Kapitel
40
Informationen für die Entscheidungsfindung
EINFÜHRUNG
40.1
Bei nachhaltiger Entwicklung ist jeder Einzelne Nutzer und Anbieter
von Informationen im weitesten Sinne. Dazu gehören Daten, Informationen,
bedarfsgerecht zusammengefaßte Erfahrungen und Kenntnisse. Informationsbedarf
entsteht auf allen Ebenen, vom obersten Entscheidungsträger auf nationaler
und internationaler Ebene bis hin zur Basis und zum einzelnen Bürger.
Um sicherzustellen, daß sich Entscheidungen zunehmend auf verläßliche
Informationen stützen, müssen die folgenden zwei Programmbereiche umgesetzt
werden:
a) Überbrückung der Datenlücke;
b) Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen.
PROGRAMMBEREICHE
A.
Überbrückung der Datenlücke
Handlungsgrundlage
40.2 Wie aus den verschiedenen sektoralen Kapiteln der Agenda 21 hervorgeht,
sind zwar bereits beträchtliche Datenbestände vorhanden, aber es müssen
weitere Daten auf lokaler, Provinz-, nationaler und internationaler
Ebene gesammelt werden, die den Zustand und die Entwicklung des Ökosystems
Erde, der natürlichen Ressourcen, der Verschmutzung und sozioökonomischer
Variablen beschreiben. Der Unterschied in der Verfügbarkeit, Qualität,
Kohärenz, Standardisierung und Zugänglichkeit von Daten zwischen Industrie-
und Entwicklungsländern wird immer größer und stellt eine gravierende
Beeinträchtigung der Möglichkeiten der Länder dar, fundierte Entscheidungen
im Bereich Umwelt und Entwicklung zu treffen.
40.3
Insbesondere in den Entwicklungsländern und in vielen Bereichen der
internationalen Ebene ist ein genereller Mangel an Kapazitäten für die
Erfassung und Bewertung von Daten, deren Umwandlung in nutzbare Informationen
und deren Verbreitung zu verzeichnen. Außerdem bedarf es einer besseren
Koordinierung zwischen Umwelt-, Bevölkerungs-, Sozial- und Entwicklungsdaten
und Informationsmaßnahmen.
40.4
Allgemein gebräuchliche Indikatoren wie etwa das Bruttosozialprodukt
(BSP) und das Ausmaß einzelner Ressourcen- oder Schadstoffströme geben
nicht genügend Aufschluß über die Frage der Nachhaltigkeit. Methoden
zur Bewertung von Interaktionen zwischen verschiedenen sektoralen Umwelt-,
Bevölkerungs-, Sozial- und Entwicklungsparametern sind nicht genügend
weit entwickelt oder werden nicht in ausreichendem Maße genutzt. Es
müssen Indikatoren für nachhaltige Entwicklung entwickelt werden, um
eine solide Grundlage für Entscheidungen auf allen Ebenen zu schaffen
und zu einer selbstregulierenden Nachhaltigkeit integrierter Umwelt-
und Entwicklungssysteme beizutragen.
Ziele
40.5 Folgende Ziele sind von Bedeutung:
a) die Erzielung einer kostengünstigeren und sachdienlicheren Sammlung
und Bewertung von Daten durch eine bessere Bestimmung der Nutzer im
privaten und öffentlichen Bereich und ihres Informationsbedarfs auf
kommunaler, Provinz-, nationaler und internationaler Ebene;
b) die Stärkung der Kapazitäten auf kommunaler, Provinz-, nationaler
und internationaler Ebene zur Sammlung multisektoraler Informationen
und ihrer Nutzung in Entscheidungsprozessen und die Erweiterung der
Kapazitäten zur Sammlung und Auswertung von Daten und Informationen
für die Entscheidungsfindung, insbesondere in Entwicklungsländern;
c) die Entwicklung oder Stärkung der Mittel auf kommunaler, Provinz-,
nationaler und internationaler Ebene, durch die sichergestellt werden
kann, daß sich die auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Planung
in allen Bereichen auf zeitgerechte, zuverlässige und nützliche Informationen
stützt; d) die Bereitstellung relevanter Informationen in der für ihre
leichtere Verwendung erforderlichen Form und Zeit.
Maßnahmen
(a) Entwicklung von Indikatoren für nachhaltige Entwicklung
40.6
Die Länder auf nationaler Ebene und staatliche und nichtstaatliche Organisationen
auf internationaler Ebene sollen das Konzept der Indikatoren für nachhaltige
Entwicklung entwickeln, um solche Indikatoren zu bestimmen. Zur Förderung
der verstärkten Anwendung einiger dieser Indikatoren in Satellitenrechnungen
und letzten Endes auch in volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen muß
die Entwicklung von Indikatoren durch das Statistikbüro des Sekretariats
der Vereinten Nationen unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die auf
diesem Gebiet gesammelt wurden und werden, vorangetrieben werden.
(b) Förderung der globalen Anwendung von Indikatoren für nachhaltige
Entwicklung
40.7
Einschlägige Organe und Organisationen des Systems der Vereinten Nationen
sollen in Zusammenarbeit mit anderen internationalen staatlichen, zwischenstaatlichen
und nichtstaatlichen Organisationen einen geeigneten Katalog von Indikatoren
für nachhaltige Entwicklung und von Indikatoren für außerhalb nationaler
Hoheitsgewalt liegende Bereiche wie die Hohe See, die obere Atmosphäre
und den Weltraum verwenden. Die Organe und Organisationen des Systems
der Vereinten Nationen könnten in Zusammenarbeit mit anderen bedeutenden
internationalen Organisationen Empfehlungen für eine abgestimmte Entwicklung
von Indikatoren auf nationaler, regionaler und globaler Ebene und für
die Aufnahme einer geeigneten Auswahl dieser Indikatoren in gemeinsamen,
regelmäßig aktualisierte und allgemein zugängliche Berichte und Datenbanken
zur Nutzung auf internationaler Ebene unter Berücksichtigung der nationalen
Souveränität herausgeben.
(c) Verbesserung der Datensammlung und -nutzung
40.8
Die Länder und auf Ersuchen auch internationale Organisationen sollen
Bestandsaufnahmen der umwelt-, ressourcen- und entwicklungsspezifischen
Daten auf der Grundlage nationaler/globaler Prioritäten für die Erzielung
einer nachhaltigen Entwicklung durchführen. Sie sollen die vorhandenen
Lücken bestimmen und Maßnahmen zur Beseitigung dieser Lücken ergreifen.
Innerhalb der Organe und Organisationen des Systems der Vereinten Nationen
und einschlägiger internationaler Organisationen müssen die Maßnahmen
zur Sammlung von Daten, auch im Rahmen von Earthwatch und World Weather
Watch, insbesondere in den Bereichen Luftverschmutzung in den Städten,
Wasser- und Bodenressourcen (einschließlich Wäldern und Weideland),
Wüstenbildung, sonstige Lebensräume, der Bodendegradation, der biologische
Vielfalt, der Hohe See und der obere Atmosphäre, verstärkt werden. Die
Länder und internationale Organisationen sollen sich neue Techniken
zur Sammlung von Daten einschließlich der satellitengestützten Fernerkundung
zunutze machen. Zusätzlich zur Stärkung vorhandener entwicklungsbezogener
Datenerkennungen muß Bereichen wie demographischen Faktoren, der Verstädterung,
der Armut, der Gesundheit und dem Recht auf Zugang zu Ressourcen sowie
speziellen Gruppen wie Frauen, eingeborenen Bevölkerungsgruppen, Jugendlichen,
Kindern und Behinderten, und ihrer Beziehung zu Umweltthemen besondere
Beachtung geschenkt werden.
(d) Verbesserung der Methoden zur Datenbewertung und -analyse
40.9
Einschlägige internationale Organisationen sollen praktische Empfehlungen
für die koordinierte, abgestimmte Erkennungen und Bewertung von Daten
auf nationaler und internationaler Ebene erarbeiten. Nationale und internationale
Daten- und Informationszentren sollen Systeme zur kontinuierlichen Sammlung
präziser Daten einrichten und geographische Informationssysteme, Expertensysteme,
Modelle und eine Vielzahl weiterer Techniken zur Bewertung und Analyse
von Daten nutzen. Diese Schritte sind besonders wichtig, da in Zukunft
große Mengen an Satellitendaten verarbeitet werden müssen. Industrieländer
und internationale Organisationen wie auch der private Sektor sollen
auf Ersuchen insbesondere mit den Entwicklungsländern zusammenarbeiten,
um ihnen den Erwerb dieser Technologien und dieses Know-hows zu erleichtern.
(e) Bildung eines umfassenden Informationsrahmens
40.10
Die Regierungen sollen die Durchführung notwendiger institutioneller
Veränderungen auf nationaler Ebene zur Integration von Umwelt- und Entwicklungsinformationen
in Betracht ziehen. Auf internationaler Ebene müssen Maßnahmen zur Bewertung
der Umwelt verstärkt und mit Bemühungen um die Bewertung von Entwicklungstrends
abgestimmt werden.
(f) Stärkung der Kapazitäten für traditionelle Informationen
40.11
In Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen sollen die Länder
unterstützende Mechanismen entwickeln, um örtlichen Gemeinschaften und
Ressourcennutzern die erforderlichen Informationen und das erforderliche
Know-how zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Umwelt und ihrer Ressourcen,
gegebenenfalls unter Berücksichtigung traditioneller Kenntnisse und
Verfahrensweisen der eingeborenen Bevölkerungsgruppen, zu vermitteln.
Dies gilt insbesondere für die ländliche, städtische und indigene Bevölkerung
sowie für Frauen- und Jugendgruppen.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
40.12 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für
die Durchführung der im vorliegenden Programm genannten Maßnahmen werden
vom Sekretariat der Konferenz auf etwa 1,9 Milliarden Dollar veranschlagt,
in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen
Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von
den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung.
Die tatsächlichen Kosten und Finanzierungsbedingungen - auch etwaige
nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien
und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
(b) Institutionelle Mittel
40.13 Institutionelle Kapazitäten zur Integration von Umwelt und Entwicklung
und zur Entwicklung einschlägiger Indikatoren fehlen sowohl auf nationaler
als auch auf internationaler Ebene. Bestehende Institutionen und Programme
wie das Globale Umweltüberwachungssystem (GEMS) und die Global Resource
Information Data Base (GRID) innerhalb des UNEP und verschiedene Institutionen
innerhalb des systemweiten Earthwatch müssen erheblich verstärkt werden.
Earthwatch war und ist ein wichtiger Lieferant umweltrelevanter Daten.
Es gibt zwar innerhalb einiger Organisationen auch Programme, die sich
mit Entwicklungsdaten befassen, doch sind sie nicht ausreichend aufeinander
abgestimmt. Die solche Entwicklungsdaten betreffenden Maßnahmen von
Organisationen und Institutionen des Systems der Vereinten Nationen
sollen besser aufeinander abgestimmt werden, vielleicht durch ein entsprechendes,
ergänzendes "Development Watch", das mit dem bestehenden Earthwatch
im Rahmen einer geeigneten Stelle innerhalb der Vereinten Nationen koordiniert
werden soll, damit die volle Integration von Umwelt- und Entwicklungsbelangen
sichergestellt ist.
(c) Wissenschaftliche und technologische Mittel
40.14 Hinsichtlich des Transfers von Technologien
müssen aufgrund der raschen Entwicklung von Datenerfassungs- und Informationstechnologien
Leitlinien und Mechanismen zum schnellen und kontinuierlichen Transfer
dieser Technologien, insbesondere an Entwicklungsländer, in Übereinstimmung
mit Kapitel 34 (Transfer umweltverträglicher Technologien, Zusammenarbeit,
Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten), und zur
Ausbildung des Bedienungspersonals entwickelt werden.
(d) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
40.15 Eine internationale Zusammenarbeit
im Bereich der Aus- und Fortbildung wird auf allen Gebieten und Ebenen,
insbesondere in Entwicklungsländern, erforderlich sein. Dazu wird die
technische Ausbildung aller an der Sammlung, Bewertung und Umformung
von Daten Beteiligten sowie die Unterstützung der Entscheidungsträger
beim Gebrauch solcher Informationen gehören.
(e) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
40.16 Alle Länder, insbesondere die Entwicklungsländer,
sollen mit Unterstützung durch die internationale Zusammenarbeit ihre
Kapazitäten zur Sammlung, Speicherung, Organisation und Bewertung von
Daten und zu deren nutzbringenderem Einsatz in der Entscheidungsfindung
verbessern.
B. Verbesserung der Verfügbarkeit von
Informationen
Handlungsgrundlage
40.17 Es gibt bereits eine Fülle von Daten
und Informationen, die für die Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung
genutzt werden könnten. Die entsprechenden Informationen zum richtigen
Zeitpunkt und in dem passenden Aggregationsgrad zu finden, ist eine
schwierige Aufgabe.
40.18 In vielen Ländern, insbesondere in
Entwicklungsländern, werden Informationen nicht sachgerecht verwaltet,
aufgrund unzureichender Ausstattung mit finanziellen Mittel und geschultem
Personal, mangelndem Bewustsein über den Wert und die Verfügbarkeit
solcher Informationen und anderer unmittelbarer oder dringender Probleme.
Selbst wenn Informationen vorhanden sind, sind sie aufgrund fehlender
Technologien für einen ungehinderten Zugriff oder damit zusammenhängender
Kosten nicht ohne weiteres zugänglich, insbesondere bei außerhalb des
eigenen Landes und bei kommerziell verfügbaren Informationen.
Ziele
40.19 Bestehende nationale und internationale
Mechanismen für die Verarbeitung und den Austausch von Informationen
und für die damit zusammenhängende technische Hilfe sollen verstärkt
werden, damit eine ungehinderte und ausgewogene Verfügbarkeit von auf
kommunaler, Provinz-, nationaler und internationaler Ebene anfallenden
Informationen gewährleistet ist, unter Beachtung der nationalen Souveränität
und des Schutzes geistigen Eigentums.
40.20 Die nationalen Kapazitäten und die
innerhalb von Regierungen, nichtstaatlichen Organisationen und dem privaten
Sektor vorhandenen Kapazitäten für die Informationsverarbeitung und
die Kommunikation sollen, insbesondere innerhalb der Entwicklungsländer,
gestärkt werden.
40.21 Die volle Beteiligung insbesondere
der Entwicklungsländer soll im Rahmen eines internationalen Systems
der Organe und Organisationen des Systems der Vereinten Nationen zur
Sammlung, Auswertung und Nutzung von Daten und Informationen sichergestellt
werden.
Maßnahmen
(a) Beschaffung geeigneter Informationen
für die Entscheidungsfindung
40.22 Die Länder und internationale Organisationen
sollen Informationssysteme und -dienste in mit einer nachhaltigen Entwicklung
zusammenhängenden Sektoren auf kommunaler, Provinz-, nationaler und
internationaler Ebene überprüfen und stärken. Besonderer Nachdruck soll
dabei auf die Umwandlung vorhandener Informationen in eine für den Entscheidungsprozeß
geeignetere Form und die Anvisierung unterschiedlicher Benutzergruppen
gelegt werden. Außerdem sollen Mechanismen für die Umwandlung wissenschaftlicher
und sozioökonomischer Bewertungen in sowohl für die Planung als auch
für die öffentliche Aufklärung geeignete Informationen auf- oder ausgebaut
werden. Dabei sollen elektronische und nichtelektronische Formate verwendet
werden.
(b) Festlegung von Normen und Verfahren für die Informationsverarbeitung
40.23 Die Regierungen sollen die Unterstützung
der Bemühungen staatlicher sowie nichtstaatlicher Organisationen um
die Entwicklung von Mechanismen für einen effizienten und abgestimmten
Austausch von Informationen auf kommunaler, Provinz-, nationaler und
internationaler Ebene, einschließlich der Überarbeitung und Erstellung
von Daten-, Zugriffs- und Weiterleitungsformaten sowie Kommunikationsschnittstellen,
in Betracht ziehen.
(c) Erstellung von Dokumentationen über Informationen
40.24 Die Organe und Organisationen des
Systems der Vereinten Nationen sowie andere staatliche und nichtstaatliche
Organisationen sollen Informationen über die innerhalb ihrer eigenen
Organisationen verfügbaren Informationsquellen dokumentieren und austauschen.
Bestehende Programme wie etwa der Beratende Ausschuß für die Koordinierung
von Informationssystemen (ACCIS) und das Internationale Dokumentationssystem
für Informationsquellen über die Umwelt (INFOTERRA) sollen diesbezüglich
überprüft und verbessert werden. Außerdem sollen Anstöße für Vernetzungs-
und Koordinierungsmechanismen zwischen der Vielzahl anderer Handlungsträger
gegeben werden, einschließlich Regelungen mit nichtstaatlichen Organisationen
für die gemeinsame Nutzung von Informationen sowie Maßnahmen durch die
für die gemeinsame Nutzung von Informationen über Projekte zur nachhaltigen
Entwicklung auf Geberseite. Der private Sektor soll dazu angeregt werden,
die Mechanismen für die gemeinsame Nutzung seiner Erfahrungen und Informationen
über eine nachhaltige Entwicklung zu stärken.
(d) Auf- und Ausbau elektronischer Vernetzungskapazitäten
40.25 Die Länder, internationale Organisationen,
einschließlich der Organe und Organisationen des Systems der Vereinten
Nationen, und nichtstaatliche Organisationen sollen verschiedene Initiativen
zur Herstellung elektronischer Verbindungen nutzen, um den Informationsaustausch
zu unterstützen, den Zugriff auf Datenbanken und andere Informationsquellen
zu sichern, die Kommunikation zur Erfüllung weitreichender Ziele wie
etwa der Umsetzung der Agenda 21, zu erleichtern, zwischenstaatliche
Verhandlungen zu erleichtern, Übereinkommen und Bemühungen um eine nachhaltige
Entwicklung zu überwachen, Umweltwarnungen weiterzumelden und technische
Daten zu übermitteln. Diese Organisationen sollen außerdem die Verknüpfung
unterschiedlicher elektronischer Netzwerke und die Nutzung einschlägiger
Standards und Kommunikationsprotokolle für den transparenten elektronischen
Kommunikationsaustausch erleichtern. Im Bedarfsfall sollen neue Technologien
entwickelt und ihre Anwendung gefördert werden, damit auch diejenigen,
die noch nicht an bestehende Infrastrukturen und Methoden angeschlossen
sind, beteiligt werden können. Außerdem sollen Mechanismen für die notwendige
Übermittlung von Informationen an nichtelektronische Systeme und umgekehrt
entwickelt werden, damit auch diejenigen, die nicht an dieser Form der
Kommunikation teilnehmen können, einbezogen werden.
(e) Inanspruchnahme kommerzieller Informationsquellen
40.26 Die Länder und internationale Organisationen
sollen die Durchführung von Erhebungen über im privaten Sektor zur Verfügung
stehende Informationen zum Thema nachhaltige Entwicklung und über geltende
Regelungen hinsichtlich ihrer Weitervermittlung in Betracht ziehen,
um Lücken zu ermitteln und herauszufinden, wie diese Lücken durch kommerzielle
oder teilkommerzielle Maßnahmen, insbesondere Maßnahmen in oder unter
Beteiligung von Entwicklungsländern, sofern dies durchführbar ist, geschlossen
werden können. Bei auftretenden ökonomischen oder sonstigen Einschränkungen
in bezug auf die Bereitstellung von Informationen und den Zugriff darauf,
insbesondere in Entwicklungsländern, sollen neu- artige Systeme zur
Subventionierung eines solchen Informationszugriffs oder zur Beseitigung
der außerökonomischen Einschränkungen in Betracht gezogen werden.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
40.27 Die durchschnittlichen jährlichen
Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programm
genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der Konferenz auf etwa 165
Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer
Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich
dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht
überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Finanzierungsbedingungen
- auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten
Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen
werden.
(b) Institutionelle Mittel
40.28 Die institutionellen Konsequenzen
dieses Programms betreffen in der Hauptsache die Stärkung bereits bestehender
Institutionen sowie eine engere Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen
Organisationen; sie müssen mit den von der Konferenz der Vereinten Nationen
über Umwelt und Entwicklung im Hinblick auf Institutionen getroffenen
Gesamtentscheidungen in Einklang stehen.
(c) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
40.29 Die Industrieländer und einschlägige
internationale Organisationen sollen insbesondere mit den Entwicklungsländern
zusammenarbeiten und deren Möglichkeiten verbessern, einschlägige Informationen
über Umwelt und Entwicklung zu erhalten, zu speichern und abzufragen
sowie Informationen beizusteuern, weiterzugeben, zu nutzen und öffentlichen
Zugriff darauf zu gewähren, durch Bereitstellung von Technologien und
Ausbildungsmöglichkeiten für den Aufbau örtlicher Informationsdienste
und durch Unterstützung von Partnerschaften und Kooperationsvereinbarungen
zwischen Ländern und auf regionaler oder subregionaler Ebene.
(d) Wissenschaftliche und technologische Mittel
40.30 Die Industrieländer und einschlägige
internationale Organisationen sollen insbesondere in den Entwicklungsländern
die Forschung und die Entwicklung im Hardware- und Software-Bereich
und in anderen Bereichen der Informationstechnologie unter Berücksichtigung
der allgemeinen Arbeit, der nationalen Bedürfnisse und der Umweltbelange
dieser Länder unterstützen.