handelspolitischen Grundsätzen in Konflikt zu geraten.
(e) Umstieg auf eine umweltverträgliche Preisgestaltung
4.24
Ohne den Anreiz über die Preise und bestimmte Marktsignale, die dem
Erzeuger und dem Verbraucher die ökologischen Kosten des Energie-, Material-
und Ressourcenverbrauchs und des Anfalls von Reststoffen klarmachen,
erscheint es wenig wahrscheinlich, daß in nächster Zukunft wesentliche
Veränderungen in den Verbrauchs- und Produktionsmustern eintreten werden.
4.25
Gewisse Fortschritte sind zu verzeichnen, was die Verwendung geeigneter
wirtschaftspolitischer Instrumente zur Beeinflussung des Konsumverhaltens
betrifft. Zu diesen Instrumenten zählen Umweltabgaben und -steuern,
Pfand-/Rückgabesysteme usw. Dieser Prozeß soll unter Berücksichtigung
der Gegebenheiten des jeweiligen Landes beschleunigt werden.
(f) Bestärkung von Werthaltungen, die einen ökologisch vertretbaren
Verbrauch begünstigen
4.26
Die Regierungen und Einrichtungen der Privatwirtschaft sollen die Entwicklung
einer positiveren Einstellung zu einem ökologisch vertretbaren Verbrauch
unterstützen, und zwar durch Umwelterziehung, Förderung des Umweltbewußtseins
und andere Maßnahmen wie z.B. Positivwerbung für Produkte und Dienstleistungen,
bei denen umweltverträgliche Technologien zum Einsatz kommen, oder die
mit nachhaltigen Produktions- und Verbrauchsgewohnheitenn verbunden
sind. Anläßlich der Prüfung des Standes der Umsetzung der Agenda 21
sollen auch die bisher erzielten Fortschritte bei der Entwicklung dieser
nationalen Maßnahmen und Strategien angemessen berücksichtigt werden.
Instrumente zur Umsetzung
4.27
Der vorliegende Programmbereich befaßt sich in erster Linie mit einer
Veränderung nichtnachhaltiger Verbrauchs- und Produktionsmuster und
einem Wertewandel, der nachhaltige Verbrauchsgewohnheiten und Lebensweisen
begünstigt. Voraussetzung dafür sind gemeinsame Anstrengungen von seiten
der Regierungen, der Verbraucher und der Produzenten. Besondere Beachtung
gebührt dabei der wichtigen Rolle der Frau und der einzelnen Haushalte
als Verbraucher und der möglichen Wirkung ihrer zusammengenommenen Kaufkraft
auf die Wirtschaft.