1.1 Die Menschheit steht an einem entscheidenden Punkt ihrer Geschichte.
Wir erleben eine zunehmende Ungleichheit zwischen Völkern und innerhalb
von Völkern, eine immer größere Armut, immer mehr Hunger, Krankheit
und Analphabetentum sowie eine fortschreitende Schädigung der Ökosysteme,
von denen unser Wohlergehen abhängt. Durch eine Vereinigung von Umwelt-
und Entwicklungsinteressen und ihre stärkere Beachtung kann es uns jedoch
gelingen, die Deckung der Grundbedürfnisse, die Verbesserung des Lebensstandards
aller Menschen, einen größeren Schutz und eine bessere Bewirtschaftung
der Ökosysteme und eine gesicherte, gedeihlichere Zukunft zu gewährleisten.
Das vermag keine Nation allein zu erreichen, während es uns gemeinsam
gelingen kann: in einer globalen Partnerschaft, die auf eine nachhaltige
Entwicklung ausgerichtet ist.
1.2
Diese globale Partnerschaft muß sich auf die Einleitung der Resolution
44/228 der Generalversammlung vom 22. Dezember 1989 stützen, die verabschiedet
wurde, als die Nationen der Welt eine Konferenz der Vereinten Nationen
über Umwelt und Entwicklung forderten; sie muß auch von der Erkenntnis
getragen sein, in Umwelt- und Entwicklungsfragen einen ausgewogenen
und integrierten Ansatz zu verfolgen.
1.3
In der Agenda 21 werden die dringlichsten Fragen von heute angesprochen,
während gleichzeitig versucht wird, die Welt auf die Herausforderungen
des nächsten Jahrhunderts vorzubereiten. Die Agenda 21 ist Ausdruck
eines globalen Konsenses und einer politischen Verpflichtung auf höchster
Ebene zur Zusammenarbeit im Bereich von Entwicklung und Umwelt. Ihre
erfolgreiche Umsetzung ist in erster Linie Aufgabe der Regierungen.
Eine entscheidende Voraussetzung dafür sind politische Konzepte, Pläne,
Leitsätze und Prozesse auf nationaler Ebene. Die auf nationaler Ebene
unternommenen Anstrengungen sind durch eine internationale Zusammenarbeit
zu unterstützen und zu ergänzen. Hierbei fällt dem System der Vereinten
Nationen eine Schlüsselrolle zu. Auch andere internationale, regionale
und subregionale Organisationen und Einrichtungen sind aufgefordert,
sich daran zu beteiligen. Außerdem muß für eine möglichst umfassende
Beteiligung der Öffentlichkeit und eine tatkräftige Mithilfe der nichtstaatlichen
Organisationen (NRO) und anderer Gruppen Sorge getragen werden.
1.4
Die entwicklungs- und umweltpolitischen Ziele der Agenda 21 setzen einen
erheblichen Zustrom neuer und zusätzlicher Finanzmittel in die Entwicklungsländer
voraus, damit die Mehrkosten der Maßnahmen gedeckt werden können, die
von diesen Ländern zur Bewältigung globaler Umweltprobleme und zur Beschleunigung
einer nachhaltigen Entwicklung ergriffen werden müssen. Außerdem werden
weitere Finanzmittel benötigt, um die Kapazitäten der internationalen
Einrichtungen zur Umsetzung der Agenda 21 auszubauen. Überschlägige
Schätzungen der Größenordnung der anfallenden Kosten sind in den einzelnen
Programmbereichen zu finden. Aller- dings müssen diese von den zuständigen
Durchführungsorganen und -organisationen erst noch geprüft und genauer
spezifiziert werden.
1.5
Bei der Umsetzung der in der Agenda 21 aufgeführten verschiedenen Programmbereiche
gebührt den besonderen Gegebenheiten, die in den im Übergang befindlichen
Wirtschaftssystemen zum Tragen kommen, besondere Beachtung. Es muß auch
anerkannt werden, daß sich diese Länder bei der Umstellung ihrer Wirtschaftssysteme
noch nie dagewesenen Herausforderungen stellen müssen, in manchen Fällen
unter Rahmenbedingungen, die von erheblichen sozialen und politischen
Spannungen geprägt sind.
1.6 Die einzelnen Programmbereiche der Agenda 21 werden im Form einer
Ausgangsbasis sowie bestimmter Ziele, Maßnahmen und Instrumente zur
Umsetzung konkretisiert. Die Agenda 21 ist ein dynamisches Programm.
Sie wird von den einzelnen Beteiligten im Einklang mit den Gegebenheiten,
Möglichkeiten und Prioritäten der einzelnen Länder und Regionen sowie
unter umfassender Berücksichtigung aller in der Erklärung von Rio über
Umwelt und Entwicklung enthaltenen Grundsätze umgesetzt. Sie kann sich
im Laufe der Zeit angesichts veränderter Bedürfnisse und Umstände fortentwickeln.
Dieser Prozeß stellt den Beginn einer neuen globalen Partnerschaft dar,
die auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist.
* Wenn der Begriff "Regierungen" verwendet wird, ist darin auch die
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche
eingeschlossen. In der gesamten Agenda 21 bedeutet "umweltverträglich" auch
"umweltverträglich" und "umweltschonend" und umgekehrt, insbesondere im
Zusammenhang mit den Begriffen "Energiequellen" bzw. "Energieträger",
"Energieversorgung", Energiesysteme" sowie "Technik(en)" bzw.
"Technologie(n)".